Was ist das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus"?#

Das Bundesverkehrsministerium hat am 15. April 2026 das bislang größte Einzelprogramm für private Ladeinfrastruktur gestartet. Unter dem Namen „Laden im Mehrparteienhaus" stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung, gebündelt speziell für Stellplätze in Mehrfamilienhäusern, Mietobjekten und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Programm schließt eine Lücke, die seit dem Auslaufen des früheren KfW-440-Zuschusses für Privathaushalte entstanden ist: Einfamilienhäuser wurden seitdem vom Bund nicht mehr direkt bei der Wallbox-Anschaffung unterstützt. Mit dem neuen Programm setzt der Bund bewusst einen Fokus auf Mehrfamilienhäuser, weil dort Ladeinfrastruktur kollektiv geplant werden muss und technische wie rechtliche Hürden höher sind.

Der politische Hintergrund: Laut Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 (Stand November 2025) sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen öffentliche und private Ladepunkte in Deutschland entstehen. Der Großteil davon wird auf Privatstellplätzen realisiert, rund 80 Prozent aller Ladevorgänge finden zuhause statt. Im Mehrfamilienhaus-Segment ist die Ausstattung bisher besonders dünn, der Ausbau bei WEGs gilt als Nadelöhr der Elektromobilität. Das neue Programm soll genau diesen Flaschenhals lösen.

Das Programm ist technologie- und herstellerneutral: Jede zertifizierte Wallbox bis 22 Kilowatt ist förderfähig, also insbesondere alle Geräte mit VDE-AR-N-4100- oder IEC-61851-Konformität. Zusätzlich gefördert werden reine Vorverkabelungen ohne installierte Wallbox, die später nachgerüstet werden können, und neu: bidirektionale Wallboxen, die V2H (Vehicle-to-Home) oder V2G (Vehicle-to-Grid) unterstützen.

Wer bekommt die Förderung? Zielgruppe und Voraussetzungen#

Antragsberechtigt sind vier Zielgruppen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der gängige Fall für Eigentumswohnanlagen. Der Antrag läuft über die Hausverwaltung oder einen bevollmächtigten Eigentümer.
  • Private Vermieter: Einzelpersonen, die ein Mehrfamilienhaus im Privatbesitz haben und an Mieter vermieten. Mindestens drei Wohneinheiten im Objekt.
  • Wohnungsbaugesellschaften: Größere institutionelle Vermieter, auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften, profitieren vom Programm.
  • KMU mit Mietwohnungen: Kleine und mittlere Unternehmen, die eigene Mietobjekte betreiben, zum Beispiel als Firmenimmobilie.

Nicht antragsberechtigt: Privatpersonen in Einfamilienhäusern, Privatbesitzer einzelner Stellplätze in einer fremden Anlage ohne WEG-Beschluss, Gewerbe mit Kundenparkplätzen (die fallen unter andere Programme wie KfW-441 für Unternehmens-Ladeinfrastruktur).

Die technischen Mindestvoraussetzungen pro Objekt:

  • Mindestens sechs Stellplätze werden elektrifiziert, entweder durch Wallbox-Installation oder durch Vorverkabelung.
  • Mindestens 20 Prozent aller Stellplätze der gesamten Liegenschaft werden zumindest vorverkabelt, damit eine spätere Nachrüstung ohne Baumaßnahme möglich ist.
  • Alle Wallboxen müssen eichrechtskonform (MID) sein und Lastmanagement unterstützen, wenn mehr als drei Wallboxen installiert werden.

Wie hoch sind die Zuschüsse pro Stellplatz?#

Das Programm kennt drei Förderstufen, die sich nach dem Grad der Elektrifizierung richten. Die Zuschüsse pro Stellplatz lassen sich innerhalb eines Projekts kombinieren, also zum Beispiel sechs Stellplätze mit Wallbox plus zehn weitere Stellplätze mit Vorverkabelung.

FörderstufeZuschuss pro StellplatzWas ist enthalten?
Vorverkabelung ohne Wallbox1.300 €Leerrohre, Stromleitungen bis Stellplatz, Zählerplatz, FI-Schalter
Wallbox bis 22 kW1.500 €Vorverkabelung plus installierte Wallbox bis 22 kW, Lastmanagement
Bidirektionale Wallbox2.000 €V2H- oder V2G-fähige Wallbox mit CCS-Stecker, bidirektionaler Wechselrichter, kompatible Software

Rechenbeispiel: Eine WEG mit zehn Parteien und zwölf Stellplätzen möchte acht Wallboxen plus vier Vorverkabelungen realisieren. Die Förderung beträgt: 8 × 1.500 € + 4 × 1.300 € = 17.200 Euro. Bei durchschnittlichen Gesamtkosten von 35.000 bis 45.000 Euro für dieses Projekt deckt die Förderung rund 40 Prozent ab.

