Was ist das FKG München — und für wen gilt es?

Das FKG (Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude) ist das kommunale Förderprogramm der Landeshauptstadt München für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik. Träger ist das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU). Das Programm stockt die Bundesförderung BEG auf: Wer bereits einen Zuschuss von KfW oder BAFA erhält, bekommt von der Stadt zusätzlich 5 bis 15 Prozentpunkte obendrauf. Ziel ist die Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2035.

Für neue FKG-Anträge stellt die Stadt seit 2025 rund 60 Millionen Euro pro Jahr bereit. Seit dem 11. Dezember 2025 läuft das Programm mit einer neuen, sozial ausgerichteten Systematik. Kern sind drei kombinierbare Boni für die Vollsanierungsmodule (Worst-First, MFH, Wärmeplanungsgebiet) sowie ein erhöhter Satz für München-Pass-Inhaber beim Balkonkraftwerk.

Welche Gebäude sind förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Wohngebäude innerhalb des Münchner Stadtgebiets (Postleitzahlen 80331–81929). Für die BEG-gekoppelten Module (Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Effizienzmaßnahmen, Sanierungsstandard) müssen zwei Grundbedingungen erfüllt sein:

  • Gebäudealter: mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung
  • Energieeffizienzklasse: E, F, G oder H vor Sanierung — seit 31. Juli 2025 sind gut sanierte Gebäude der Klassen A bis D von den Vollsanierungsmodulen ausgeschlossen

Ausnahme: Modul 5 (Klimagerechte Gebäudestandards) ist das einzige FKG-Modul, das auch Neubauten fördern kann — allerdings nur mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz über 50 Jahre und unter Einhaltung vorgegebener Grenzwerte.

Wer darf beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Nießbrauchberechtigte und Erbbauberechtigte des Gebäudes. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellt der Verwalter den Antrag — auf Basis eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Mieter sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Stecker-Solar-Geräte (Modul 6): Hier dürfen auch Mieter beantragen, sofern sie die Investition selbst tragen und die Vermieter-Zustimmung für die Montage vorliegt.

Neu seit 2026: Sozial engagierte Initiativen dürfen beim Stecker-Solar-Modul stellvertretend für München-Pass-Inhaber Anträge einreichen. Haus- und Grundstückseigentümer können außerdem Sammelanträge für ganze Mehrfamilienhäuser stellen und die Balkonkraftwerke ihren Mietern zur Verfügung stellen.

Was hat sich 2026 neu geändert?

Die größte Umstellung betrifft die drei kombinierbaren Boni bei den Vollsanierungsmodulen. Jeder Bonus bringt 5 Prozentpunkte, und sie lassen sich stapeln. So steigt der Gesamtfördersatz von 10 % auf bis zu 25 % (Sanierungsstandard) bzw. 30 % (Klimagerechte Gebäudestandards):

  • Worst-First-Bonus: +5 % für Gebäude der Energieklasse G oder H vor Sanierung
  • MFH-Bonus: +5 % für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten
  • Wärmeplanungsgebiet-Bonus: +5 % für Gebäude in Gebieten, die im kommunalen Wärmeplan als Prüfgebiet oder Wärmepumpen-Schwerpunkt ausgewiesen sind

Zweite wichtige Änderung: Seit Juni 2025 lässt sich die WP-Zusatzförderung der KfW auch mit dem FKG-Heizungstausch kombinieren — trotz Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Das lockert die Ausschlussregel, die vorher jede Kumulation blockierte.


Die 7 FKG-Module im Überblick — Tabelle mit Förderhöhen

Die 7 FKG-Module decken Heizungstausch, Dämmung, Komplettsanierung, Beratung und Stecker-Solar ab — fünf davon setzen einen BEG-Bescheid von KfW oder BAFA voraus, zwei (Balkonkraftwerk und Beratung) laufen eigenständig. Für alle BEG-gekoppelten Module gilt der 60-%-Deckel: Bund und Stadt zusammen dürfen 60 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Liegt die Summe rechnerisch darüber, kürzt München seinen Anteil bis zum Deckel.

