Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, hat ein Problem: Das Dach gehört dem Vermieter, die Stromrechnung dem Mieter. Mieter können sich keine eigene PV-Anlage installieren. Und der Vermieter speist lieber direkt ins Netz ein, als sich mit Messkonzepten und Vertragsgestaltung herumzuschlagen.

Das war lange so. Das EEG 2023 und die neue Regelung zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung machen es einfacher, und damit wirtschaftlicher. Was sich geändert hat und warum das für Vermieter relevant ist.

Was ist Mieterstrom?

Beim Mieterstrom verkauft der Vermieter (oder ein Drittanbieter im Auftrag) den PV-Strom vom Dach direkt an die Mieter im gleichen Gebäude. Der Strom fließt nicht ins Netz und zurück, er bleibt im Gebäude. Das spart Netzentgelte, EEG-Umlage (teilweise) und Steuern.

Für den Mieter bedeutet das günstigeren Strom, mindestens 10% unter dem örtlichen Grundversorgungstarif, laut EEG. Für den Vermieter: Einen Mieterstromzuschlag on top der normalen Einspeisvergütung und eine Stärkung der Vermietungsattraktivität.

Das klingt wie eine Win-Win-Situation. Der Haken liegt im Aufwand: Der Vermieter wird zum Stromversorger, mit Messkonzept, Jahresabrechnung, Verträgen. Das schreckt viele ab.


Mieterstromzuschlag: Das Fördermodell

Der Mieterstromzuschlag wird nach EEG gewährt und berechnet sich als Aufschlag auf die übliche Einspeisevergütung. Er ist degressiv, mit zunehmender installierter Leistung sinkt er.

Anlagengröße Mieterstromzuschlag 2026 Gesamtvergütung ca.
bis 10 kWp~3,0 Ct/kWh~11 bis 12 Ct/kWh
10 bis 40 kWp~2,5 Ct/kWh~10 bis 11 Ct/kWh
40 bis 100 kWp~1,5 Ct/kWh~9 bis 10 Ct/kWh

Wichtig: Der Mieterstromzuschlag gilt nur für tatsächlich an Mieter gelieferten Strom, nicht für Strom, der ins Netz geht. Wer 60% direkt liefert und 40% einspeist, bekommt den Zuschlag nur auf die 60%.


Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (EEG 2023)

Mit dem EEG 2023 kam eine Vereinfachung: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Statt aufwendiger Messkonzepte kann der Vermieter den PV-Strom über einen vereinfachten Schlüssel auf Wohneinheiten aufteilen, ohne jede Wohnung einzeln zu messen.

Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an der Wohnfläche oder wird fix vereinbart. Mieter, die mehr Strom verbrauchen als ihr Anteil liefert, bekommen den Rest vom Grundversorger.

Unterschied zum klassischen Mieterstrom

Beim klassischen Mieterstrom wird jede Wohneinheit mit eigenem Unterzähler gemessen, hoher Installationsaufwand. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung reicht ein Gesamtzähler plus Schlüsselverteilung. Das ist der praktische Fortschritt durch EEG 2023.


Energiegemeinschaften: Das größere Bild

Energiegemeinschaften gehen über ein einzelnes Gebäude hinaus. Mehrere Haushalte oder Unternehmen in einem Quartier teilen gemeinsam erzeugte Energie. Das EU-Recht (RED II, Bürgerenergiegemeinschaften) forderte die Umsetzung bis 2021, Deutschland hinkte jahrelang hinterher.

Seit 2023/2024 gibt es in Deutschland erste rechtliche Grundlagen, aber der Rahmen für Quartiers-Energiegemeinschaften ist noch im Aufbau. Mit § 42c EnWG tritt zum 1. Juni 2026 die nächste Stufe in Kraft, das Energy Sharing innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. Österreich ist weiter: Dort gibt es bereits tausende funktionierende Energiegemeinschaften. Deutschland folgt, aber langsamer.

Was das bedeutet: Nachbarschafts-PV-Sharing, bei dem Haus A mit großem Süddach den überschüssigen Strom an Haus B ohne Dach verkauft, das wird in Deutschland in den nächsten Jahren kommen, ist aber 2026 noch kein etabliertes Produkt.

In Österreich hat das Nachbar-zu-Nachbar-Solar-Sharing bereits tausende Projekte. Deutschland baut die Rechtsgrundlage, wer sich jetzt vorbereitet, ist früh dabei.

Lohnt sich Mieterstrom für Vermieter?