Bei bidirektionalen Wallboxen ist die Förderung besonders attraktiv: Mit 2.000 Euro pro Stellplatz übernimmt das Programm oft die komplette Mehrkostendifferenz gegenüber einer Standard-Wallbox (typisch 1.500 bis 2.500 Euro Aufpreis je Gerät). Wer plant, V2H oder V2G technisch zu nutzen, sollte die bidirektionale Variante wählen. Details zur technischen Umsetzung finden sich im Artikel zur bidirektionalen Wallbox 2025, Startdatum und Voraussetzungen.

Mehrere Wallboxen an einem Aussenstellplatz, Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Bild: Kindel Media / Pexels
Einschätzung

Die 6-Stellplätze-Hürde: Wann das Programm nicht passt#

Die Mindestschwelle von sechs elektrifizierten Stellplätzen plus 20 Prozent Gesamtvorverkabelung ist der kritische Punkt des Programms. In der Praxis filtert sie sehr klar nach Objektgröße und schließt einen großen Teil der deutschen WEGs aus.

Konkrete Beispiele aus typischen Konstellationen:

  • Reihenhaus-Komplex mit 4 Parteien, 4 Stellplätzen: Fällt unter die Schwelle. Keine Förderung möglich. Entweder nachträglich auf 6 Stellplätze erweitern (nicht realistisch) oder andere Fördermodelle prüfen.
  • Zweifamilienhaus mit Doppel-Carport, 2 Stellplätzen: Keine Chance auf die Bundesförderung. Landesprogramme wie progres.nrw bleiben hier die einzige Option.
  • 5-Parteien-WEG mit 6 Stellplätzen: Grenzfall. Wenn alle 6 elektrifiziert werden, ist die 6-Stellplätze-Schwelle erfüllt. Die 20-Prozent-Regel für Vorverkabelung gilt dann auf die 6 Stellplätze, 20 Prozent davon sind 1,2 Plätze, also de facto 2 Plätze Vorverkabelung zusätzlich zu den Wallboxen. Anspruchsvoll, aber machbar.
  • 12-Parteien-WEG mit 18 Stellplätzen: Klare Eignung. Sechs Wallbox-Stellplätze plus vier Vorverkabelungen (entspricht 22 Prozent der 18 Stellplätze) ergeben 12.200 Euro Förderung und eine realistisch umsetzbare Maßnahme.

Antrag Schritt für Schritt#

Der Antrag läuft über das offizielle Portal laden-im-mehrparteienhaus.de. Der Prozess ist in sieben Schritte strukturiert, die sich auch für kleinere WEGs ohne professionelle Hausverwaltung durchführen lassen.

  1. Eigentümerbeschluss einholen: Bei WEGs muss die Eigentümerversammlung der baulichen Veränderung zustimmen. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für die Installation von Wallboxen eine einfache Mehrheit, aber der Beschluss muss dokumentiert sein.
  2. Fachunternehmer suchen und Angebot einholen: Ein Elektriker mit Erfahrung in WEG-Installationen erstellt ein Konzept mit Ladeleistung, Lastmanagement, Kabelwegen und Kostenschätzung.
  3. Netzanschluss-Anfrage beim Netzbetreiber: Bei mehr als vier Wallboxen oder Leistungen über 22 Kilowatt müssen diese beim Netzbetreiber angemeldet werden. Je nach Netzlast kann eine Kapazitätsprüfung 4 bis 12 Wochen dauern.
  4. Antrag auf laden-im-mehrparteienhaus.de stellen: Mit Angebotsunterlagen, Eigentümerbeschluss, Netzanschluss-Bestätigung und Grundriss der Stellplätze.
  5. Förderbewilligung abwarten: Die Prüfung dauert laut BMV-Angaben 6 bis 8 Wochen. Mit der Bewilligung beginnt die Umsetzungsfrist.
  6. Installation durchführen: Erst nach Bewilligung darf der Vertrag mit dem Elektriker verbindlich abgeschlossen werden. Wer vor der Bewilligung bestellt, verliert die Förderung.
  7. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Installation werden Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokolle und Fotos eingereicht. Die Auszahlung folgt binnen 4 bis 6 Wochen.

Wichtig: Die Reihenfolge Antrag → Bewilligung → Vertragsabschluss ist zwingend. Wer bereits einen Auftrag vergeben hat, kann keine Förderung mehr beantragen. Das Prinzip kennen Hauseigentümer bereits aus der KfW-458-Heizungsförderung (Details dazu im Artikel Wärmepumpenförderung mit bis zu 70 Prozent).

Lastmanagement und Netzanschluss: was Sie vorab prüfen müssen#

Technisch ist das Zusammenspiel aus Hausanschluss und gleichzeitiger Ladeleistung die zentrale Herausforderung. Eine typische 12-Parteien-WEG hat einen Hausanschluss mit rund 63 Ampere dreiphasig, also rund 43 Kilowatt Gesamtleistung für Licht, Warmwasser, Koch- und Waschmaschinen plus Wallboxen. Wenn sechs Wallboxen mit je 11 Kilowatt gleichzeitig laden wollten, wären das 66 Kilowatt nur für die Wallboxen, also bereits 150 Prozent der verfügbaren Anschlussleistung.

Die Lösung heißt dynamisches Lastmanagement. Ein zentrales Steuergerät überwacht den aktuellen Hausverbrauch in Echtzeit und weist den angeschlossenen Wallboxen nur die jeweils freie Restleistung zu. Wenn die Waschmaschine läuft und der Herd an ist, lädt jede Wallbox halt langsamer. Wenn nachts alle Geräte aus sind, stehen volle 11 Kilowatt je Wallbox zur Verfügung.

Praxis-Richtwerte für die Dimensionierung:

  • Bis 3 Wallboxen: Statisches Lastmanagement genügt meist. Jeder Wallbox wird ein fester maximaler Strom zugewiesen.
  • 4 bis 10 Wallboxen: Dynamisches Lastmanagement Pflicht. Kosten ca. 1.500 bis 3.000 Euro zusätzlich.
  • Über 10 Wallboxen: Netzanschluss muss oft erweitert werden, typisch auf 100 oder 125 Ampere. Zusätzliche Kosten 5.000 bis 15.000 Euro, teilweise vom Netzbetreiber übernommen.

Vor dem Förderantrag sollte ein Elektriker den Hausanschluss prüfen und die maximale Ausbaustufe kalkulieren. Wer ohne diese Prüfung einen Antrag stellt und später feststellt, dass der Netzanschluss nicht reicht, blockiert Budget für andere Antragsteller. Der Ratgeber zu Wallbox-Installationskosten durch den Elektriker zeigt die typischen Positionen, die im Angebot stehen sollten.

Alternativen für kleine WEGs und Privatwohnungen#

Für Konstellationen, bei denen das Bundesprogramm nicht greift, bleiben mehrere Wege zur Wallbox-Förderung oder günstigen Installation:

  • Landesprogramme: Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw Wallboxen mit Energiemanagement auch für kleinere Gemeinschaften und Einzelhaushalte. Details: Wallbox-Förderung 2026 der Bundesländer.
  • Arbeitgeber-Förderung: Wer dienstlich E-Auto fährt und am Arbeitgeberstandort laden kann, profitiert vom steuerfreien Laden am Arbeitsplatz (§ 3 Nr. 46 EStG).
  • WEG-Bündelung mit Nachbarn: Wenn mehrere benachbarte kleine WEGs technisch einen gemeinsamen Hausanschluss nutzen könnten, lässt sich gemeinsam die 6-Stellplätze-Schwelle erreichen. Rechtlich komplex, aber möglich.
  • PV-Kopplung als Kostenhebel: Eine Wallbox wird günstiger im Betrieb, wenn sie PV-Überschuss lädt. Die Investition in die Wallbox kann so trotz fehlender Förderung innerhalb von 4 bis 7 Jahren rechnen.
  • Private Wallbox mit einphasigem 11-kW-Anschluss: In einzelnen Fällen reicht eine einfache einphasige Wallbox mit 7,4 Kilowatt am vorhandenen Hausanschluss. Dann entfällt die Netzanschluss-Erweiterung. Details: Wallbox kaufen 2025, welche Ladeleistung brauchen Sie.

Eine Beratung durch einen zertifizierten Elektroinstallateur ist bei unklaren Konstellationen empfehlenswert. Zwei bis drei Angebote verschiedener Fachbetriebe liefern eine ausreichende Vergleichsbasis, insbesondere wenn Lastmanagement und Netzanschluss-Erweiterung im Spiel sind.