Schematische Darstellung der drei Deckel-Szenarien für FKG-Förderung
Vorschau — wie die Kombination aus Bund und Stadt am 60-%-Deckel bricht. Detaillierte Rechnung im Abschnitt Rechenbeispiel.
ModulFördersatz FKGVoraussetzungDeckel gesamt
Einzelmaßnahmen BEG-gekoppelt15 %BEG-Bescheid + iSFP60 % Bund+Stadt
Heizungstausch BEG-gekoppelt15 %BEG-Bescheid; kein Klima-/Einkommensbonus*60 %
Effizienzmaßnahmen BEG-gekoppelt5 % + bis 3×5 % BoniBEG-Bescheid, Klasse E–H, iSFP60 %
Sanierungsstandard (EH55+)10 % + bis 3×5 % BoniBEG + iSFP, Gesamtgebäude60 %
Klimagerechte Gebäudestandards15 % + bis 3×5 % BoniLebenszyklus-THG-Bilanzindividuell
Stecker-Solar-Geräte0,40 €/Wp, max. 320 € (mit München-Pass 0,50 €/Wp, max. 400 €)kein BEG, max. 50 % der Kosten
Beratung & Vorplanung50 % des Honorarskein BEG nötigmax. 12.500 € / 25.000 €

*Ausnahme seit Juni 2025: WP-Zusatzförderung auch bei Klimageschwindigkeits-/Einkommensbonus kombinierbar. Quelle: stadt.muenchen.de · Stand April 2026

Modul 1 – Einzelmaßnahmen BEG-gekoppelt (15 %)

Das FKG bezuschusst einzelne energetische Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Sie auch für BAFA BEG EM angemeldet haben: Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, Fenster- und Außentürtausch, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung. Der FKG-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten und kommt zusätzlich zur BAFA-Förderung (15 % Grundsatz). Typische Gesamtförderung also 30 %, Deckel 60 %.

Als Bonus gibt es weitere 20 % auf das Honorar für Energieberatung oder Baubegleitung. Die Obergrenze liegt bei 1.000 € pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. 400 € pro Wohneinheit (maximal 4.000 €) im Mehrfamilienhaus. Pflicht sind ein genehmigter iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) und ein BEG-Bescheid.

Modul 2 – Heizungstausch München: Wärmepumpe & Solarthermie (15 %)

15 % Aufstockung auf die Bundesförderung für drei Heizungsarten:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Solarthermische Anlagen für Warmwasser oder Heizungsunterstützung
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Fernwärmenetz

Ausgeschlossen sind Heizöl, Erdgas, Kohle, gasförmige oder flüssige Biomasse sowie Wasserstoff. Wichtige Ausschlussregel: Wer bei KfW 458 den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus beantragt, verliert in der Regel den FKG-Heizungszuschuss. Eine Ausnahme gilt seit Juni 2025 für die WP-Zusatzförderung — diese lässt sich weiterhin kombinieren. Praktisch schafft es aber kaum ein Haushalt, beide Boni zu nutzen und die FKG zu beanspruchen: Der 60-%-Deckel bremst das fast immer aus.

Modul 3 – Effizienzmaßnahmen (5 % + Boni bis 20 %)

Seit 11. Dezember 2025 läuft dieses Modul nach neuer Systematik. Es richtet sich gezielt an die energetisch schlechtesten Gebäude und MFH-Eigentümer. Der Grundfördersatz liegt bei 5 %, aufgestockt um je 5 % für:

  • Worst-First-Bonus: Gebäude mit Energieeffizienzklasse G oder H vor Sanierung (Nachweis per Bedarfsberechnung)
  • MFH-Bonus: Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten
  • Wärmeplanungsgebiet-Bonus: Liegenschaften im kommunalen Wärmeplan (Prüfgebiet oder Wärmepumpen-Schwerpunkt)

Maximaler Fördersatz bei voller Bonus-Ausnutzung: 20 %. Wer die alte Systematik mit 15 %-Grundsatz wollte, musste den Antrag bis 10. Dezember 2025 stellen. Danach greift nur noch die neue Logik.

Modul 4 – Sanierungsstandard EH55+ (10 % + Boni bis 25 %)

Das Modul fördert die energetische Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes auf Effizienzhaus-55-Standard oder besser (auch EH-Denkmal). Grundsatz: 10 % der förderfähigen Kosten, plus identische Dreier-Boni-Struktur wie in Modul 3. Das ergibt eine maximale FKG-Quote von 25 %. Zusammen mit BEG-Förderung bleibt der 60-%-Deckel der eigentliche Bremsklotz.

Umsetzungsfrist: drei Jahre ab Antragstellung, verlängerbar auf fünf Jahre per Antrag im Förderportal. Pflicht: genehmigter iSFP und paralleler BEG-Antrag bei KfW (Kreditvariante 261).

Modul 5 – Klimagerechte Gebäudestandards (15 % + Boni)

Das einzige Modul, das auch Neubauten oder umfassende Renovierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz fördert. Grundsatz: 15 % der förderfähigen Kosten, zzgl. der drei 5-%-Boni bei Sanierung von Klasse E–H-Gebäuden. Pflichtnachweis: Lebenszyklus-Ökobilanz über 50 Jahre, die den FKG-Grenzwert für Treibhausgas-Emissionen (kg CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr) einhält.

