Was seit dem 29. Juli 2026 konkret gilt#
Der Weg war lang: Am 24. Februar 2026 hatte die Regierungskoalition in einem Eckpunktepapier angekündigt, die pauschale Vorgabe zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien in neuen Heizungsanlagen abzuschaffen. Es folgten der Kabinettsbeschluss am 13. Mai, die erste Lesung am 11. Juni, die Bundesratsberatung am 12. Juni und die öffentliche Anhörung am 22. Juni. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäude-Modernisierungsgesetz in dritter Lesung beschlossen, namentlich mit 323 zu 271 Stimmen, und der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt unter der Fundstelle Nummer 226/2026. Einen Tag später, am 29. Juli 2026, sind die Artikel 1, 5, 6 und 8 in Kraft getreten.
Der für Hausbesitzer wichtigste Teil ist Artikel 1. Er streicht die Paragrafen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes, also die Anforderungen an Heizungsanlagen und die Betriebsverbote. Damit fällt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen weg, und ebenso die Austauschpflicht, die alte Konstanttemperaturkessel früher nach rund 30 Jahren aus dem Verkehr zog. An die Stelle der starren Quote tritt Technologieoffenheit, stärker gesteuert über die kommunale Wärmeplanung. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Artikel 1 bringt aber nicht nur Streichungen. Neu in Paragraf 43 GEG ist die sogenannte Bio-Treppe, ein steigender Mindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Dazu kommt eine Mieterschutzregelung zur Aufteilung der Betriebskosten einer nach Paragraf 43 neu eingebauten Gas- oder Ölheizung zwischen Mieter und Vermieter. Wie diese Aufteilung im Zusammenspiel mit dem CO2-Preis funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter im Detail. Eine der Nebenwirkungen des neuen Gesetzes: Die vielzitierte Großstadt-Frist zum 1. November 2026 ist damit gegenstandslos geworden, wie im Beitrag Heizungsgesetz und die Großstadt-Frist im November 2026 nachzulesen ist.
Zeitplan: was jetzt gilt, was 2027 bis 2030 folgt#
Das GModG tritt nicht auf einen Schlag komplett in Kraft. Am 29. Juli 2026 sind nur die Artikel 1, 5, 6 und 8 wirksam geworden. Die weitreichenderen Vorgaben zu Nullemissionsgebäuden sind mit deutlichem Vorlauf angelegt. Die folgende Übersicht trennt, was heute schon gilt, von dem, was erst in den kommenden Jahren greift.
| Zeitpunkt | Was in Kraft tritt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Seit 29. Juli 2026 | Streichung der Paragrafen 71 und 72 GEG (65-Prozent-Pflicht und Kessel-Austauschpflicht weg), neue Bio-Treppe in Paragraf 43, Mieterschutzregelung zur Betriebskosten-Aufteilung | Artikel 1, 5, 6 und 8 |
| Ab etwa Ende Januar 2027 | Erste Umsetzungsregelungen zur europäischen Gebäuderichtlinie EPBD, sechs Monate nach der Verkündung | Artikel 2 |
| 2028 | Nullemissionsgebäude-Standard zunächst für behördliche Gebäude | Artikel 3 |
| 2030 | Nullemissionsgebäude-Standard für alle übrigen Gebäude, verbunden mit einer Evaluierung des Gesetzes | Artikel 4 |
Für die meisten Eigenheimbesitzer ist damit die entscheidende Nachricht: Der akute Handlungsdruck aus der alten 65-Prozent-Pflicht ist weg. Die großen Standardverschärfungen bis hin zum Nullemissionsgebäude betreffen zunächst Behörden und greifen für Wohngebäude erst 2030. Bis dahin bleibt genug Zeit, eine Heizung nach wirtschaftlichen Kriterien zu planen, statt unter Frist-Druck.
Die neue Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen#
Die Bio-Treppe ist der Preis für die neue Technologieoffenheit. Wer sich jetzt für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, darf das tun, muss aber über die Jahre einen steigenden Anteil an biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff einsetzen. Wichtig: Die Treppe gilt nur für neu eingebaute fossile Heizungen. Bestandsanlagen sind nicht betroffen und dürfen unverändert weiterlaufen.
| Ab Jahr | Mindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10 Prozent |
| 2030 | mindestens 15 Prozent |
| 2035 | mindestens 30 Prozent |
| 2040 | mindestens 60 Prozent |
Biogene Brennstoffe wie Biomethan oder hydriertes Pflanzenöl sind heute deutlich teurer als fossiles Erdgas oder Heizöl. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, kalkuliert daher faktisch mit steigenden Brennstoffkosten über die gesamte Nutzungsdauer. Die vollständige Entscheidungsmatrix zwischen fossiler Heizung, Hybridlösung und Wärmepumpe haben wir im ausführlichen Erklärstück GModG 2026: GEG-Ablösung und Bio-Treppe erklärt aufbereitet. Dort finden Sie auch die Systematik hinter der Treppe und die Förder-Optionen im Überblick.
GModG ist kein Förderprogramm: die Abgrenzung#
Ein häufiges Missverständnis dieser Wochen: Das GModG und die Kürzung der Heizungsförderung werden in einen Topf geworfen. Das sind aber zwei völlig verschiedene Dinge. Das GModG ist ein Gesetz und regelt das Ordnungsrecht, also die Frage, welche Heizung Sie einbauen dürfen und müssen. Die Kürzung der KfW-Heizungsförderung am 21. Juli 2026 ist dagegen eine geänderte Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, kein Gesetz, und betrifft die Frage, wie viel Zuschuss der Staat für einen Heizungstausch zahlt. Beide Änderungen fielen nur zeitlich fast zusammen.
Zur Einordnung die wichtigsten Eckwerte der KfW-Förderung, wie sie seit dem 21. Juli 2026 gelten: Die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit statt vorher 30.000 Euro. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus 16 statt 20 Prozent und nur noch für selbstnutzende Eigentümer, ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Effizienzbonus ist entfallen. Der Einkommensbonus ist mit 40, 30 und 10 Prozent nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 und 50.000 Euro gestaffelt, dazu kommt ein Familienzuschlag von 10.000 Euro Abzug beim anrechenbaren Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind. Der maximale Zuschuss liegt im Regelfall bei 19.600 Euro (70 Prozent von 28.000 Euro) und bei bis zu 22.400 Euro (80-Prozent-Deckel) für Haushalte mit weniger als 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Alle Details, Rechenbeispiele und die Antragsfristen zur Förderkürzung stehen im Beitrag Wärmepumpen-Förderung gekürzt: die neuen KfW-Konditionen. Merken Sie sich für die Praxis nur: Ob Sie eine Heizung einbauen dürfen, sagt das GModG. Wie viel Geld Sie dafür bekommen, sagt die KfW.
Was das für die Gasheizungs-Rechnung bedeutet#
Rechtlich ist die neue Gasheizung wieder frei wählbar, wirtschaftlich bleibt sie eine Wette auf steigende Kosten. Neben der Bio-Treppe wirkt vor allem der nationale CO2-Preis. Er bewegt sich 2026 in einem Versteigerungskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, seit Juli 2026 wird wöchentlich an der Strombörse EEX versteigert. Für einen typischen Einfamilienhaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr sind das grob geschätzt rund 265 bis 310 Euro CO2-Kosten pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer (eigene Schätzung, gerechnet mit einem Emissionsfaktor von etwa 0,2 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde). Und dieser Aufschlag steigt in den kommenden Jahren weiter.
Für die Wärmepumpe spricht damit weniger der gesetzliche Zwang, der ist ja gerade weggefallen, sondern die Betriebskostenrechnung. Wer die laufenden Kosten einer Gasheizung inklusive CO2-Preis den Stromkosten einer Wärmepumpe gegenüberstellt, sieht in vielen Bestandsgebäuden trotz des höheren Anschaffungspreises einen Vorteil über die Nutzungsdauer. Diese Rechnung im Detail, inklusive der Frage nach dem richtigen Kaufzeitpunkt, finden Sie in der Analyse Heizungsgesetz gekippt: Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch?.
Checkliste: was Sie jetzt tun sollten#
Das GModG nimmt den Zeitdruck heraus, ersetzt ihn aber durch eine wirtschaftliche Entscheidung. Diese fünf Schritte geben eine Reihenfolge vor:
- Bestandsheizung prüfen. Die 30-Jahres-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel ist gestrichen. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung muss nicht getauscht werden. Prüfen Sie zuerst Alter und Zustand, bevor Sie über einen Austausch nachdenken.
- Kommunale Wärmeplanung abfragen. Klären Sie bei Ihrer Gemeinde, ob ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant ist. Die kommunale Wärmeplanung steuert künftig, welche Heizungsart an Ihrem Standort sinnvoll ist.
- Bei Neueinbau die Bio-Treppe einrechnen. Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, unterliegt ab 2029 steigenden Mindestanteilen biogener Brennstoffe. Kalkulieren Sie diese Zusatzkosten über die gesamte Nutzungsdauer ein.
- Wärmepumpe: KfW-Antrag vor dem Vertrag stellen. Bei einer Wärmepumpe zuerst den KfW-458-Antrag mit Fachunternehmer-Bestätigung stellen, erst danach den Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreiben. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Förderanspruch.
- Betriebskosten gegen den CO2-Preis rechnen. Der CO2-Preis auf Erdgas steigt weiter. Stellen Sie die laufenden Kosten einer Gasheizung inklusive CO2-Aufschlag den Stromkosten einer Wärmepumpe gegenüber, bevor Sie sich festlegen.
Fachbegriffe wie GModG, Bio-Treppe und Klimageschwindigkeitsbonus erklärt unser zentrales Energie-Glossar ausführlich.
Quellen
- GEG-Infoportal des Bundes: Chronologie zum Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG). gmodg.bund.de
- Bundesgesetzblatt: Verkündung des Gebäude-Modernisierungsgesetzes am 28. Juli 2026, Fundstelle Nr. 226/2026.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Reform des Gebäudeenergiegesetzes, Federführung. bundeswirtschaftsministerium.de