GModG beschlossen: Der Weg durch Bundestag und Bundesrat#

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung über das Gebäudemodernisierungsgesetz beraten (Drucksache 21/6278). Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das die meisten als Heizungsgesetz kennen. Kern der Reform: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen sind damit wieder ohne Quote erlaubt.

Die Debatte verlief hitzig, bei fast jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigte den Entwurf ihres Hauses:

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens."

Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Bundestagsdebatte am 11. Juni 2026

Die Opposition hielt dagegen: Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warf der Koalition vor, Deutschland „kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht". Nach der Aussprache wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Ganz verschwindet die Klimasteuerung allerdings nicht: Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Diese sogenannte Bio-Treppe beginnt 2029 mit 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Was das Gesetz im Detail ändert, erklärt unser Überblick zum GModG und zur Bio-Treppe.

Am Freitag, 12. Juni, folgte der Bundesrat: In seiner 1066. Sitzung beschloss er unter Tagesordnungspunkt 41 eine Stellungnahme mit Änderungsforderungen zum Entwurf (Drucksache 292/26). Vorgearbeitet hatten die Fachausschüsse der Länderkammer mit 67 Änderungs- und Kritikpunkten auf 59 Seiten. Der Tenor: handwerklich mangelhaft, zu viel Bürokratie und Beratungsaufwand. Der Umweltausschuss wollte die Lockerung der Heizungsregeln sogar komplett streichen. Brisant für alle, die wieder auf Gas setzen wollen: Die Ausschüsse bezweifeln, dass für die Bio-Treppe überhaupt genug bezahlbares Biomethan verfügbar sein wird.

In der beschlossenen Stellungnahme fordern die Länder unter anderem einen Flottenansatz, mit dem Wohnungsunternehmen die Klimavorgaben über ihren Gesamtbestand statt für jedes einzelne Gebäude erfüllen dürfen, eine Öffnungsklausel für Länder mit Klimazielen vor 2045 und eine mieterfreundlichere CO2-Kostenaufteilung in schlecht gedämmten Gebäuden. Bindend ist davon nichts: Die Bundesregierung antwortet mit einer Gegenäußerung, übernehmen muss der Bundestag keinen einzigen Punkt.

Danach ging es schnell: Am 9. Juli 2026 wies das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das Verfahren ab, am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag das GModG in zweiter und dritter Lesung. Die namentliche Abstimmung endete mit 323 zu 271 Stimmen. Der Bundesrat billigte das Gesetz am selben Tag und rief keinen Vermittlungsausschuss an. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; in Kraft tritt das GModG erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die für die zweite Julihälfte 2026 erwartet wird.

Bleibt die Wärmepumpen-Förderung trotz neuem Heizungsgesetz?#

Die Förderung bleibt bestehen, ist aber zum 21. Juli 2026 gekürzt worden, und zwar unabhängig vom GModG. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) steht in einer Förderrichtlinie, nicht im Gesetz. Wer den Bundestag über das Heizungsgesetz streiten sah, musste also nie um das Programm als solches fürchten, wohl aber um die Höhe der Sätze: Eine separate BEG-Reform hat sie gesenkt. Was sich im Detail geändert hat und wie der vollständige Vergleich alt gegen neu aussieht, zeigt unser Artikel Wärmepumpen-Förderung gekürzt: die neuen KfW-Konditionen. Wie viel Zuschuss dabei für Ihren Haushaltstyp herauskommt, rechnet der Guide Wärmepumpen-Förderung 2026: fünf Haushaltstypen durchgerechnet vor.

Baustein (KfW 458, seit 21. Juli 2026)ZuschussVoraussetzung
Grundförderung30 %Heizungstausch im Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt)
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer tauschen eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro pro Jahr
Familienzuschlag10.000 EuroAbzug vom anrechenbaren Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind
EffizienzbonusentfälltBis 20. Juli 2026 noch 5 % für natürliche Kältemittel, seit 21. Juli gestrichen
Maximum70 %Förderfähige Kosten bis 28.000 Euro (erste Wohneinheit), also bis zu 19.600 Euro Zuschuss; für Einkommen unter 30.000 Euro 80 %, bis 22.400 Euro

Bis zum 20. Juli 2026 galten höhere Sätze: 30.000 Euro Kostendeckel, 20 Prozent Klimabonus, 5 Prozent Effizienzbonus, maximal 21.000 Euro Zuschuss. Den vollständigen Vergleich alt gegen neu zeigt der Reform-Artikel.

Ein Rechenbeispiel für die neuen Sätze: Kostet die Wärmepumpe inklusive Einbau 32.000 Euro, sind davon 28.000 Euro förderfähig. Mit Grundförderung (30 Prozent) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) fließen 46 Prozent, also 12.880 Euro Zuschuss. Kommt bei mittlerem Einkommen der Einkommensbonus von 30 Prozent dazu, greift der 70-Prozent-Deckel: 19.600 Euro Zuschuss und 12.400 Euro Eigenanteil. Ein Haushalt mit weniger als 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erreicht über den neuen 80-Prozent-Deckel bis zu 22.400 Euro. Wie Sie die Boni voll ausschöpfen, zeigt unser Leitfaden zur Wärmepumpen-Förderung bis 70 Prozent.

Beim Klimageschwindigkeitsbonus zählt das Antragsdatum. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er nur noch 16 statt 20 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Der früher genannte Pfad (20 Prozent für Anträge bis Ende 2028) ist mit der BEG-Reform überholt. Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen am Tag Ihres Antrags. Die Zusage sichert diese Konditionen und gibt Ihnen 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Das Programm läuft weiter, aber unter Haushaltsvorbehalt: Die Kürzung vom 21. Juli 2026 ist genau die Folge des Spardrucks im Bundeshaushalt und soll laut BMWE in den Jahren 2027 bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds einsparen. Wer die Zusage in der Tasche hat, sichert die aktuellen Sätze für 36 Monate; wer wartet, riskiert die nächsten Absenkungsstufen. Wie stark die Nachfrage ist, zeigen die Rekord-Antragszahlen bei der KfW-Heizungsförderung.

Die wichtigste Regel zum Schluss: Stellen Sie immer erst den KfW-Antrag (mit Bestätigung Ihres Fachunternehmers) und unterschreiben Sie erst danach den Liefer- oder Leistungsvertrag. Wer zuerst unterschreibt, verliert den kompletten Förderanspruch.

Gasheizung wieder erlaubt: Rechnet sie sich gegen die Wärmepumpe?#

Rechtlich ja: Seit dem 29. Juli 2026 darf wieder jede neue Gasheizung ohne Erneuerbaren-Quote eingebaut werden. Wirtschaftlich sprechen aber drei Kostenblöcke dagegen, die unabhängig vom Gesetz kommen oder schon da sind: der CO2-Preis, der europäische Emissionshandel und die Bio-Treppe.

Der nationale CO2-Preis liegt 2026 erstmals nicht mehr fest, sondern in einem Versteigerungskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Der Korridor gilt für das gesamte Jahr; seit Anfang Juli führt die Deutsche Emissionshandelsstelle die Auktionen an der Energiebörse EEX durch. Reichen die versteigerten Mengen nicht, gibt es Nachverkäufe zu 68 Euro je Tonne. Für Hausbesitzer heißt das konkret:

JahrCO2-PreisCO2-Kosten Gasheizung*
202555 Euro/t (Festpreis)rund 265 Euro
202655 bis 65 Euro/t (Versteigerung)rund 265 bis 310 Euro
ab 2027Übergang in den EU-Emissionshandel ETS 2 geplantoffen, viele Fachleute erwarten steigende Preise

*Rechenbeispiel für 20.000 kWh Erdgas pro Jahr, Emissionsfaktor rund 0,2 kg CO2 je kWh, inklusive Mehrwertsteuer. Eigene Schätzung auf Basis der DEHSt-Angaben.

Dazu kommt die Bio-Treppe aus dem GModG selbst: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe nutzen, ab 2030 sind es 15, ab 2035 dann 30 und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Biomethan kostet heute ein Mehrfaches von Erdgas, und ob es in diesen Mengen überhaupt verfügbar sein wird, bezweifeln selbst die Bundesrats-Ausschüsse. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, kauft diese Preisrisiken für 20 Jahre Lebensdauer mit ein. Vermieter trifft es doppelt: Ab 2028 wird die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter auf ein 50/50-Modell umgestellt.

Die Wärmepumpe zahlt dagegen keine CO2-Abgabe. Mit einem Wärmepumpen-Stromtarif und einer Jahresarbeitszahl von 3 bis 4 liegen die Betriebskosten im sanierten wie im typischen Bestandsgebäude meist unter denen einer Gasheizung. Wie groß der Abstand bei Ihrem Haus ausfällt, hängt von Dämmung, Tarif und Heizverhalten ab. Wer sich den kompletten Umstieg nicht zutraut, kann Gas und Wärmepumpe auch kombinieren: Die Optionen zeigt unser Artikel zur Hybrid-Heizung aus Gas und Wärmepumpe.

Jetzt kaufen oder warten: die Abwägung#

Für die meisten Hausbesitzer mit einer Heizung über 15 Jahren fällt die Abwägung 2026 klar aus: kaufen und den Förderantrag stellen. Warten verbessert keine Kondition, im Gegenteil: Am 21. Juli 2026 sind die Fördersätze gesunken, und ab Februar 2027 sinken sie weiter.

KriteriumKauf und Antrag 2026Abwarten
FörderungBis 70 % (für niedrige Einkommen 80 %) beantragbar, die Zusage sichert die Konditionen für 36 MonateDie Sätze wurden zum 21. Juli 2026 gekürzt und sinken ab Februar 2027 weiter
CO2-KostenEntfallen mit dem Umstieg komplettLaufen weiter: rund 265 bis 310 Euro pro Jahr, ab 2027 droht der teurere ETS 2
RechtslageFörderung unabhängig vom GModG, Antragsreihenfolge beachtenDas GModG hat keine höheren Zuschüsse gebracht; die separate BEG-Reform hat sie gesenkt
MarkterwartungTermine und Geräte aktuell gut verfügbarBei 410.000 bis 530.000 erwarteten Geräten dürften Handwerker-Termine knapper werden

Drei typische Ausgangslagen, drei Empfehlungen:

Heizung defekt oder älter als 20 Jahre: Nicht warten. KfW-Antrag stellen, Angebot einholen, 2026 tauschen. Jedes weitere Heizjahr mit Gas oder Öl kostet CO2-Abgabe und Reparatur-Risiko. Wer erst beim Totalausfall entscheidet, kauft unter Zeitdruck und meist teurer.

Heizung 15 bis 20 Jahre alt: Jetzt planen und den Antrag noch 2026 stellen. Es gelten die seit dem 21. Juli 2026 etwas niedrigeren Konditionen, die aber immer noch über denen ab Februar 2027 liegen. Die Zusage gibt Ihnen 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Heizung jünger als 10 Jahre: Kein Handlungsdruck. Beobachten Sie die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt: Ist für Ihre Straße konkret Fernwärme vorgesehen, kann sich Warten lohnen. Preisen Sie aber die steigenden CO2-Kosten in Ihre Rechnung ein.

Was der Wärmepumpen-Markt 2026 erwartet#

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erwartet für 2026 zwischen 410.000 und 530.000 verkaufte Heizungswärmepumpen, je nach Szenario. Die Prognose stammt vom Branchenforum Ende November 2025 und steht ausdrücklich unter einer Bedingung: stabile Förder- und Gesetzesrahmen. Beide haben sich im Juli 2026 verschlechtert, das GModG streicht die Erneuerbaren-Pflicht und die BEG-Reform kürzt die Zuschüsse.

Die bisherigen Zahlen stützen den Optimismus: Im ersten Quartal 2026 wurden 83.500 Wärmepumpen abgesetzt, ein Plus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr; die Hintergründe analysiert unser Artikel zum Wärmepumpen-Boom im ersten Quartal 2026. Bei der KfW gingen im selben Zeitraum 89.631 Förderzusagen raus, gut 90 Prozent davon für Wärmepumpen. Seit 2025 ist nach BWP-Angaben jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe.

Zum GModG-Entwurf selbst fällt das Urteil der Branche deutlich kritischer aus. BWP-Geschäftsführer Martin Sabel kommentierte den Absturz der Erneuerbaren-Anforderung von 65 auf 10 Prozent so:

„Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche."

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe, Pressemitteilung vom 6. Mai 2026

Wie sich die Absatzerwartung im Jahresverlauf entwickelt und welche Annahmen dahinterstehen, schlüsselt die BWP-Absatzprognose für 2026 im Detail auf.

Wie es mit dem GModG weitergeht: der Zeitplan#

Das GModG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, allerdings nicht vollständig: Es tritt in Stufen in Kraft. So sah der Weg dorthin aus, und so geht es weiter:

  1. 13. Mai 2026: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung (erledigt)
  2. 11. Juni 2026: Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (erledigt)
  3. 12. Juni 2026: Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang beschlossen: Änderungsforderungen unter anderem zu Flottenansatz, Länder-Öffnungsklausel und CO2-Kostenaufteilung (erledigt)
  4. 22. Juni bis 8. Juli 2026: Öffentliche Anhörung und Ausschuss-Votum abgeschlossen (erledigt)
  5. 9. Juli 2026: Das Bundesverfassungsgericht weist einen Eilantrag der Linken gegen das Verfahren ab (erledigt)
  6. 10. Juli 2026: Bundestag beschließt das GModG in zweiter und dritter Lesung (namentliche Abstimmung 323 zu 271), der Bundesrat billigt es am selben Tag und ruft keinen Vermittlungsausschuss an (erledigt)
  7. 28. Juli 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt (Nr. 226/2026) (erledigt)
  8. 29. Juli 2026: Die ersten Regelungen treten in Kraft (Artikel 1, 5, 6 und 8), darunter der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht und die neue Bio-Treppe (erledigt)
  9. Rund 29. Januar 2027: Die Teile zur EU-Gebäuderichtlinie EPBD folgen sechs Monate nach der Verkündung (ausstehend)
  10. 2028 und 2030: Nullemissions-Standard zuerst für behördliche Gebäude, dann für alle übrigen Gebäude (ausstehend)

Eine Verwechslung hat sich damit erledigt: Der 1. November 2026 war nie der GModG-Start. An diesem Tag hätte die 65-Prozent-Pflicht für Großstädte über 100.000 Einwohner nach dem bisherigen GEG gegriffen; der Bundestag hatte diese Frist am 21. Mai 2026 per Änderungsgesetz vom 1. Juli auf den 1. November verschoben. Weil das GModG die Pflicht schon am 29. Juli gestrichen hat, wird der Termin nie erreicht. Die Details erklärt unser Artikel zur GEG-Frist für Großstädte im November 2026. Was seit dem 29. Juli konkret gilt, fasst der Überblick GModG in Kraft: was jetzt für Heizungen gilt zusammen.

Fachbegriffe wie GModG, Bio-Treppe und Klimageschwindigkeitsbonus erklärt unser zentrales Energie-Glossar ausführlich.