Warum die Frage nach der Stadt zu grob ist#

Die übliche Frage lautet: „Gibt es in meiner Stadt eine Förderung?" Sie führt 2026 regelmäßig zu falschen Erwartungen. Denn kommunale und Landesprogramme sind fast immer in Module gegliedert, und jedes Modul hat ein eigenes Budget, eine eigene Frist und einen eigenen Status.

Das Ergebnis sind Konstellationen, die von außen niemand erwartet. Berlin fördert Photovoltaik mit Speicher großzügig, hat die Förderung für Balkonkraftwerke aber eingestellt. München fördert Balkonkraftwerke, aber keine Photovoltaik-Dachanlagen mehr. Zwei Städte, gegenläufige Entscheidungen, beide Programme aktiv.

Für die Planung heißt das: Prüfen Sie nicht, ob es ein Programm gibt, sondern ob genau das Modul für Ihr Vorhaben heute noch Anträge annimmt. Dieselbe Logik gilt eine Ebene höher: Auch die Bundesländer legen eigene Töpfe auf, meist als Darlehen statt als Zuschuss. Den geprüften Überblick dazu finden Sie in unserer Landesförderung 2026 nach Bundesländern. Wir haben dafür am 13. August 2026 die Programmseiten der drei größten deutschen Städte direkt bei den Trägern geprüft.

Berlin: Speicher ja, Balkonkraftwerk nein#

Das Berliner Programm SolarPLUS stammt von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, abgewickelt wird es von der IBB Business Team GmbH. Es ist zweigeteilt: SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt ab dem 2. Januar 2026.

Für Eigenheimbesitzer sind drei Bausteine relevant:

BausteinFörderhöheWichtigste Bedingung
Zählerschrankpauschal 750 EuroMindestkosten 1.160 Euro, Bestandsschrank zu klein oder vor dem 31.12.2014 in Betrieb
Stromspeicherbis zu 4.750 Euronur zusammen mit neuer Photovoltaik-Anlage, Höhe abhängig von der Anlagenleistung
Denkmalgerechte Photovoltaikbis zu 5.700 EuroGenehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde muss vorliegen

Bei allen drei Bausteinen darf der Projektstart erst nach dem 2. Januar 2026 liegen, und das Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein. Bei der Speicherförderung verpflichtet sich der Antragsteller zusätzlich zur Rücknahme und zum Recycling des Speichers am Ende der Lebensdauer.

Geschlossen ist dagegen Modul E für Steckersolargeräte. Das Antragsportal läuft ausschließlich zur Bearbeitung bereits gestellter Anträge weiter, Neuanträge sind nicht mehr möglich. Die zugehörige Förderrichtlinie galt bis zum 31. Dezember 2025. Wer in Berlin heute ein Balkonkraftwerk anschafft, bekommt dafür keinen Landeszuschuss mehr. Was in anderen Bundesländern gilt, steht im Überblick zur Balkonkraftwerk-Förderung der Bundesländer.

München: Heizung ja, Photovoltaik-Anlage nein#

Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist eines der umfangreichsten kommunalen Programme in Deutschland. Die Fördersystematik hat sich zum 11. Dezember 2025 geändert, betroffen sind Anträge für Effizienzmaßnahmen, Effizienzhaus im Bestand und Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz.

Aktuell beantragbar sind unter anderem:

  • Einzelmaßnahmen Effizienz: Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen Heizungstausch: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärmeanschluss
  • Sanierungsstandards für Effizienzhaus im Bestand
  • Photovoltaikberatung und Mieterstrommodelle
  • Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke
  • Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze

Nicht mehr beantragbar sind dagegen drei frühere Bausteine. Für Photovoltaik-Anlagen war der 18. Dezember 2024 der letzte Antragstag, für Neubaustandards und Passivhaus der 9. Dezember 2024, für die energetische Sanierungsberatung der 18. Januar 2024. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.

Wichtig ist die Reihenfolge: Nach der Antragstellung erhalten Antragsteller im Förderportal zwei Mitteilungen. Erst nach der zweiten, die den Betreff „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden" trägt, darf die Maßnahme umgesetzt werden. Wer vorher Firmen beauftragt oder Material kauft, riskiert den Anspruch. Die Details zum Programm stehen im Ratgeber zum Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude.

Hamburg: Wärmepumpe ja, zwei Netz-Module ausgeschöpft#

Hamburg hat sein Angebot unter dem Namen Hamburger Heizungsförderung gebündelt, Trägerin ist die IFB Hamburg. Das Programm besteht aus fünf Modulen, und genau hier zeigt sich das Muster besonders deutlich.

