Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat#

Am 21. Juli 2026 ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gekürzt worden. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: Die förderfähigen Kosten sind von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken, der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel ist entfallen, und der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nur noch 16 statt 20 Prozent. Neu gestaffelt ist der Einkommensbonus (40, 30 und 10 Prozent), dazu kam ein Familienzuschlag. Wie es dazu kam und was im Detail dahintersteckt, lesen Sie im Artikel Wärmepumpen-Förderung gekürzt: die neuen KfW-Konditionen.

Anträge zu den alten Sätzen waren letztmals bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr möglich, und auch nur mit einer bereits vorliegenden Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Tür ist zu. Für alle, die jetzt planen, bleibt eine einzige relevante Größe: das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ob die Kürzung wehtut oder sogar ein Plus bringt, hängt fast ausschließlich daran und an der Frage, ob minderjährige Kinder im Haushalt leben. Die folgenden fünf Fälle zeigen die Spannweite.

Ihr Fall: fünf Haushaltstypen durchgerechnet#

Die folgenden Beispiele rechnen mit einer Wärmepumpe für 32.000 Euro inklusive Einbau. Förderfähig sind seit dem 21. Juli 2026 davon 28.000 Euro, vorher waren es 30.000 Euro. Alle Boni werden auf die förderfähigen Kosten addiert und beim jeweiligen Gesamtdeckel gekappt. Unterstellt ist ein modernes Gerät mit natürlichem Kältemittel (R290), das bis zum 20. Juli noch den Effizienzbonus ausgelöst hätte. Die Alt-Werte stehen als Vergleichsmaßstab dabei, beantragbar sind sie nicht mehr.

Fall 1: Gutverdiener über 50.000 Euro

Zu versteuerndes Einkommen über 50.000 Euro, kein Einkommensbonus. Jetzt: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimabonus, also 46 Prozent von 28.000 Euro, das sind 12.880 Euro. Zum Vergleich bis 20. Juli: 30 plus 20 plus 5 Prozent Effizienzbonus ergaben 55 Prozent von 30.000 Euro, also 16.500 Euro. Differenz: rund 3.620 Euro. Dieser Haushalt trägt die Kürzung in voller Höhe und sollte den Antrag jetzt nicht weiter aufschieben, weil ab Februar 2027 die nächste Stufe greift.

Fall 2: Mittleres Einkommen bis 40.000 Euro

Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro. Jetzt: 30 plus 16 plus 30 Prozent Einkommensbonus ergeben 76 Prozent, gekappt auf 70 Prozent von 28.000 Euro, also 19.600 Euro. Zum Vergleich bis 20. Juli: 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro). Differenz: 1.400 Euro. Weil die Boni den Deckel ohnehin überschreiten, wirkt hier praktisch nur der gesunkene Kostendeckel.

Fall 3: Niedriges Einkommen unter 30.000 Euro

Zu versteuerndes Einkommen unter 30.000 Euro. Jetzt: 30 plus 16 plus 40 Prozent Einkommensbonus ergeben 86 Prozent, gekappt auf den 80-Prozent-Deckel, also 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro). Unter den alten Regeln wären maximal 21.000 Euro möglich gewesen. Dieser Haushalt bekommt seit dem 21. Juli 1.400 Euro mehr als vorher.

Fall 4: Familie mit minderjährigem Kind

Zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro, mindestens ein minderjähriges Kind. Der Familienzuschlag senkt das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro auf 30.000 Euro, damit rutscht die Familie in die 40-Prozent-Stufe und den 80-Prozent-Deckel. Jetzt: 30 plus 16 plus 40 Prozent, gekappt auf 80 Prozent von 28.000 Euro, also 22.400 Euro. Unter den alten Regeln ohne Familienzuschlag wären es 21.000 Euro gewesen. Auch diese Familie profitiert von der Reform.

