Was hat das Kabinett genau beschlossen?#
Am 29. April 2026 änderte das Bundeskabinett einen kleinen, aber wichtigen Punkt im Gebäudeenergiegesetz. Betroffen ist § 71 Absatz 8 Satz 1 GEG. Dieser Paragraf regelt, wann die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht in Städten über 100.000 Einwohnern greift. Der Stichtag wandert vom 1. Juli auf den 1. November 2026, also um vier Monate nach hinten. Die Änderung läuft als Artikel 8 über ein bereits laufendes Ökodesign-Gesetz. Ein gängiges Verfahren für schnelle parlamentarische Entscheidungen.
Inzwischen ist die Verschiebung beschlossene Sache: Der Bundestag hat die Änderung am 21. Mai 2026 verabschiedet. Politisch war die Verlängerung zwischen den Regierungsfraktionen unstrittig, eine inhaltliche Verschärfung enthält sie nicht. Damit greift die 65-Prozent-Pflicht in den 80 Großstädten erst ab dem 1. November 2026, sofern das GModG bis dahin nicht in Kraft ist.
Der Grund für die Eile liegt in einem zweiten Gesetzesvorhaben. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sollte das gesamte GEG 2024 ablösen und die 65-Prozent-Pflicht ersatzlos streichen. Den Kabinettsbeschluss dazu fasste die Bundesregierung am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt; was das Gesetz für Wärmepumpen-Käufer bedeutet, analysiert unser Artikel Heizungsgesetz gekippt: Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch? Ohne die GEG-Verlängerung wären in 80 Großstädten mehrere Monate lang strengere Heizungsregeln gegolten, die das GModG kurz darauf wieder aufgehoben hätte. Genau diese Zwischenphase hat der Kabinettsbeschluss verhindert, und zwar erfolgreich: Das GModG kam am 29. Juli 2026 und damit deutlich vor dem 1. November.
Ines Rutschmann, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale, kommentierte die Lage gegenüber co2online so: „Wer wieder eine Gas- oder Ölheizung installiert, wird das vermutlich in den 30er-Jahren bereuen." ZVSHK-Präsident Michael Hilpert wurde deutlicher: „Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter, und keiner weiß, was morgen gilt."
Welche 80 Großstädte sind betroffen?#
Die Schwelle liegt bei 100.000 Einwohnern. Maßgeblich ist die Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamts auf Basis des Zensus 2022, fortgeschrieben zum 31. Dezember 2024. 80 deutsche Städte erfüllen dieses Kriterium. Die meisten liegen in Nordrhein-Westfalen (30 Städte), danach folgen Baden-Württemberg (9), Bayern (8), Niedersachsen (7), Hessen und Rheinland-Pfalz (je 5) sowie Sachsen (3).
| Rang | Stadt | Einwohner (Stand 31.12.2024) | Bundesland |
|---|---|---|---|
| 1 | Berlin | 3,88 Mio. | Berlin |
| 2 | Hamburg | 1,90 Mio. | Hamburg |
| 3 | München | 1,52 Mio. | Bayern |
| 4 | Köln | 1,09 Mio. | NRW |
| 5 | Frankfurt am Main | 0,78 Mio. | Hessen |
| 6 | Stuttgart | 0,63 Mio. | Baden-Württemberg |
| 7 | Düsseldorf | 0,63 Mio. | NRW |
| 8 | Leipzig | 0,63 Mio. | Sachsen |
| 9 | Dortmund | 0,59 Mio. | NRW |
| 10 | Essen | 0,58 Mio. | NRW |
Neben den Top-10 sind 70 weitere Städte zwischen 100.000 und 580.000 Einwohnern betroffen. Dazu zählen Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Mönchengladbach, Aachen, Mainz, Lübeck, Erfurt, Kiel, Halle, Magdeburg, Freiburg, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Rostock, Kassel und Saarbrücken. Wer in einer kleineren Kommune wohnt, hat länger Zeit: Unter 100.000 Einwohnern greift die 65-Prozent-Pflicht erst ab dem 30. Juni 2028.
Die offizielle Liste steht beim Statistischen Bundesamt unter „Städte nach Fläche, Bevölkerung". Wer wissen möchte, ob die eigene Stadt unter die GEG-Großstadt-Regel fällt, schaut dort die aktuelle Einwohnerzahl nach. Knapp unter oder knapp über 100.000, an dieser Schwelle entscheidet sich alles.
Was bis zum 28. Juli 2026 galt#
Bis zum Inkrafttreten des GModG galten die Regeln des GEG 2024 unverändert. Für Hausbesitzer in den 80 Großstädten hieß das: Eine neue Gas- oder Ölheizung durfte eingebaut werden, ohne dass ein Mindestanteil erneuerbarer Energien nachgewiesen werden musste. Auch die Hybrid-Pflicht griff nicht. Damit gemeint sind Kombinationen wie Gas-Hybrid mit Wärmepumpe oder Solarthermie als zweiter Wärmeerzeuger, die im engen Wortsinn der 65-Prozent-Pflicht nötig gewesen wären. Seit dem 29. Juli 2026 ist diese Unterscheidung ohnehin hinfällig.
Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Reparatur an der Bestandsheizung: Uneingeschränkt zulässig, egal wo und wann. Brenner tauschen, Pumpe ersetzen, Regler nachrüsten oder defekte Bauteile reparieren bleibt ohne Auflagen möglich.
- Neueinbau im Bestandsgebäude (gleicher Brennstoff): Seit dem 29. Juli 2026 bundesweit ohne EE-Quote erlaubt. Ein alter Gaskessel lässt sich durch einen modernen Gasbrennwertkessel ersetzen.
- Defekt mit Notfallaustausch: Die GEG-Härtefallregelung gilt unabhängig von der Frist. Bei nicht reparablen Defekten dürfen Hausbesitzer gebrauchte oder gemietete Übergangsheizungen einsetzen. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt bis zu fünf Jahre bis zur dauerhaften Lösung.
Bei Neubauten in Neubaugebieten galt die 65-Prozent-Pflicht ohnehin schon seit dem 1. Januar 2024. Die November-Frist betraf nur Bestandsgebäude und Baulücken in Großstädten.
Warum der 1. November nie erreicht wurde#
Die Verschiebung vom 1. Juli auf den 1. November 2026 war genau als Puffer gedacht: Die Koalition wollte verhindern, dass die 65-Prozent-Pflicht in 80 Großstädten für ein paar Monate scharf wird, nur um kurz darauf durch das GModG wieder zu verschwinden. Dieser Plan ist aufgegangen, sogar mit Reserve. Das Gesetzgebungsverfahren war schneller als erwartet: zweite und dritte Lesung am 10. Juli 2026, Verkündung am 28. Juli, Inkrafttreten am 29. Juli. Zwischen dem tatsächlichen Inkrafttreten und dem geplanten Stichtag liegen 94 Tage.
Hätte sich das Verfahren verzögert, wäre die Lage unangenehm geworden: Jeder Neueinbau einer Heizung in einer Großstadt hätte ab dem 1. November zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen. Praktisch wären vier Optionen geblieben, nämlich Wärmepumpe, Fern- oder Nahwärme mit erneuerbarem Anteil, Hybrid mit Solarthermie oder Biomasse. Reine Gas- oder Ölheizungen wären ausgeschlossen gewesen. Diese Konstellation ist mit dem 29. Juli 2026 hinfällig geworden.
Für Hausbesitzer, die jetzt eine Heizungsentscheidung treffen, zählt deshalb nur noch die neue Rechtslage: Es gibt bundesweit keinen Erneuerbaren-Mindestanteil mehr, dafür ab 2029 die Bio-Treppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Wer ohnehin auf eine Wärmepumpe wechselt, war von der Frist nie betroffen und profitiert weiter von der KfW-Förderung, seit dem 21. Juli 2026 allerdings mit gekürzten Sätzen.
Der Zeitplan im Rückblick#
GEG-Verlängerung und GModG liefen monatelang parallel. Die Timeline ordnet die wichtigsten Termine:
| Datum | Ereignis | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| 24. Februar 2026 | GModG-Eckpunkte vorgestellt | Koalition CDU/CSU + SPD veröffentlicht Reformplan |
| 29. April 2026 | Kabinettsbeschluss GEG-Verlängerung | 65-Prozent-Pflicht für Großstädte rutscht auf 1. November 2026 |
| 13. Mai 2026 | Kabinettsbeschluss GModG erfolgt | Reform-Entwurf ist beschlossen und geht ins parlamentarische Verfahren |
| 11./12. Juni 2026 | Bundestag erste Lesung GModG, Bundesrat-Stellungnahme beschlossen | Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen, Bundesrat fordert Änderungen auf Basis von 67 Ausschuss-Kritikpunkten |
| Juni bis Juli 2026 | Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörung | Detailarbeit am Gesetzestext, mögliche Änderungen |
| 8. Juli 2026 | Ausschuss-Votum für den Entwurf | Weg frei für die Schlussabstimmung vor der Sommerpause |
| 10. Juli 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag (323 zu 271), Bundesrat billigt | Parlamentarisches Verfahren abgeschlossen |
| 28. Juli 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt (Nr. 226/2026) | Das Gesetz ist rechtsgültig ausgefertigt |
| 29. Juli 2026 | Inkrafttreten der Artikel 1, 5, 6 und 8 | 65-Prozent-Pflicht bundesweit gestrichen, Bio-Treppe eingeführt |
| 1. November 2026 | Ursprünglicher Stichtag der GEG-Verlängerung | Wird nicht mehr erreicht, die Regelung ist vorher entfallen |
Es gibt einen weiteren Knackpunkt im GModG-Zeitplan. Das SPD-geführte Justizministerium hat eine Begrenzung fossiler Heizungen in Mietwohnungen als Bedingung für die Zustimmung zum GModG durchgesetzt. Am 29. April 2026 einigten sich CDU/CSU und SPD: Vermieter tragen ab 2028 die Hälfte der CO2-Abgabe, Gasnetzentgelte und Bio-Brennstoff-Mehrkosten, wenn fossile Heizungen weiterlaufen. Diese Regelung hängt direkt am GModG. Die Details zur Vermieter-Mieter-Aufteilung stehen im Artikel CO2-Kosten 2028: Was Vermieter und Mieter bei fossilen Heizungen ändert.
Bestandsheizungen und Übergangsfristen langfristig#
Unabhängig vom GModG-Ausgang sieht das GEG 2024 langfristige Stufenpläne vor. Diese bleiben für Hausbesitzer überall in Deutschland relevant. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Ab 1. Januar 2029: Neue Gas- und Ölheizungen müssen mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen (Biomethan, grüner Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe). Das GModG hat diese Bio-Treppe in Paragraf 43 neu gefasst: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
- Ab 1. Januar 2035: Anteil klimaneutraler Brennstoffe steigt auf 30 Prozent.
- Ab 1. Januar 2040: Anteil klimaneutraler Brennstoffe steigt auf 60 Prozent.
- Bis spätestens 31. Dezember 2044: Vollständiger Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Eine Gas- oder Ölheizung, die danach noch läuft, muss komplett auf grüne Brennstoffe umgestellt sein.
- Bestandsschutz: Heizungen, die bereits in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen. Einen aktiven Austauschzwang sieht das GEG 2024 nur bei Konstanttemperaturkesseln über 30 Jahre vor. Das GModG hebt diese Pflicht voraussichtlich auf.
Eine Gasheizung, die heute eingebaut wird, bleibt also nicht 30 Jahre lang kostenneutral. Ab 2029 kommen Mehrkosten durch die Biomethan-Beimischung dazu. Biomethan kostet aktuell zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas. Parallel steigt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel weiter. Nach 15 bis 20 Jahren liegt die Gesamtrechnung einer 2026 eingebauten Gasheizung in den meisten Fällen über der einer Wärmepumpe. Die durchgerechneten Szenarien stehen im Artikel Heizkostenvergleich 2025 zwischen Wärmepumpe, Gas, Öl und Pellets.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz der Verschiebung?#
Kurze Antwort: ja, in den allermeisten Fällen. Die längere Antwort hängt vom Förder-Fenster, vom Gebäudezustand und vom Heizverhalten ab. Drei Argumente sprechen 2026 besonders klar für die Wärmepumpe:
- Förderung gekürzt, aber weiter attraktiv: Im Regelfall bis zu 19.600 Euro Zuschuss über das KfW-458-Programm, das sind 70 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Zusammensetzung seit dem 21. Juli 2026: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Für Einkommen unter 30.000 Euro gilt ein Deckel von 80 Prozent, also bis zu 22.400 Euro. Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist entfallen.
- Stabile Betriebskosten: Eine Wärmepumpe nutzt den Wärmepumpen-Sondertarif (rund 22 bis 25 ct/kWh statt 35 ct/kWh Haushaltsstrom). Gas- und Ölkunden tragen den steigenden CO2-Preis und ab 2029 die Biotreppe. Über 15 bis 20 Jahre summiert sich das in einem typischen Einfamilienhaus auf einen Vorteil von 10.000 bis 25.000 Euro für die Wärmepumpe.
- Regulierungsrisiko gering: Eine Wärmepumpe erfüllt alle gängigen Heizungsregeln. Egal ob das GModG kommt oder nicht, ob die GEG-Frist auf November oder Februar 2027 wandert: die Wärmepumpe bleibt regelkonform.
Die Antrags-Reihenfolge bei der KfW ist entscheidend: Der Antrag mit Fachunternehmer-Erklärung muss VOR dem verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag eingehen. Wer zuerst den Vertrag unterschreibt und dann die Förderung beantragt, verliert sie komplett. Diese Reihenfolge übersehen viele Hausbesitzer. Sie führt regelmäßig zu Rückforderungen oder Ablehnungen. Wie der Antrag im Detail läuft, was die neue Schallregel ab März 2026 bedeutet und welche Fristen gelten, steht im Artikel KfW-Heizungsförderung März 2026: Rekord-Antragsmonat und neue Schallregel.
Wer mehrere Förderungen kombinieren möchte (Wärmepumpe plus Dämmung plus PV), startet am besten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan und der Übersicht aller Förderprogramme. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt dann zusätzlich obendrauf. Die maximale Wärmepumpen-Förderung im Detail steht im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026 optimal kombinieren, die Rechnung für fünf Haushaltstypen im Guide Wärmepumpen-Förderung 2026: fünf Haushaltstypen durchgerechnet.
Praxis-Hinweis: Die GModG-Lage und die GEG-Verlängerung verleiten viele Hausbesitzer dazu, mit dem Heizungstausch zu warten. Wirtschaftlich ist das fast immer ein Trugschluss. Der Klimageschwindigkeitsbonus mit 20 Prozent läuft am 31. Dezember 2028 aus. Wer 2026 oder 2027 startet, sichert sich den vollen Satz. Danach schrumpft die Förderung. Der KfW-Antragsstau im März 2026 mit 37.000 eingereichten Anträgen zeigt: Viele Hausbesitzer haben das längst verstanden.
Quellen und Nachweise
- Energie-Fachberater: Update GEG/GModG, Stand April 2026 (Sekundärquelle Kabinettsbeschluss)
- Haustechnikdialog: Heizungsgesetz 2026 verschoben, 30. April 2026
- TGA Fachplaner: GEG-Änderung Artikel 8 Ökodesign-Gesetz
- GEG-Infoportal des Bundes: Chronologie des GModG-Verfahrens, Verkündung im Bundesgesetzblatt Nr. 226/2026 am 28. Juli 2026 und Inkrafttreten am 29. Juli 2026 (Primärquelle)
- Statistisches Bundesamt: Städte nach Fläche, Bevölkerung (Primärquelle 80-Großstädte-Liste)
- GModG-Aktuell: Zeitplan Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026
- KfW: Heizungsförderung 458 (Primärquelle Förderdetails)
- co2online: GModG 2026 mit Zitaten Rutschmann/Menz