Was bedeutet Steuerbarkeit nach § 9 EEG?#
Steuerbarkeit nach § 9 EEG heißt: Der Netzbetreiber muss in der Lage sein, die Einspeisung Ihrer PV-Anlage in Echtzeit zu reduzieren oder ganz abzuschalten, wenn die Netzstabilität es erfordert. Diese Funktion ist seit dem 25. Februar 2025 für neue Anlagen ab 7 kWp Pflicht. Rechtsgrundlage ist das Solarspitzengesetz, das das EEG entsprechend ergänzt hat.
Hintergrund: An sonnigen Mittagsstunden produzieren bundesweit so viele PV-Anlagen so viel Strom, dass das Netz und der Markt überlastet werden. Die Folge sind negative Strompreise an der Börse, gefährliche Überspannungen im Verteilnetz und teure Redispatch-Maßnahmen. Mit dem Solarspitzengesetz hat der Gesetzgeber den Netzbetreibern einen direkten Eingriff erlaubt: Sie dürfen die Einspeisung steuerbarer Anlagen reduzieren, wenn die Lage es verlangt.
Die technische Umsetzung läuft über zwei Bausteine, die zusammen funktionieren müssen:
- Intelligentes Messsystem (iMSys): Das ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Er übermittelt 15-Minuten-Messwerte an den Messstellenbetreiber, der sie an den Netzbetreiber weitergibt.
- Zertifizierte Steuerbox (FNN-Steuerbox): Eine separate Box, die Steuerbefehle des Netzbetreibers empfängt und an die PV-Anlage weitergibt. Die Steuerbox folgt der FNN-Spezifikation des Forums Netztechnik / Netzbetrieb im VDE.
Beide Bausteine sind technisch vom Energieflusskreis getrennt. Die Steuerbox unterbricht oder reduziert nicht den Strom direkt, sondern signalisiert dem Wechselrichter, weniger Leistung ins Netz zu geben. Die Anlage produziert weiter, der Strom wird in den Eigenverbrauch oder in den Speicher umgeleitet, das ungenutzte Erzeugungspotenzial geht verloren.
Welche Anlagen sind betroffen?#
Die Steuerbarkeits-Pflicht wirkt nicht für alle PV-Anlagen gleich. Drei Schwellen entscheiden über die Anwendbarkeit:
| Anlagen-Typ | Betroffen? | Grundlage |
|---|---|---|
| Neue PV ab 7 kWp, Inbetriebnahme nach 25.02.2025 | Ja, voll | § 9 EEG, Solarspitzengesetz |
| Neue PV unter 7 kWp | Nein, freiwillig | Schwellenwert § 9 Abs. 2 EEG |
| Bestandsanlagen vor 25.02.2025 | Nein, ausgenommen | Bestandsschutz § 100 EEG |
| Balkonkraftwerk bis 2 kWp / 800 W | Nein, ausgenommen | § 8a EEG (vereinfachtes Verfahren) |
| PV in Direktvermarktung | Befreit von 60-Prozent-Regel | Direktvermarktung übernimmt Steuerung |
| PV ab 25 kWp neu (ab EEG-Reform) | Ja, plus Direktvermarktungs-Pflicht | EEG-Novelle, Kabinettsbeschluss 29. Juli 2026 |
Die 7-kWp-Schwelle ist bewusst gesetzt. Eine durchschnittliche 4-Personen-Familie installiert heute 8 bis 12 kWp, fällt also fast immer in den Anwendungsbereich. Nur sehr kleine Dachflächen oder reine Balkonanlagen kommen darunter weg. Auch eine 6,8-kWp-Anlage ist von der Pflicht ausgenommen, eine 7,2-kWp-Anlage nicht. Wer knapp an der Schwelle plant, sollte mit dem Installateur prüfen, ob eine kleine Reduktion sinnvoll ist. Wie viel kWp Ihr Dach überhaupt hergibt, zeigt vorab der kostenlose Solar-Check mit Satellitenbild.
Wichtig zur Abgrenzung: Bestandsanlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, behalten ihren Status auch dann, wenn 2026 oder später eine Erweiterung dazukommt. Wer 2024 sechs kWp installiert hat und 2026 zwei kWp dazu installiert, fällt nicht automatisch unter § 9 EEG. Die genauen Grenzen sind im Ratgeber zu PV-Anlagen-Erweiterung 2026 beschrieben.
Die 60-Prozent-Regel als Übergang#
Die 60-Prozent-Regel ist die zentrale Sanktionsmechanik des § 9 EEG. Sie greift dann, wenn eine pflichtige Anlage zwar in Betrieb ist, aber noch keinen Smart Meter mit zertifizierter Steuerbox hat. Das ist 2025 und 2026 die häufigste Konstellation, weil der iMSys-Rollout langsamer läuft als der PV-Zubau.
Praktisch bedeutet die Regel: Der Wechselrichter wird auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt, dauerhaft. Eine 10-kWp-Anlage darf maximal 6 kW ins Netz speisen. Was die Anlage darüber produziert, muss selbst verbraucht oder im Speicher zwischengelagert werden, sonst geht es verloren.
Seit März 2026 läuft die automatische Drosselung deutschlandweit, der Netzbetreiber meldet das im Marktstammdatenregister-Datensatz. Wer eine neue Anlage ab 7 kWp anmeldet, bekommt diese Auflage automatisch eingetragen. Die Drossel bleibt aktiv, bis der Smart Meter mit Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber freigeschaltet ist.
Wirtschaftlich ist die Regel meistens weniger schmerzhaft als sie klingt. Die 60-Prozent-Schwelle wird nur bei voller Sonneneinstrahlung um die Mittagszeit überhaupt erreicht. An den meisten Tagen produziert die Anlage gar nicht so viel, dass die Drossel greifen würde. Der Praxis-Verlust laut enpal-Analyse liegt bei 1 bis 4 Prozent des Jahresertrags, je nach Ausrichtung, Speichergröße und Eigenverbrauch.
Drei Wege zur Befreiung#
Es gibt drei Pfade, um die 60-Prozent-Drossel zu vermeiden oder loszuwerden. Welcher passt, hängt vom Zustand der Anlage und den Präferenzen ab:
Pfad 1: Smart Meter plus zertifizierte Steuerbox. Der reguläre Weg für die meisten Hausbesitzer. Sobald iMSys und FNN-Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber freigeschaltet sind, fällt die Drossel weg. Die Anlage darf 100 Prozent der installierten Leistung einspeisen. Der Netzbetreiber kann theoretisch noch in Ausnahmen drosseln (Redispatch 2.0), das ist aber selten und wird angemessen entschädigt.
Pfad 2: Direktvermarktung. Wer in die Direktvermarktung wechselt, ist von der 60-Prozent-Regel befreit, weil der Direktvermarkter die Steuerung vertraglich übernimmt. Anlagen in Direktvermarktung bekommen statt der EEG-Vergütung den Marktwert minus eine Vermarktungspauschale. Bei Hausanlagen unter 15 kWp lohnt sich der Wechsel meist nicht, weil die Service-Kosten den Vorteil aufzehren. Bei größeren Anlagen oder im Hinblick auf die EEG-Reform 2027 ist Direktvermarktung der Plan B.
Pfad 3: Bestandsanlagen-Status. Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, sind dauerhaft von der Pflicht ausgenommen. Der Bestandsschutz nach § 100 EEG schützt die alten Förderkonditionen und auch den Verzicht auf neue technische Auflagen. Achtung: Eine Erweiterung der Anlage kann den Status berühren, je nach Konstellation. Im Zweifel den zuständigen Netzbetreiber fragen, bevor erweitert wird.
Was bringt Sie konkret in den Smart-Meter-Status?#
Der Wechsel auf den Smart-Meter-Status ist 2026 die häufigste Empfehlung für neue Hausanlagen. Vier Schritte laufen typischerweise ab:
- Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister. Mit der Anmeldung greift automatisch die 60-Prozent-Drossel, die Anlage geht trotzdem in Betrieb. Details im Ratgeber zu PV-Anlage anmelden 2026.
- iMSys-Auftrag beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist meist der lokale Netzbetreiber. Der Einbau ist Pflicht für Hausbesitzer mit PV ab 7 kWp und kostet 20 bis 100 Euro pro Jahr (typisch 60 bis 80 Euro). Wartezeit aktuell drei bis neun Monate. Wer schneller will, kann einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie Discovergy oder Tibber-Pulse beauftragen.
- FNN-Steuerbox. Die Steuerbox wird vom Messstellenbetreiber im Zuge des iMSys-Einbaus mitinstalliert oder vom Installateur der PV-Anlage beigestellt. Sie kostet 200 bis 400 Euro einmalig, ist aber häufig im PV-Komplettpaket enthalten. Wichtig: Die Steuerbox muss FNN-zertifiziert sein, eine generische Smart-Home-Steuerung reicht nicht.
- Freischaltung durch den Netzbetreiber. Sobald iMSys und Steuerbox vor Ort sind, meldet der Messstellenbetreiber den Status an den Netzbetreiber, der die 60-Prozent-Drossel im Marktstammdatenregister entfernt. Ab da darf die Anlage volle 100 Prozent einspeisen.
