Worum geht es? Das Gesetz in einem Absatz#
Der sperrige offizielle Name lautet „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten", kurz StromVKG. Dahinter steckt ein einfaches Problem: Deutschland schaltet Kohlekraftwerke ab, und Wind plus Sonne liefern zwar immer mehr Strom, aber nicht immer dann, wenn er gebraucht wird. Für dunkle, windstille Tage (die sogenannte Dunkelflaute) braucht das Land Kraftwerke, die auf Knopfdruck einspringen. Weil sich ein Kraftwerk nur für seltene Einsätze nicht rechnet, zahlt der Staat künftig eine jährliche Bereitschafts-Vergütung über 15 Jahre. Das Prinzip kennt jeder von der Feuerwehr: Bezahlt wird das Bereitstehen, nicht erst der Einsatz.
Den Zuschlag bekommt, wer in einer Auktion die niedrigste Jahresvergütung verlangt. Insgesamt sollen so 11 Gigawatt gesicherte Leistung zusammenkommen, das entspricht grob der Leistung von acht bis zehn großen Kraftwerksblöcken. Der Regierungsentwurf stammt vom 8. Juni 2026 (Drucksache 21/6279, 190 Seiten) und gilt nur für das Zieljahr 2031. Für die Zeit ab 2032 plant die Bundesregierung einen umfassenderen Kapazitätsmarkt, der in einem eigenen Gesetz geregelt wird.
Die Auktionen: Wer wann mitbieten darf#
Das Gesetz legt die Termine direkt fest. Ein „Gebotstermin" ist dabei der Stichtag, bis zu dem alle Angebote bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein müssen:
| Auktion | Gebotstermin | Menge | Wer darf mitbieten? |
|---|---|---|---|
| Langzeitkapazitäten I | 8. September 2026 | 4.500 MW reduzierte Leistung | Neue Kraftwerke, die mindestens 10 Stunden am Stück Volllast liefern können |
| Langzeitkapazitäten II | 29. Dezember 2026 | 4.500 MW reduzierte Leistung | Wie oben; nicht vergebene Mengen aus Runde I wandern in diese Runde |
| Erzeugungskapazitäten | 18. Mai 2027 | 2 GW | Alle Erzeugungsanlagen, ausdrücklich auch Batteriespeicher |
| Kapazitäten | 1. Dezember 2027 und 1. Oktober 2029 | nach Bedarf | Zusätzlich regelbare Lasten: Betriebe, die ihren Verbrauch gezielt drosseln |
Die Bedingungen sind streng. Jede Anlage braucht mindestens 1 Megawatt Leistung, das schließt Heimspeicher und private PV-Anlagen aus. Neue Gaskraftwerke müssen so gebaut sein, dass sie später auf Wasserstoff umstellen können, und spätestens ab 2045 klimaneutral laufen. Wer den Zuschlag erhält und dann nicht liefert, zahlt Strafen. Das Gesetz deckelt zudem die Gebote: Mehr als 173.000 Euro je Megawatt und Jahr darf niemand verlangen. Ein Kraftwerk mit 500 Megawatt dürfte also höchstens rund 86,5 Millionen Euro Jahresvergütung bieten; wer weniger verlangt, gewinnt eher.
Eine Besonderheit ist der Standort-Vorrang für den „netztechnischen Süden". Gemeint sind nicht nur Bayern und Baden-Württemberg: Der Entwurf zählt auch Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland dazu. In diesen sechs Ländern fehlt seit dem Atomausstieg besonders viel steuerbare Leistung, deshalb werden Anlagen dort beim Zuschlag bevorzugt behandelt.
Was kostet das die Stromkunden?#
Die für viele wichtigste Nachricht steht im Vorblatt des Entwurfs: Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich zunächst nichts. Das Gesetz selbst enthält keine neue Abgabe und keine neue Pflicht für Privathaushalte.
Bezahlt wird der Kapazitätsmarkt trotzdem von allen Stromverbrauchern, nur später: Die Vergütungen an die Kraftwerksbetreiber fließen erst ab dem Verpflichtungszeitraum, der am 1. November 2031 beginnt. Finanziert werden sie über eine Umlage auf den Strompreis. Deren Regeln stehen aber nicht im StromVKG, sondern kommen mit dem Folgegesetz für den großen Kapazitätsmarkt, das für 2027 geplant ist und noch mit der EU-Kommission abgestimmt werden muss. Marktbeobachter schätzen die Umlage grob auf 0,3 bis 1,0 Cent pro Kilowattstunde; für einen Haushalt mit 4.500 kWh wären das nach eigener Überschlagsrechnung etwa 15 bis 45 Euro im Jahr. Verbindlich ist daran nichts, solange die Auktionsergebnisse fehlen.
Wer eine PV-Anlage mit Speicher betreibt, zahlt künftige Umlagen nur auf den Reststrom aus dem Netz. Die ausführliche Analyse mit Rechenbeispielen und der Wasserstoff-Roadmap steht in unserem Hauptartikel zur Kraftwerksstrategie StromVKG 2026. Welche Netzkosten unabhängig davon schon heute steigen, zeigt der Beitrag zu den Netzentgelten 2026.
Wie es jetzt weitergeht#
- 13. Mai 2026: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung (erledigt)
- 11. Juni 2026: Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (erledigt)
- 24. Juni 2026: Öffentliche Anhörung der Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss (erledigt)
- 9. Juli 2026: Der Bundestag beschließt das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, in der vom Ausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/6998), mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD (erledigt)
- Noch offen: Beihilfe-Genehmigung der EU-Kommission; erst dann darf die erste Auktion ausgewertet werden
- 8. September 2026: Erster Gebotstermin, von der Bundesnetzagentur förmlich bekanntgemacht
- 1. November 2031: Die bezuschlagten Anlagen müssen liefern können, ab dann fließt die Vergütung
Der Bundestagsbeschluss steht, die Brüsseler Genehmigung nicht. Verzögert sich das Beihilfeverfahren, rutscht auch der erste Gebotstermin nach hinten. Den zweiten Gebotstermin hat die Bundesnetzagentur bislang nicht förmlich bekanntgemacht, der 29. Dezember 2026 stammt aus dem Gesetzgebungsverfahren.
Das Original: Drucksache 21/6279 zum Nachlesen#
Wer selbst nachlesen will, findet den kompletten Regierungsentwurf kostenlos beim Bundestag: Drucksache 21/6279 als PDF herunterladen (190 Seiten, Stand 8. Juni 2026). Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um die Vorabfassung, die später durch die lektorierte Fassung ersetzt wird.
Ein Lese-Tipp für Eilige: Die Seiten 1 bis 4 (Vorblatt) fassen Problem, Lösung und Kosten aus Sicht der Bundesregierung zusammen. Die Auktionstermine und Mengen stehen kompakt in den Paragrafen 3 bis 6 ab Seite 15, das 10-Stunden-Kriterium in Paragraf 12 und der Höchstwert in Paragraf 39.
Quellen und Nachweise (Primärquellen)
- Deutscher Bundestag, 08.06.2026: Drucksache 21/6279, Regierungsentwurf StromVKG (PDF, Vorabfassung)
- Deutscher Bundestag, 11.06.2026: Textarchiv zur ersten Lesung des StromVKG
- Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung zum StromVKG am 24. Juni 2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
- BMWE, 13.05.2026: Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss der Kraftwerksstrategie