ModulStatus für 2026
Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasse, Wärmespeicher)offen
Wärmenetzanschlussoffen
Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungenoffen
Hausanschlussleitungenfür 2026 ausgeschöpft
Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartierenfür 2026 ausgeschöpft

Bei den beiden ausgeschöpften Modulen sind im laufenden Jahr keine neuen Anträge möglich. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind laut IFB Hamburg für 2027 geplant. Für Eigenheimbesitzer mit Wärmepumpen-Plänen ist das gute Nachricht und Warnung zugleich: Das Kernmodul läuft, aber ein Anschluss ans Wärmenetz kann an einem leeren Nebentopf scheitern.

Wer die Anforderungen erfüllt, kann statt des Zuschusses auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen nutzen, etwa zur Finanzierung von Wärmepumpe oder Geothermie. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Alternativ erlaubt die IFB einen Vertragsschluss vor der Bewilligung, wenn der Vertrag eine aufschiebende Bedingung mit Bezug auf die Förderzusage enthält.

Die Bundesebene darunter: was am 21. Juli passiert ist#

Kommunale Zuschüsse sind fast immer die zweite Ebene. Die erste ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, und die hat sich zum 21. Juli 2026 spürbar verändert. Zu diesem Datum sind drei neue BEG-Richtlinien in Kraft getreten, für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Die für Sanierer wichtigste Änderung betrifft den iSFP-Bonus. Bisher gab es die 5 Prozent zusätzlich, sobald ein individueller Sanierungsfahrplan vorlag. Das ist vorbei. In der amtlichen Erläuterung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie heißt es:

„Ab dem 21.07.2026 werden die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus angehoben. Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP i.H.v. 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt."

BMWE, FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Abschnitt A.3.2, abgerufen am 13. August 2026

Im Klartext: Wer für 25.000 Euro die Fassade dämmt, bekommt trotz Sanierungsfahrplan keinen iSFP-Bonus mehr. Wer für 50.000 Euro saniert, bekommt die 5 Prozent nur auf 20.000 Euro, also 1.000 Euro statt früher 2.500 Euro. Das Ministerium schreibt selbst, der Bonus komme damit „voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme" zum Tragen. Was das für die Planung bedeutet, steht im Ratgeber zum iSFP-Bonus und Sanierungsfahrplan.

Bei der Heizungsförderung wurde parallel der Einkommensbonus neu gestaffelt, auf 40, 30 und 10 Prozent, und um einen Familienzuschlag ergänzt: Für Haushalte mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind verschieben sich die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro nach oben. Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit liegen 2026 bei 28.000 Euro und sinken 2027 in zwei Schritten auf 27.250 und dann 26.500 Euro. Details dazu im Ratgeber zur gekürzten Wärmepumpen-Förderung.

Vertragsunterschrift von Hand, Symbolbild für die Reihenfolge aus Förderantrag und Auftragsvergabe Symbolbild - AI generiert
Bei allen drei geprüften Programmen gilt: erst der Antrag, dann die Unterschrift. Bild: AI generiert / EMA Energiewelt

Ihre Kommune in vier Schritten selbst prüfen#

Für die rund 11.000 Gemeinden in Deutschland gibt es keine vollständige, gepflegte Gesamtübersicht. Diese vier Schritte führen erfahrungsgemäß am schnellsten zu einer belastbaren Antwort:

  1. Träger identifizieren. Suchen Sie nach dem Stadtnamen zusammen mit „Klimaschutz" oder „Förderprogramm". Große Städte lagern die Abwicklung häufig an eine Förderbank aus, in Berlin an die IBB Business Team GmbH, in Hamburg an die IFB Hamburg.
  2. Modul statt Programm prüfen. Suchen Sie auf der Programmseite gezielt nach Ihrem Vorhaben, also nach Stromspeicher, Wärmepumpe oder Steckersolargerät. Der Programmname allein sagt nichts über den Status Ihres Bausteins.
  3. Statushinweise lesen. Achten Sie auf „ausgeschöpft", „keine Neuanträge möglich" oder auf Antragsfristen, die in der Vergangenheit liegen. Diese Hinweise stehen meist direkt im Modultext, nicht in einer separaten Meldung.
  4. Reihenfolge klären. Klären Sie vor jeder Unterschrift, ob der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein muss und wie sich das Programm mit der Bundesförderung verträgt. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Diese Regel gilt bei allen drei geprüften Programmen.

Rechnen Sie in jedem Fall zuerst mit der Bundesförderung und behandeln Sie den kommunalen Zuschuss als Zugabe. Wie sich die Ebenen grundsätzlich zueinander verhalten, steht im Förderüberblick 2026 für PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox. Wie viel eine Anlage im eigenen Fall bringt, zeigt der Photovoltaik-Rechner.

Fachbegriffe wie BEG, BAFA, KfW 458, Wärmenetz und Balkonkraftwerk werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt.