Was ändert sich zum 1. August 2026?#

Zum 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen erneut. Der Grund ist keine Reform und keine politische Entscheidung, sondern die im Erneuerbare-Energien-Gesetz fest verankerte Degression: Alle sechs Monate fallen die Sätze um 1 Prozent. Die Stichtage sind immer der 1. Februar und der 1. August. Der 1. August 2026 ist also ein regulärer Absenkungstermin, kein Sonderereignis.

Betroffen sind ausschließlich Anlagen, die ab diesem Tag neu in Betrieb gehen. Für alle Bestandsanlagen ändert sich nichts, ihr Satz ist ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Konkret bedeutet die Absenkung: Wer seine Anlage bis einschließlich 31. Juli 2026 technisch ans Netz bringt, bekommt bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp 7,78 ct pro Kilowattstunde. Wer einen Tag später startet, fällt in die nächste Degressionsstufe.

Der finanzielle Unterschied ist überschaubar, aber er wirkt über die gesamte Vergütungsdauer von zwei Jahrzehnten. Für Hausbesitzer, die ohnehin gerade eine Anlage planen oder deren Montage kurz vor dem Abschluss steht, lohnt deshalb der Blick auf den Kalender. Dieser Beitrag zeigt die seit dem 1. August geltenden Sätze, die bis dahin gültigen Werte zum Vergleich, die Mechanik dahinter und was konkret zu tun ist, um den höheren Satz noch zu sichern.

Aktuelle Vergütungssätze bis 31. Juli 2026#

Die folgende Tabelle zeigt alle EEG-Vergütungssätze, die für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 gelten. Diese Werte sind von der Bundesnetzagentur bestätigt. Sie sind ohne Mehrwertsteuer angegeben, für Anlagen bis 30 kWp gilt ohnehin der Nullsteuersatz.

AnlagentypÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct12,34 ct
10 bis 40 kWp (Anteil)6,73 ct10,35 ct
40 bis 100 kWp (Anteil)5,50 ct10,35 ct

Für die meisten Eigenheim-Anlagen ist nur die erste Zeile relevant, weil sie unter 10 kWp liegen. Bei größeren Anlagen greift die Staffelung: Bei einer 15-kWp-Anlage werden die ersten 10 kWp mit 7,78 ct vergütet, der Anteil darüber mit 6,73 ct. Wie sich diese Staffel und der resultierende Mischsatz genau zusammensetzen, erklärt ausführlich unser Ratgeber zur EEG-Einspeisevergütung 2026 mit voller Staffel-Tabelle.

Die Sätze seit 1. August 2026#

Wichtig vorab: Die folgenden Werte sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Sie lösen die zuvor als rechnerische Prognose aus der gesetzlich fixierten Degression von 1 Prozent, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Sie eignen sich zur Orientierung, sollten vor einer Anmeldung aber gegen die dann veröffentlichten Zahlen geprüft werden.

AnlagentypÜberschuss (ct/kWh)Voll (ct/kWh)
bis 10 kWp7,70 ct12,22 ct
10 bis 40 kWp (Anteil)6,66 ct10,24 ct
40 bis 100 kWp (Anteil)5,44 ct10,24 ct

Für die typische Hausanlage bis 10 kWp bedeutet das einen Rückgang von 7,78 auf 7,70 ct bei Überschusseinspeisung, also 0,08 ct pro Kilowattstunde. Die Werte fügen sich sauber in die bisherige Reihe ein: Die letzten Degressionsstufen liefen von 7,86 über 7,78 auf nun voraussichtlich 7,70 ct. Kleine Rundungsabweichungen von 0,01 ct sind möglich, weil die Bundesnetzagentur intern vom ungerundeten Basiswert weiterrechnet.

Warum sinkt die Vergütung? § 49 EEG erklärt#

Die halbjährliche Absenkung ist in § 49 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geregelt. Die Mechanik ist simpel: Zum 1. Februar und zum 1. August jedes Jahres sinken die anzulegenden Werte für neue Solaranlagen um jeweils 1 Prozent gegenüber der Vorperiode. Maßgeblich ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Diese Regel läuft seit Februar 2024 und ersetzt die früher unregelmäßigen, größeren Absenkungsschritte.

Der Gedanke dahinter: Photovoltaik wird langfristig günstiger, deshalb sollen auch die Fördersätze schrittweise sinken, ohne die Wirtschaftlichkeit zu gefährden. In der Praxis ist dieser Kostentrend seit 2024 ins Stocken geraten, die Modulpreise sind zeitweise sogar leicht gestiegen. Was hinter dieser Trendwende steckt, ordnet unser Beitrag zu den steigenden Solarmodul-Preisen 2026 ein. An der gesetzlichen Degression ändert das jedoch nichts, sie läuft unabhängig von der tatsächlichen Preisentwicklung weiter.

Ein wichtiger Punkt zur Beruhigung: Die Degression trifft nur Neuanlagen. Sobald Ihre Anlage in Betrieb ist, bleibt der dann geltende Satz für die volle Vergütungsdauer stabil. Sie müssen also nicht befürchten, dass Ihre laufende Vergütung halbjährlich mitsinkt.

