Die staatliche Heizungsförderung ist spürbar gekürzt, und das schneller als lange erwartet. Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages eine überarbeitete Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) freigegeben. Nach einer kurzen Umstellungsphase bei KfW und BAFA gelten seit dem 21. Juli 2026 niedrigere Fördersätze. Für Hausbesitzer, die einen Heizungstausch planen, ist das eine der wichtigsten Änderungen des Jahres.

Dieser Artikel ordnet ein, was gesichert ist und was noch unter Vorbehalt steht, zeigt die alten und neuen Konditionen im direkten Vergleich und erklärt, was die Kürzung für eine anstehende Kaufentscheidung bedeutet.

Was ist konkret passiert?

Das BMWE hat die überarbeitete Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dem Haushaltsausschuss zur Freigabe vorgelegt. Der Ausschuss hat am 8. Juli 2026 grünes Licht gegeben, das Ministerium hat die Reform noch am selben Tag offiziell vorgestellt (Pressemitteilung „Sozialer, effizienter und fokussierter"). Weil KfW und BAFA ihre Antragsstrecken auf die neuen Sätze umstellen mussten, gab es einen kurzen Übergang:

  • Bis 8. Juli 2026: Anträge auf die Heizungsförderung 458 liefen zu den bisherigen Konditionen.
  • 9. bis 20. Juli 2026: Umstellungsphase. KfW und BAFA erstellten keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technischen Projektbeschreibungen (TPB). Es galt aber eine Vertrauensschutzregelung: Wer bereits eine gültige BzA oder TPB hatte und noch keinen Antrag gestellt hatte, konnte das bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr noch zu den bisherigen Konditionen tun.
  • Seit 21. Juli 2026: Anträge sind nur noch zu den neuen, gekürzten Sätzen möglich; seither werden auch wieder neue BzA und TPB erstellt.

Hintergrund ist der Spardruck im Bundeshaushalt. Laut dem Pressepapier des BMWE spart die Reform in den Jahren 2027 bis 2030 insgesamt 2,1 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds ein. Die bestehenden Zusagen bleiben unberührt: Wer bereits eine KfW-Förderzusage erhalten hat, behält seine Konditionen, und bereits eingereichte Anträge werden noch nach den alten Bedingungen geprüft.

Die KfW-Heizungsförderung ist nicht abgeschafft, aber seit dem 21. Juli 2026 in mehreren Stufen gekürzt.

Die neuen Konditionen im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die bis zum 20. Juli 2026 geltenden Sätze den seither gültigen Konditionen gegenüber. Die neuen Werte stammen aus den offiziellen Eckpunkten, die BMWE und KfW am 8. Juli 2026 veröffentlicht haben.

Komponente Bis 20. Juli 2026 Seit 21. Juli 2026 (offizielle Eckpunkte)
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €
Grundförderung30 %30 %; ab Q1 2027: 15 % für Geräte aus Nicht-EU-Fertigung, EU-Geräte erhalten 15 % Wertschöpfungsbonus
Klimageschwindigkeitsbonus20 % (bis Ende 2028), dann 17 %16 %, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Effizienzbonus (natürliche Kältemittel)5 %entfällt (ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen)
Einkommensbonus30 % (zvE bis 40.000 €)40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €)
Familienzuschlagkeiner10.000 € Abzug vom zu versteuernden Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind
Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit)21.000 €19.600 € bei mittleren Einkommen; bis 22.400 € bei Einkommen unter 30.000 €
Gesamtdeckel70 %70 %; für Einkommen unter 30.000 € neu 80 %

Zwei Änderungen wiegen für die meisten Haushalte am schwersten. Erstens der gestrichene Effizienzbonus: Bisher gab es 5 Prozent extra für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290). Das BMWE begründet den Wegfall damit, dass diese Technik inzwischen Marktstandard ist. Laut Richtlinienentwurf sollen andere Kältemittel ab 2028 sogar ganz aus der Förderung fallen; in den offiziellen Eckpunkten vom 8. Juli ist dieser Punkt allerdings nicht enthalten. Zweitens der abgesenkte Klimageschwindigkeitsbonus: Er beträgt seit dem 21. Juli nur noch 16 statt 20 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Wer früh beantragt, sichert sich den jeweils höheren Satz.