Der ganze Prozess dauert typischerweise sechs bis zwölf Monate ab Inbetriebnahme. Das ist die Übergangszeit, in der die Drossel wirkt. Wer früh plant, kann den iMSys-Auftrag schon vor der Anlagen-Inbetriebnahme stellen, um die Wartezeit zu verkürzen.
Was ändert sich im Herbst 2026?#
Der Herbst 2026 bringt eine wichtige Folge-Regulierung, die im Bericht-Lärm oft mit der Steuerbarkeits-Pflicht verwechselt wird: die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur. MiSpeL steht für Marktintegration von Speichern und Ladepunkten nach § 85d EEG. Der ursprüngliche Fahrplan sah die Veröffentlichung bis zum 30. Juni 2026 vor. Diesen Termin hat die Behörde nicht gehalten: Am 5. August 2026 hat sie stattdessen einen Arbeitsstand mit drei Dokumenten veröffentlicht. Die Festlegung soll nun zum 1. Oktober 2026 wirksam werden, mit Übergangsregelungen.
Was MiSpeL regelt:
- Wie Heimspeicher in den Bilanzkreis eingebunden werden, wenn sie sowohl Solarstrom speichern als auch Netzstrom laden und teilweise zurückspeisen.
- Wie Ladepunkte für E-Autos abgerechnet werden, wenn sie zwischen Eigenverbrauch (PV) und Netzbezug umschalten.
- Welche Steuerungsbefehle der Netzbetreiber an Speicher und Ladepunkte schicken darf, in Anlehnung an § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Die Festlegung wirkt nicht direkt auf die PV-Steuerbarkeit, sondern erweitert das Steuerbarkeits-Konzept auf Speicher und Ladepunkte. Wer eine PV-Anlage mit Speicher oder Wallbox betreibt, sollte sie kennen, sobald sie publiziert ist. Verwandt ist die parallele Regulierung im Ratgeber zu Netzentgelte und § 14a EnWG für steuerbare Verbraucher.
Häufiges Missverständnis: 1. Juni 2026#
Praxis-Verlust durch 60-Prozent-Drossel#
Wie groß ist der wirtschaftliche Schaden durch die Übergangs-Drossel? Drei Faktoren bestimmen die Antwort:
Anlagen-Ausrichtung. Süd-Anlagen mit hohem Mittags-Peak verlieren am meisten, weil die Drossel zur Spitzenzeit greift. Ost-West-Anlagen verteilen die Erzeugung breiter über den Tag, der Peak fällt flacher aus, die Drossel wird seltener wirksam. Eine Süd-Anlage mit 30-Grad-Neigung verliert typisch 3 bis 4 Prozent des Jahresertrags durch die Drossel, eine Ost-West-Anlage 1 bis 2 Prozent. Details zur Ausrichtungs-Wirkung im Ratgeber zu Ost-West-PV.
Speichergröße. Mit einem Speicher kann ein Großteil des nicht-einspeisbaren Stroms zwischengelagert und später verbraucht werden. Eine 5 kWh-Batterie reduziert den Drossel-Verlust um 50 bis 70 Prozent. Eine 10 kWh-Batterie noch mehr. Ohne Speicher geht der Strom über der 60-Prozent-Schwelle direkt verloren.
Eigenverbrauchs-Profil. Wer mittags zu Hause ist (Homeoffice, Teilzeit, Familie) und Geräte gezielt zur Sonnenzeit laufen lässt, kann den potenziell verlorenen Strom selbst aufnehmen. Wer komplett auswärts arbeitet, hat in der Mittagszeit kaum Verbrauch, der gesamte Überschuss wird gedrosselt.
In Summe ergibt sich ein typisches Drossel-Verlust-Profil von 1 bis 4 Prozent des Jahresertrags. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag sind das 95 bis 380 kWh. Bei einer EEG-Vergütung von 7,70 ct macht das 7 bis 30 Euro Einnahmeverlust pro Jahr. Über die typische Übergangsdauer von sechs bis zwölf Monaten summiert sich das auf 4 bis 30 Euro insgesamt. Das ist ein verkraftbarer Schaden, kein Investitionsblocker.
Quellen und Nachweise
- Bundesministerium der Justiz: § 9 EEG (Gesetzestext)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und § 9 Steuerbarkeit
- Clearingstelle EEG/KWKG: Technische Vorgaben § 9 EEG
- enpal: Wirkleistungsbegrenzung 2026 (Praxis-Verlust 1 bis 4 Prozent)
- node.energy: Gesetzesänderungen 2026 für PV-Anlagen
- metergrid: EEG-Auswirkungen auf PV und Mieterstrom 2026