Stichtag: die Inbetriebnahme zählt#

Der häufigste Irrtum betrifft die Frage, welches Datum entscheidet. Die klare Antwort: Maßgeblich ist der Inbetriebnahmezeitpunkt, nicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Inbetriebnahme bedeutet im EEG-Sinne die erstmalige Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht, dokumentiert durch das Inbetriebnahme-Protokoll des Installateurs mit Datum und Uhrzeit.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, ist aber von der Satzhöhe entkoppelt. Wer seine Anlage am 30. Juli 2026 in Betrieb nimmt und erst am 20. August im Register anmeldet, erhält trotzdem den Juli-Satz von 7,78 ct. Umgekehrt hilft eine frühe Registrierung ohne technische Inbetriebnahme nichts. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Ratgeber zur PV-Netzanmeldung im Marktstammdatenregister.

Für den Stichtag zählt also das, was auf dem Dach passiert, nicht das, was im Online-Portal steht. Wer den höheren Satz sichern will, sollte mit dem Fachbetrieb einen belastbaren Inbetriebnahme-Termin bis spätestens 31. Juli vereinbaren und sich das Protokoll unmittelbar aushändigen lassen.

Was der Satz-Unterschied konkret kostet#

Um die Größenordnung einzuordnen, hilft eine einfache Beispielrechnung für eine typische 10-kWp-Anlage in Überschusseinspeisung.

Deutlich wichtiger als die 0,08 ct Degression ist die Frage, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Haushaltsstrompreis von rund 35 ct, statt nur die 7,78 ct Einspeisevergütung einzubringen. Selbst verbrauchter Solarstrom ist damit etwa viermal so wertvoll wie eingespeister. Wer den Eigenverbrauch erhöht, holt weit mehr heraus als die Degression je kostet. Konkrete Hebel dafür finden sich im Ratgeber zum Eigenverbrauch maximieren.

Wie viel Ertrag Ihr konkretes Dach liefern würde, zeigt der kostenlose Solar-Check mit Satellitenbild: nutzbare Flächen, Ausrichtung und Jahresprognose für Ihre Adresse.

Was jetzt tun? Ihre Checkliste bis 31. Juli#

Wenn Ihre Anlage kurz vor der Fertigstellung steht, sichern diese vier Schritte den aktuellen Satz. Für eine Anlage, die noch gar nicht geplant ist, lohnt sich kein überstürzter Start allein wegen der Degression, dafür ist der Unterschied zu klein.

  1. Installationstermin vor dem 31. Juli sichern. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Fachbetrieb. Nur eine Anlage, die bis einschließlich 31. Juli 2026 technisch läuft, erhält den aktuellen Satz.
  2. Inbetriebnahme dokumentieren. Lassen Sie sich das Inbetriebnahme-Protokoll mit Datum und Uhrzeit aushändigen. Es ist der rechtliche Nachweis für die Vergütungshöhe, nicht die Register-Anmeldung.
  3. Fristgerecht im Marktstammdatenregister anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie darf im August liegen, ohne dass der Juli-Satz verloren geht. Eine verspätete Anmeldung kann jedoch ein Bußgeld auslösen.
  4. Eigenverbrauch prüfen. Klären Sie, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen können. Das entscheidet über die Wirtschaftlichkeit weit stärker als der genaue Vergütungssatz. Ein PV-Rechner zeigt die konkrete Bilanz für Ihr Dach.

Ausblick: EU-Beihilfe endet, EEG-Novelle 2027#

Der 1. August 2026 ist nur die nächste reguläre Degressionsstufe. Der größere Umbruch steht 2027 bevor. Die beihilferechtliche EU-Genehmigung des aktuellen EEG-Fördermodells läuft zum 31. Dezember 2026 aus, deshalb muss die Vergütungssystematik ohnehin neu aufgestellt werden. Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 kWp ab 2027 entfallen zu lassen und durch einen schwankenden Marktwert zu ersetzen.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, Gesetz ist er damit noch nicht. Den aktuellen Verfahrensstand und eine Studie zur Wirtschaftlichkeit ohne feste Vergütung fasst unsere News-Analyse zur EEG-Vertagung zusammen. Welche Vergütungslogik ab 2027 überhaupt kommen soll, erklärt der Beitrag zu Einspeisevergütung und Direktvermarktung nach der EEG-Reform.

Neu ab 2027 ist zudem ein europäischer Fördermechanismus, der zweiseitige Differenzvertrag (Contract for Difference). Er soll die klassische Vergütung für neue geförderte Anlagen ablösen, betrifft kleine Dachanlagen aber voraussichtlich nicht direkt. Wie dieser Mechanismus funktioniert und wen er trifft, erklären wir im Beitrag zu Contracts for Difference im EEG 2027. Für Hausbesitzer heißt das unterm Strich: Die planbare feste Vergütung, die es 2026 noch gibt, hat ein Ablaufdatum. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sie sich für 20 Jahre.

Einschätzung

Fachbegriffe wie Einspeisevergütung, Degression und Direktvermarktung werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt. Im Fließtext oben erscheinen kurze Hover-Tooltips über das Glossar-System.