Infografik: KfW-Heizungsförderung im Vergleich. Bis 20. Juli 2026: 30.000 Euro Kostendeckel, 20 Prozent Klimabonus, 5 Prozent Effizienzbonus, 30 Prozent Einkommensbonus, maximal 21.000 Euro Zuschuss. Ab 21. Juli 2026: 28.000 Euro, 16 Prozent Klimabonus, Effizienzbonus gestrichen, Einkommensbonus 40/30/10 Prozent, maximal 19.600 Euro
Alt gegen neu: die wichtigsten Eckwerte der KfW-Heizungsförderung 458 im Vergleich. Nicht abgebildet: Für Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Förderdeckel auf 80 Prozent, also bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Grafik: AI generiert / EMA Energiewelt

Gleichzeitig gibt es eine soziale Komponente: Der Einkommensbonus wird feiner gestaffelt und über einen Familienzuschlag ergänzt. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das für die Förderung anzusetzende zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Das Rechenbeispiel der KfW zeigt die Wirkung: Eine Familie mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rutscht dadurch in die 40-Prozent-Stufe und kann bis zum 31. Januar 2027 maximal 22.400 Euro Zuschuss erhalten, mehr als unter den alten Konditionen. Gut verdienende Haushalte lassen dagegen stärker Federn. Wie sich die Boni grundsätzlich kombinieren, erklärt weiterhin der Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026 optimal kombinieren.


Was heißt das für Ihre Kaufentscheidung?

Die Frage „noch schnell zu den alten Sätzen oder erst danach" hat sich mit dem 20. Juli erledigt. Die relevante Frage lautet jetzt: dieses Jahr beantragen oder später? Darauf gibt es eine ziemlich klare Antwort.

Wer 2026 beantragt, bekommt mehr als wer 2027 beantragt. Die Reform ist als schrittweiser Abbau angelegt: Zum 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten erstmals um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus verliert im selben Takt 4 Prozentpunkte. Danach wiederholt sich das halbjährlich. Jedes Halbjahr Wartezeit kostet also bares Geld, ohne dass sich an der Technik etwas ändert. Die alte Faustregel gilt damit verschärft: Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss.

Für einen Teil der Haushalte ist die Förderung sogar besser geworden. Wer weniger als 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert vom neuen 80-Prozent-Deckel und kann bis zu 22.400 Euro erhalten, mehr als unter den alten Bedingungen. Familien rutschen über den Familienzuschlag von 10.000 Euro häufig eine Einkommensstufe nach unten. Wie sich das in konkreten Zahlen auswirkt, zeigt der Rechenbeispiel-Guide Wärmepumpen-Förderung 2026: fünf Haushaltstypen im Rechenbeispiel. Wer die laufenden Betriebskosten gegen die Anschaffung abwägen will, findet die Rechnung im Überblick zur KfW-Heizungsförderung 2026 und im Vergleich Förderung 2026 für PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox.

Antragsreihenfolge bleibt Pflicht: Auch unter den neuen Konditionen gilt: erst KfW-Antrag mit Fachunternehmer-Bestätigung, dann Vertrag. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert den gesamten Förderanspruch. Nach der Zusage bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung, die Konditionen sind damit gesichert.


Förderrichtlinie, kein Gesetz: die Abgrenzung zum GModG

Ein häufiges Missverständnis: Diese Kürzung ist kein neues Heizungsgesetz. Sie ist eine geänderte Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums. Solche Richtlinien treten über die Budgetfreigabe des Haushaltsausschusses in Kraft, ohne Lesungen im Bundestag und ohne Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das erklärt auch das hohe Tempo: Zwischen Ausschussfreigabe und Beginn der Umstellungsphase lag nur ein Tag.

