Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?#

Ab dem 1. Januar 2027 greift die nächste Stufe der EU-F-Gase-Verordnung. Für neue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und für neue Split-Geräte der Bauart Luft/Wasser bis 12 kW gilt dann ein Höchstwert von 150 beim Treibhauspotenzial des Kältemittels. Das gängige R32 liegt mit einem GWP von 675 deutlich darüber und fällt damit für diese Bauarten aus dem Neuverkauf.

Entscheidend ist das Wort Inverkehrbringen. Verboten wird der erstmalige Verkauf neuer Geräte, nicht deren Betrieb. Rechtsgrundlage ist Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573. Sie ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und hat die alte F-Gase-Verordnung 517/2014 abgelöst. Was das für Ihre vorhandene Anlage bedeutet, steht weiter unten im Abschnitt zum Bestandsschutz.

Welche Wärmepumpen sind wann betroffen?#

Es gibt nicht ein Datum, sondern eine Staffel. Sie hängt an der Bauart und an der Leistungsklasse. Die folgende Übersicht fasst die für Hausbesitzer relevanten Zeilen zusammen.

BauartLeistungVerbot
Monoblockbis 50 kWGWP über 150 verboten ab 2027
Monoblocküber 50 kWGWP über 150 verboten ab 2030
Monoblockbis 12 kWF-Gase komplett verboten ab 2032
Split Luft/Wasserbis 12 kWGWP über 150 verboten ab 2027, F-Gase komplett ab 2035
Split Luft/Wasserüber 12 kWGWP über 750 ab 2029, GWP über 150 ab 2033
Split Luft/Luftbis 12 kWGWP über 150 verboten ab 2029, F-Gase komplett ab 2035
Split Luft/Luftüber 12 kWGWP über 750 ab 2029, GWP über 150 ab 2033
Single-Split unter 3 kg FüllmengealleGWP über 750 verboten bereits ab 2025

Der wichtigste Fallstrick steckt in der vierten und sechsten Zeile. Viele Ratgeber schreiben pauschal „Split ab 2027". Das stimmt nur für Luft/Wasser-Geräte, also die klassische Heizungs-Wärmepumpe mit Innen- und Außeneinheit, wie sie unser Beitrag zur Luft-Wasser-Wärmepumpe beschreibt. Split-Geräte für Luft/Luft, also Klimasplits mit Heizfunktion, sind bis 12 kW erst ab 2029 betroffen.

Bestandsschutz: installierte R32-Anlagen laufen weiter#

Wenn bei Ihnen bereits eine Wärmepumpe mit R32 läuft, ändert sich für Sie nichts. Es gibt keine Ausbaupflicht, keine Austauschpflicht und keine Pflicht, das Kältemittel zu wechseln. Die Verbote gelten für das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht rückwirkend für bereits installierte Anlagen.

Auch Wartung und Service bleiben möglich. Für Kältemittel mit einem GWP unter 2500 gibt es kein Serviceverbot, R32 liegt mit 675 klar darunter. Das separate Wartungsverbot nach Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung greift erst bei Kältemitteln mit einem GWP von 2500 oder mehr, betrifft also Altanlagen mit anderen Stoffen. Was regelmäßige Wartung kostet, steht in unserem Beitrag zu den Wartungskosten einer Wärmepumpe.

Was bedeutet GWP und warum ist 150 die Grenze?#

GWP steht für Global Warming Potential, auf Deutsch Treibhauspotenzial. Der Wert gibt an, wie stark ein Kilogramm eines Stoffes über 100 Jahre zur Erwärmung beiträgt, gemessen an Kohlendioxid. CO2 hat definitionsgemäß den Wert 1. Ein Kältemittel mit GWP 675 wirkt also 675 mal so stark wie dieselbe Menge CO2.

Die Grenze von 150 ist deshalb keine willkürliche Zahl, sondern ein Schnitt, den fluorierte Kältemittel in der Praxis kaum unterschreiten. R32 liegt bei 675, ältere Gemische wie R410A noch deutlich höher. Propan liegt mit einem GWP im einstelligen Bereich weit darunter. Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Kältemittel vor, aber sie zieht die Grenze so, dass praktisch nur natürliche Stoffe übrig bleiben.

Ventilator im Detail am Außengerät einer Luft-Wärmepumpe Symbolbild - AI generiert
Das Kältemittel zirkuliert im geschlossenen Kreis des Außengeräts. Welcher Stoff darin erlaubt ist, entscheidet ab 2027 die Bauart. Bild: AI generiert / EMA Energiewelt

R290 (Propan) als zukunftssichere Alternative#

R290 ist chemisch schlicht Propan. Es ist kein fluoriertes Treibhausgas und fällt damit nicht unter die Mengenbeschränkungen der Verordnung. Ein praktischer Nebeneffekt: Weil es kein F-Gas ist, unterliegt es auch nicht der Dichtheitskontrollpflicht. Eine Zertifizierung für den Umgang mit dem Kältemittel bleibt trotzdem vorgeschrieben.

Der Haken ist die Brennbarkeit. Propan gehört zur Sicherheitsklasse A3, also hochentzündlich. In der Praxis wird das über kleine Füllmengen, Außenaufstellung und Abstandsregeln beherrscht. Die Installation gehört aber zwingend in die Hand eines zertifizierten Fachbetriebs. Technisch punktet R290 bei höheren Vorlauftemperaturen, was besonders im Bestand hilft, siehe unseren Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau.

R32 oder R290: Was 2026 und 2027 kaufen?#

Für einen Kauf im Jahr 2026 gilt: Ein R32-Gerät ist rechtlich einwandfrei und behält seinen Bestandsschutz. Wer heute kauft, muss nicht aus Sorge vor 2027 umplanen. Eine Einschränkung bleibt: Ein Kältemittel, das aus dem Neuverkauf läuft, wird langfristig teurer und schlechter verfügbar. Das betrifft nicht das Gerät selbst, sondern den Nachschub bei einer späteren Reparatur.

Wer ohnehin zwischen zwei Angeboten schwankt, fährt mit R290 die ruhigere Variante. Unabhängig vom Kältemittel gilt die Reihenfolge: erst den Förderantrag mit Fachunternehmererklärung stellen, dann den Liefervertrag unterschreiben. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Zuschuss. Die Sätze stehen in unserem Überblick zur Wärmepumpen-Förderung über die KfW.

Ausnahmen, Revision und die Fristen nach 2030#

Zwei Einschränkungen gehören zur ehrlichen Darstellung. Erstens sind Ausnahmen möglich, wenn Sicherheitsanforderungen am Aufstellort das erfordern. Zweitens stehen alle Stufen, die nach 2030 greifen, unter dem Vorbehalt einer turnusmäßigen Revision der Verordnung bis zum 1. Januar 2030. Die Fristen 2032, 2033 und 2035 aus der Tabelle sind also politisch noch beweglich, die Stufe 2027 dagegen nicht.

Zur Abgrenzung noch einmal deutlich: Ein Klimasplit mit Heizfunktion ist ein Luft/Luft-Gerät und fällt bis 12 kW erst 2029 unter die Grenze von 150. Wie sich diese Geräte von einer Heizungs-Wärmepumpe unterscheiden, erklärt unser Beitrag zur Luft-Luft-Wärmepumpe. Nicht verwechseln sollten Sie das mit der Förderseite. Dass ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel gefördert werden sollen, ist eine Förderbedingung und kein Verkaufsverbot. Details dazu in unserem Beitrag zu natürlichen Kältemitteln und der Förderung ab 2028.

Fachbegriffe wie GWP, Kältemittel und R290 werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt.