Förderung 2026 auf einen Blick: drei Ebenen, vier Technologien#

Wer 2026 in Photovoltaik, einen Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox investiert, holt sein Geld aus bis zu drei Töpfen: vom Bund, vom Land und von der eigenen Kommune. Dabei wird jede Technologie über einen anderen Weg gefördert. Bei der Wärmepumpe fließt ein direkter Zuschuss, bei der PV-Anlage laufen Einspeisevergütung und Steuer, bei der Wallbox am eigenen Haus gibt es gar nichts mehr.

Die folgende Tabelle ordnet die vier Technologien ihrer wichtigsten Förderform 2026 zu. Die Details und alle Zahlen stehen weiter unten in den einzelnen Abschnitten.

TechnologieWichtigste Förderung 2026Form
PhotovoltaikEinspeisevergütung, Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWplaufende Vergütung und Steuervorteil
BatteriespeicherNullsteuersatz im PV-Paket, kommunale ZuschüsseSteuervorteil und kommunal
WärmepumpeKfW 458, bis 70 Prozent, maximal 21.000 EuroDirektzuschuss
Wallbox (Einfamilienhaus)keine Bundesförderung, einzelne Länder und Kommunenregional, wenn überhaupt

Eines vorweg, weil es die häufigste und teuerste Verwechslung ist: Die Wärmepumpe wird seit 2024 zentral über die KfW mit dem Programm 458 gefördert, nicht mehr über die BAFA. Die BAFA ist nur noch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für die Heizungsoptimierung zuständig. Eine BAFA-Förderung für den Wärmepumpeneinbau gibt es schlicht nicht mehr.

Photovoltaik und Speicher: Einspeisung, Nullsteuer und Kredit#

Für eine neue PV-Anlage gibt es 2026 keinen direkten Investitionszuschuss vom Bund. Die Förderung verteilt sich auf drei andere Wege: Einspeisevergütung, Steuerrecht und günstiger Förderkredit.

Die Einspeisevergütung nach dem EEG ist gesetzlich garantiert und gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 ans Netz gehen, gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze:

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh

Diese Sätze sinken halbjährlich um rund 1 Prozent. Die nächste Degression greift zum 1. August 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Wer vorher ans Netz geht, sichert sich den höheren Satz für die volle Laufzeit. Eine Ausnahme regelt das Solarspitzengesetz: An Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung, was die Rechnung für reine Volleinspeiser verändert. Was das konkret bedeutet, erklärt unser Artikel zum Solarspitzengesetz und der Einspeisevergütung.

Der zweite, oft unterschätzte Hebel ist die Steuer. Auf Kauf und Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp fällt seit 2023 ein Nullsteuersatz an, die Umsatzsteuer beträgt also 0 Prozent. Das gilt ausdrücklich auch für den Batteriespeicher, wenn er zusammen mit der Anlage angeschafft wird. Zusätzlich sind die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch bis 30 kWp je Einfamilienhaus von der Einkommensteuer befreit. Beide Regeln zusammen ersetzen einen klassischen Zuschuss und sind weiter unverändert in Kraft. Die Details rechnet unser Ratgeber zur PV-Anlage und Steuer vor.

Wer die Investition finanzieren möchte, nutzt den KfW-Förderkredit 270. Er deckt bis zu 100 Prozent der Kosten von PV-Anlage und Speicher ab, der Zinssatz ist bonitätsabhängig und ändert sich laufend. Konditionen und Antragsweg über die Hausbank zeigt unser Beitrag zum KfW-270-Förderkredit. Das frühere Kombiprogramm KfW 442 für Solarstrom und Elektroauto ist dagegen eingestellt und wird nicht mehr neu vergeben.

Für den Batteriespeicher selbst gibt es 2026 keinen eigenen Bundeszuschuss. Neben dem Nullsteuersatz bleiben damit vor allem kommunale Programme, die den Speicher gezielt fördern. Mehr dazu im Abschnitt zur kommunalen Ebene.

Wärmepumpe: KfW 458 mit bis zu 70 Prozent Zuschuss#

Die Wärmepumpe ist die einzige der vier Technologien mit einem echten, hohen Direktzuschuss. Über die KfW-Heizungsförderung 458 sind bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Der Satz setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die sich addieren.

Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus, gefördert über die KfW 458
Bild: alpha innotec / Unsplash
Baustein (KfW 458)ZuschussVoraussetzung
Grundförderung30 %Heizungstausch im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Selbstnutzer, Austausch einer alten fossilen Heizung
Einkommensbonus30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr
Effizienzbonus5 %Natürliches Kältemittel oder Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser
Maximum70 %Förderfähige Kosten bis 30.000 Euro (erste Wohneinheit), also bis zu 21.000 Euro Zuschuss

Die Boni lassen sich nicht beliebig kombinieren, sondern werden gedeckelt: Mehr als 70 Prozent und mehr als 21.000 Euro Zuschuss gibt es für die erste Wohneinheit nicht. Vermieter erhalten nur die Grundförderung und den Effizienzbonus, der Klima- und der Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten. Wie Sie die Boni voll ausschöpfen, zeigt unser Leitfaden zur Wärmepumpen-Förderung bis 70 Prozent.

Beim Klimageschwindigkeitsbonus zählt das Antragsdatum. Laut KfW-Merkblatt (Stand 12/2025) gelten die 20 Prozent für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2028, bei Antragstellung 2029 und 2030 sinkt der Bonus auf 17 Prozent. In Medien kursiert teils ein schnellerer Absenkungspfad ab 2027, der auf den Koalitionsvertrag zurückgeht; im Förderprogramm umgesetzt ist er bisher nicht. Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen am Tag Ihres Antrags.

Genauso wichtig wie die Höhe ist die Reihenfolge. Wer zuerst den Vertrag mit dem Heizungsbauer unbedingt unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, verliert den kompletten Anspruch. So läuft es richtig:

  1. Fachunternehmen und Bestätigung: Fachbetrieb auswählen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) im KfW-Portal erstellen lassen.
  2. Vertrag mit Bedingung: Den Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen, er wird erst mit der Förderzusage wirksam.
  3. Antrag stellen: Den Förderantrag im Portal Meine KfW mit der BzA einreichen, bevor der Vertrag unbedingt gilt.
  4. Zusage abwarten: Die Förderzusage sichert die Konditionen für 36 Monate.
  5. Einbau und Nachweis: Wärmepumpe einbauen lassen, danach den Verwendungsnachweis einreichen. Der Zuschuss wird ausgezahlt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine verschärfte Schallschutz-Anforderung: Geförderte Luft-Wärmepumpen müssen rund 10 Dezibel leiser sein als der EU-Ökodesign-Grenzwert. Was das für die Gerätewahl bedeutet, erklärt unser Artikel zur neuen KfW-458-Schallregel.

Reicht der Zuschuss nicht und soll der Eigenanteil finanziert werden, gibt es den zinsverbilligten Ergänzungskredit KfW 358/359 über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Variante 358 bietet bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro einen vergünstigten Zins, Variante 359 steht ohne Einkommensgrenze offen, aber ohne Zinsvorteil. Voraussetzung ist eine bereits bewilligte, höchstens zwölf Monate alte Zuschussförderung. Die BAFA bleibt davon getrennt: Sie fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung mit 15 Prozent, mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte dazu, den Wärmepumpeneinbau selbst fördert sie nicht. Ob sich die Wärmepumpe für Ihr Haus rechnet, zeigt der Wärmepumpen-Rechner in zwei Minuten.

Wallbox: die Förder-Lücke am Einfamilienhaus#

Bei der Wallbox ist die Nachricht für Hausbesitzer unbequem: Für die private Ladestation am selbstgenutzten Einfamilienhaus gibt es 2026 keine Bundesförderung mehr. Das bekannte KfW-Programm 440 ist schon 2021 ausgelaufen, das Kombiprogramm 442 ist ebenfalls eingestellt. Einen Nachfolger für Einfamilienhäuser gibt es nicht.

Gefördert wird stattdessen das Laden im Mehrparteienhaus. Das Bundesministerium für Verkehr hat dafür im April 2026 ein Programm mit 500 Millionen Euro gestartet. Anträge sind seit dem 15. April und noch bis zum 10. November 2026 möglich. Die Zuschüsse je Stellplatz sind gestaffelt:

AusbaustufeZuschuss je Stellplatz
Vorverkabelung ohne Wallbox1.300 Euro
Mit installierter Wallbox bis 22 kW1.500 Euro
Mit bidirektionaler Ladetechnik2.000 Euro

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, Wohnungsunternehmen und kleine Firmen mit Mietwohnungen, jeweils ab drei Wohneinheiten im Gebäude. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Details und den Antragsweg beschreibt unser Artikel zur Wallbox-Förderung im Mehrparteienhaus.

Bleiben für das Einfamilienhaus zwei Auswege: einzelne Bundesländer und Kommunen fördern Wallboxen weiterhin, und Arbeitgeber können das Laden am Arbeitsplatz unterstützen. Welche Programme aktuell laufen, sammelt unser Überblick zur Wallbox-Förderung von Ländern und Arbeitgebern. Ob sich eine Wallbox für Sie rechnet, prüft der Wallbox-Rechner.

Länder und Kommunen: wo es extra Geld gibt#

Unterhalb des Bundes wird es unübersichtlich, und genau hier liegt oft das zusätzliche Geld. Vom Land kommt für Privathaushalte meist wenig, von der Kommune manchmal überraschend viel.

Bayern ist ein gutes Beispiel für die Landesebene. Ein eigenes Landes-Förderprogramm für Private gibt es 2026 weder für Photovoltaik noch für Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox. Das bekannte 10.000-Häuser-Programm lief nur von 2015 bis 2022 und wurde nicht neu aufgelegt. Der Energie-Atlas Bayern verweist Bürger stattdessen auf die Bundesförderung und auf die kostenlose Erstberatung, etwa über C.A.R.M.E.N. e.V. Die LfA-Förderbank vergibt zwar Energiekredite, aber nur an Unternehmen, nicht an Privatpersonen.

Auf der kommunalen Ebene sieht es anders aus. Viele Städte und Gemeinden legen mit eigenen Klimaschutzprogrammen oben drauf, oft direkt für PV, Speicher oder Wallbox. München fördert über das Programm Klimaneutrale Gebäude (FKG) je nach Maßnahme 5 bis 15 Prozent zusätzlich zur Bundesförderung, gedeckelt bei 60 Prozent der Gesamtkosten. Wie ein solches Stadtprogramm funktioniert, zeigt unser Artikel zum FKG München im Detail. Ob Ihre Gemeinde etwas anbietet, finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes oder direkt beim Klimaschutzmanagement Ihrer Kommune. Kommunale Töpfe sind oft klein und können unterjährig ausgeschöpft sein, ein früher Antrag lohnt sich.

Richtig kombinieren: Stacking-Regeln und der 70-Prozent-Deckel#

Die größten Beträge entstehen, wenn Bundes- und Kommunalförderung zusammenkommen. Doch wer die Kumulierungsregeln nicht kennt, kann Förderansprüche verlieren statt zu stapeln.

Bei PV und Speicher ist die Lage einfach: Weil der Bund hier keinen Direktzuschuss zahlt, sondern nur über Einspeisung und Steuer fördert, lässt sich ein kommunaler Zuschuss in der Regel voll obendrauf nutzen. Bei der Wärmepumpe ist es komplizierter. Die KfW 458 schöpft mit bis zu 70 Prozent den Förderdeckel schon weitgehend aus. Ein zusätzlicher kommunaler Wärmepumpen-Zuschuss kann dann durch die Kumulierungsgrenze des Programms begrenzt oder ausgeschlossen sein. München etwa deckelt die Gesamtförderung bewusst bei 60 Prozent. Klären Sie deshalb vor dem Antrag mit Ihrer Gemeinde, ob ihr Zuschuss neben der KfW 458 überhaupt zulässig ist.

Über alle Programme hinweg gilt eine Reihenfolge-Regel: Erst die Förderung beantragen und zusagen lassen, dann den Auftrag verbindlich erteilen. Das gilt für die KfW genauso wie für die meisten kommunalen Programme, die einen Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid ausschließen. Welche Kombinationen darüber hinaus erlaubt sind und welche sich gegenseitig sperren, sortiert unser Ratgeber zum Förderung kombinieren.

Fristen 2026 bis 2028: was wann ausläuft#

Wer 2026 plant, hat drei Stichtage im Blick zu behalten.

Einspeisevergütung: Mit der EEG-Reform 2027 fällt die feste Vergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW weg und wird durch eine befristete Übergangszahlung und danach die Vermarktung zu Marktpreisen ersetzt. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, das parlamentarische Verfahren beginnt im September 2026. Früher hatte das Kabinett den Termin zuletzt auf den 24. Juni 2026 verschoben. Entscheidend für Hausbesitzer ist der Bestandsschutz: Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre feste Vergütung volle 20 Jahre. Was der Entwurf bedeutet, ordnet unser Beitrag zur EEG-Reform 2027 ein.

Klimageschwindigkeitsbonus: Die 20 Prozent gelten für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2028. Ab 2029 sinkt der Bonus auf 17 Prozent. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem Antrag vor 2029 besser.

Heizungsgesetz (GModG): Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das bisherige Heizungsgesetz abgelöst und die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen gestrichen. Kabinettsbeschluss am 13. Mai 2026, Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 10. Juli, Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli (Nr. 226/2026), Inkrafttreten der ersten Regelungen am 29. Juli 2026. Wichtig: Die KfW-Förderung hängt nicht am Gesetz und bleibt davon unberührt. Den Stand erklärt unser Überblick zum GModG.

Fachbegriffe wie KfW, Einspeisevergütung und Klimageschwindigkeitsbonus erklärt unser zentrales Energie-Glossar ausführlich.