Davon zu trennen ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der Nachfolger des sogenannten Heizungsgesetzes. Das BMWE stellt die reformierte BEG zwar ausdrücklich „unter die Rahmenbedingungen" des GModG, die Rollen bleiben aber getrennt: Das Gesetz setzt das Ordnungsrecht, die Förderrichtlinie regelt das Geld. Das GModG hat den Weg inzwischen komplett hinter sich: Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, am 28. Juli 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet, seit dem 29. Juli 2026 sind die ersten Regelungen in Kraft. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch ist damit gestrichen. Was seither konkret gilt, steht im Überblick GModG in Kraft: was seit dem 29. Juli 2026 für Heizungen gilt; was das für die Kaufentscheidung bedeutet, analysiert der Artikel Heizungsgesetz gekippt: Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch?.


Ausblick: 2027 und 2028

Die Reform ist nicht als einmaliger Schnitt angelegt, sondern als schrittweiser Abbau. Drei Termine sollten Planer im Blick behalten:

  • Laufende Degression ab Februar 2027: Die förderfähigen Kosten sinken erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro; der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt im gleichen Takt um 4 Prozentpunkte. Der maximale Zuschuss sinkt dadurch Jahr für Jahr weiter.
  • Wertschöpfungsbonus ab 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen aus EU-Fertigung einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent, während die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Geräte auf 15 Prozent sinkt.
  • Kältemittel ab 2028: Laut Richtlinienentwurf sollen ab 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig sein; in den offiziellen Eckpunkten vom 8. Juli ist dieser Punkt nicht enthalten. Wer langfristig plant, achtet trotzdem schon jetzt auf ein R290-Modell.

Für Hausbesitzer bleibt die Botschaft klar: Die Wärmepumpe wird weiter gefördert, aber die Phase mit 21.000 Euro Maximalzuschuss und Effizienzbonus ist am 20. Juli 2026 zu Ende gegangen. Eine Ausnahme gibt es: Haushalte mit weniger als 30.000 Euro anrechenbarem Einkommen und viele Familien stehen durch den neuen 80-Prozent-Deckel besser da als vorher. Wer ohnehin plant, sollte den Antrag nicht unnötig aufschieben.

Häufige Fragen zur Kürzung der Wärmepumpen-Förderung

Was hat sich am 21. Juli 2026 an der KfW-Heizungsförderung geändert?

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 eine neue BEG-Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums freigegeben. Nach einer Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 gelten seit dem 21. Juli 2026 nur noch die neuen Konditionen: förderfähige Kosten von 28.000 statt 30.000 Euro, kein Effizienzbonus mehr und ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 statt 20 Prozent.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung seit dem 21. Juli 2026?

Die Grundförderung liegt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt sind. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und der dreistufige Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent) samt Familienzuschlag von 10.000 Euro auf das anrechenbare Einkommen. Für mittlere Einkommen ergibt das maximal 19.600 Euro Zuschuss, für Haushalte unter 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bis zu 22.400 Euro.

Ist die Kürzung der Heizungsförderung ein neues Gesetz?

Nein. Es handelt sich um eine geänderte Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, die über die Budgetfreigabe des Haushaltsausschusses in Kraft tritt. Es gibt keine Lesungen im Bundestag und keine Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Reform ist auch nicht Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist und die 65-Prozent-Regel des Heizungsgesetzes gestrichen hat.

Kann ich noch einen Antrag zu den alten Konditionen stellen?

Nein, diese Frist endete am 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr. Seither werden alle neuen Anträge nach den gekürzten Sätzen beschieden. Wer bis dahin eine Förderzusage erhalten hat, behält seine Konditionen und hat 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Die Reihenfolge bleibt Pflicht: erst Antrag mit Fachunternehmer-Bestätigung, dann Liefer- oder Leistungsvertrag.

Bekomme ich seit dem 21. Juli 2026 überhaupt noch Förderung für eine Wärmepumpe?

Ja. Die Grundförderung von 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und der gestaffelte Einkommensbonus bleiben erhalten. Für Einkommen unter 30.000 Euro ist der Förderdeckel sogar von 70 auf 80 Prozent gestiegen, das sind bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Für alle anderen sinkt die maximale Fördersumme schrittweise, weil Kostendeckel und Klimabonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich weiter reduziert werden.