Die Rechnung ist positiv, wenn man den Aufwand ehrlich einkalkuliert. Ein Beispiel:

  • MFH mit 6 Wohneinheiten, 20 kWp PV auf dem Dach
  • Jahresertrag ca. 19.000 kWh, davon 60% Mieterstrom = 11.400 kWh
  • Mieterstromzuschlag + EEV-Ersatz: ~12 Ct/kWh × 11.400 = 1.368 €/Jahr
  • Resteinspeisung 7.600 kWh × 8 Ct = 608 €/Jahr
  • Verwaltungsaufwand: ca. 300 bis 500 €/Jahr (wenn Dienstleister beauftrag) oder 15 bis 20 Std. eigene Zeit

Gesamtertrag: ~1.700 €/Jahr. Das ist solide, aber nicht spektakulär. Der eigentliche Vorteil liegt in der Mieterbindung, nachhaltiger Außenwirkung und ESG-Relevanz für institutionelle Vermieter.

Wer den Aufwand scheut: Spezialisierte Mieterstrom-Dienstleister (z. B. Baywa r.e., Enpal, Entega) übernehmen die gesamte Abwicklung gegen Provisionsanteil.

Häufige Fragen

Wie viel günstiger ist Mieterstrom für Mieter?

Mieterstrom muss laut EEG mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen. In der Praxis zahlen Mieter typisch 2 bis 4 ct/kWh weniger als beim Grundversorger. Der Strom kommt direkt vom Dach des eigenen Gebäudes und fließt nicht erst ins Netz und zurück.

Wie viel kann ein Vermieter mit Mieterstrom verdienen?

Die Rechnung ist positiv, aber kein Selbstläufer: Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und 20 kWp PV kommt auf einen Gesamtertrag von rund 1.700 €/Jahr. Einkalkulieren muss man Verwaltungsaufwand von ca. 300 bis 500 €/Jahr für einen Dienstleister oder 15 bis 20 Stunden eigene Zeit. Der eigentliche Vorteil liegt in Mieterbindung, nachhaltiger Außenwirkung und ESG-Relevanz.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?

Der Mieterstromzuschlag liegt 2026 je nach Anlagengröße bei etwa 3,0 Ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, ca. 2,5 Ct/kWh bei 10 bis 40 kWp und ca. 1,5 Ct/kWh bei 40 bis 100 kWp. Er wird als Aufschlag auf die übliche Einspeisevergütung gezahlt und gilt nur für tatsächlich an Mieter gelieferten Strom, nicht für Strom, der ins Netz geht.

Braucht beim Mieterstrom jede Wohnung einen eigenen Stromzähler?

Nein, seit dem EEG 2023 nicht mehr zwingend: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt, den PV-Strom über einen vereinfachten Schlüssel auf die Wohneinheiten zu verteilen, ohne jede Wohnung einzeln zu messen. Es reicht ein Gesamtzähler plus Schlüsselverteilung, der Schlüssel orientiert sich an der Wohnfläche oder wird fix vereinbart. Beim klassischen Mieterstrom braucht dagegen jede Wohneinheit einen eigenen Unterzähler.

Kann ich als Hausbesitzer überschüssigen Solarstrom an Nachbarn verkaufen?

In Deutschland ist das 2026 noch kein etabliertes Produkt, die Rechtsgrundlagen für Energiegemeinschaften über Gebäudegrenzen hinaus sind noch im Aufbau. Mit § 42c EnWG tritt zum 1. Juni 2026 die nächste Stufe in Kraft: das Energy Sharing innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. Österreich ist weiter und zählt bereits tausende funktionierende Energiegemeinschaften.

Wer übernimmt die Abwicklung von Mieterstrom für den Vermieter?

Spezialisierte Mieterstrom-Dienstleister wie Baywa r.e., Enpal oder Entega übernehmen die gesamte Abwicklung gegen einen Provisionsanteil. Das ist die Option für Vermieter, die den Aufwand scheuen. Denn ohne Dienstleister wird der Vermieter selbst zum Stromversorger: mit Messkonzept, Jahresabrechnung und Verträgen.

Quellen & weiterführende Informationen

  • EEG 2023, § 21 Mieterstromzuschlag und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  • Bundesnetzagentur, Mieterstrom, Förderung, Anforderungen und Umsetzung, 2025
  • BDEW, Studie Mieterstrom in Deutschland, Marktentwicklung 2024
  • Österreichs Klima- und Energiefonds: Energiegemeinschaften, Erfahrungsberichte, 2024
  • Verbraucherzentrale, Mieterstrom als Mieter und Vermieter, Rechte und Pflichten, 2025