Fall 5: Eigentümergemeinschaft und vermietete Wohneinheiten

Bei mehreren Wohneinheiten gilt der Deckel von 28.000 Euro nur für die erste Wohneinheit, für weitere Einheiten liegen die förderfähigen Kosten niedriger. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt außerdem selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten, ebenso der Einkommensbonus. Für vermietete Objekte bleiben deshalb 30 Prozent Grundförderung, also 8.400 Euro für die erste Wohneinheit. Hier hat sich durch die Reform vor allem der Kostendeckel geändert, die Bonusstruktur war ohnehin nicht zugänglich.

Antragsunterlagen mit Taschenrechner: Vor dem Vertrag steht die KfW-Bestätigung zum Antrag Symbolbild - AI generiert
Erst die Bestätigung zum Antrag, dann der Vertrag: Die Reihenfolge entscheidet über den Förderanspruch. Bild: AI generiert / EMA Energiewelt

Entscheidungs-Matrix: was für Ihren Haushalt gilt#

Ihr FallZuschuss jetztEinordnung
Gutverdiener (über 50.000 Euro)12.880 EuroTrägt die Kürzung voll, rund 3.600 Euro weniger als vor dem 21. Juli
Mittleres Einkommen (bis 40.000 Euro)19.600 EuroRund 1.400 Euro weniger, es wirkt praktisch nur der gesunkene Kostendeckel
Niedriges Einkommen (unter 30.000 Euro)22.400 EuroRund 1.400 Euro mehr als vorher, dank 80-Prozent-Deckel
Familie mit minderjährigem Kindbis 22.400 EuroFamilienzuschlag senkt das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro
Vermietete Wohneinheit8.400 EuroNur Grundförderung, Klima- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten

Die Grenze verläuft also nicht zwischen alt und neu, sondern zwischen den Haushalten: Wer viel verdient, zahlt die Reform. Wer wenig verdient oder Kinder hat, fährt mit den neuen Regeln besser als zuvor. Für alle gilt aber dieselbe Richtung, weil die Sätze ab Februar 2027 weiter sinken. Wie Sie die Boni grundsätzlich kombinieren, zeigt der Leitfaden Wärmepumpen-Förderung 2026 optimal kombinieren.

Die Antragsreihenfolge: erst KfW, dann Vertrag#

Unabhängig vom Einkommen gilt eine Regel, deren Missachtung den kompletten Zuschuss kostet: Stellen Sie immer zuerst den KfW-Antrag mit der Fachunternehmer-Bestätigung und unterschreiben Sie erst danach den Liefer- oder Leistungsvertrag. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Förderanspruch. An dieser Reihenfolge hat die Reform nichts geändert.

Konkret heißt das: Zuerst holt Ihr Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag (BzA) ein, dann stellen Sie den Antrag im KfW-Portal, und erst mit der Zusage in der Hand wird der Vertrag verbindlich. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung, die Konditionen sind damit gesichert. Ob sich die Wärmepumpe für Ihr Haus überhaupt rechnet, klärt vorab die Frage nach den Betriebskosten, die unser Ratgeber Heizungsgesetz gekippt: Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch? gegen die CO2-Kosten einer Gasheizung stellt.

Warum Warten bis 2027 teurer wird#

Die Reform ist als schrittweiser Abbau angelegt. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt im gleichen Takt um jeweils 4 Prozentpunkte. Ein Haushalt mit mittlerem Einkommen, der 2026 noch 19.600 Euro bekommt, liegt im ersten Halbjahr 2027 rechnerisch schon rund 500 Euro darunter, und der Abstand wächst mit jeder Stufe.

Für alle, die ohnehin einen Heizungstausch planen, lautet die Botschaft deshalb eindeutig: Der Antrag gehört noch ins Jahr 2026. Die Sätze dieses Jahres sind bereits gekürzt, aber sie sind die höchsten, die es bis zum Auslaufen des Klimageschwindigkeitsbonus Mitte 2028 noch geben wird. Und weil zwischen Fachunternehmer-Bestätigung, Antrag und Zusage einige Wochen vergehen können, ist der Herbst der letzte bequeme Zeitpunkt, um die Stufe zum 1. Februar 2027 sicher zu unterlaufen.

Fachbegriffe wie Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erklärt unser zentrales Energie-Glossar.