Anders als bei den übrigen Modulen gilt hier kein 60-%-Deckel, sondern eine individuelle Deckelung pro Wohneinheit. Relevant ist das Modul vor allem für Architekten und Bauträger, die mit passivhausnahem Standard bauen.

Modul 6 – Balkonkraftwerk München: bis 320 € Zuschuss (mit München-Pass bis 400 €)

Das einzige FKG-Modul ohne BEG-Kopplung und das einzige, das auch Mieter beantragen können. Gefördert werden steckerfertige Photovoltaik-Geräte (Balkonkraftwerke, umgangssprachlich auch „Mini-Solaranlagen“) bis 800 Watt Peak je Wohneinheit:

  • Standardsatz: 0,40 € pro Watt Peak, maximal 320 € pro Wohneinheit
  • München-Pass-Inhaber: 0,50 € pro Watt Peak, maximal 400 €
  • Zusatzbedingung: maximal 50 % der Investitionskosten (Gerät + optional Speicher)

Kaufen Sie einen kompatiblen Stromspeicher zusammen mit dem Balkonkraftwerk, zählen die Speicherkosten zu den förderfähigen Kosten. Die Umsetzungsfrist ist mit einem Jahr kürzer als bei den Sanierungsmodulen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Kombiantrag mit Dach-PV — dann gelten 3 Jahre.

Modul 7 – Beratungs- und Vorplanungsleistungen (50 % des Honorars)

Für komplexe Sanierungs- oder Quartiersprojekte bezuschusst München 50 % des Beraterhonorars für ingenieurtechnische und juristische Leistungen. Typische Fälle: Machbarkeitsstudien für Wärmenetze, Variantenvergleiche oder WEG-Rechtsprüfung bei Modernisierungsumlage. Obergrenzen:

  • Gemeinsame Beantragung (technisch + juristisch): maximal 25.000 € je Antrag
  • Getrennte Beantragung: maximal 12.500 € je Antrag

Auch hier gilt: Antrag vor Auftragserteilung. Das Modul ist ein sinnvoller Einstiegspunkt für Eigentümergemeinschaften, die vor einer Großsanierung eine belastbare Planungsgrundlage brauchen.


Rechenbeispiel — Wie viel bekomme ich wirklich?

Ein klassisches Münchner Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren mit Gas-Brennwertkessel. Eigentümer Maier plant den Tausch auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Gesamtkosten: 35.000 €. Davon sind laut KfW 30.000 € förderfähig (abzüglich nicht förderfähiger Nebenkosten). Die Rechnung zeigt, wie der 60-%-Deckel den FKG-Anteil von 15 % auf 10 % kappt:

PostenSatzBetrag
KfW 458 Grundförderung30 %9.000 €
KfW 458 Klimageschwindigkeitsbonus+20 %6.000 €
Summe Bund50 %15.000 €
FKG Heizungstausch (Anspruch)15 %4.500 €
FKG-Kürzung wegen 60-%-Deckel−5 %−1.500 €
FKG-Auszahlung tatsächlich10 %3.000 €
Gesamtförderung Bund + Stadt60 %18.000 €
Eigenanteil Maier40 % + n.f.K.17.000 €

Beispiel auf Basis der Kombinationsregeln des FKG München (Stand April 2026) · n.f.K. = nicht förderfähige Kosten

Drei Szenarien: Dämmung mit 30 % Gesamtförderung, Wärmepumpe wird bei 60 % gedeckelt, Wärmepumpe mit Einkommensbonus führt zum FKG-Ausschluss
FKG München: So wirkt der 60-%-Deckel bei Bund- und Stadtförderung in der Praxis — Bund und Stadt kumuliert, nie über der Deckelgrenze.

Rein rechnerisch stünden Maier 50 % Bund + 15 % Stadt = 65 % zu. Der 60-%-Deckel senkt den Stadtanteil auf 10 %. Unterm Strich bleiben exakt 60 % Gesamtförderung. Maier nimmt trotzdem 3.000 € aus dem FKG mit, die ohne den Stadtantrag verloren wären.

Was zählt als „förderfähige Kosten“?

Die FKG übernimmt die Definition des Bundes (BEG EM): Förderfähig sind die Kosten der Fachunternehmerleistung inklusive Material, ebenso Demontage und Entsorgung der Altheizung oder Dämmstoffe. Eigenleistungen (Baumarkt-Material in Eigenregie verbaut) zählen nicht. Planungs-, Gutachter- und Beratungshonorare laufen über Modul 7, nicht über das jeweilige Maßnahmen-Modul. Die Mehrwertsteuer ist eingeschlossen. Reine Renovierungskosten ohne Energiebezug (Maler, Böden, Küche) bleiben außen vor.

Wann greift der 60-%-Deckel?

Der Deckel greift, sobald die Summe aus Bund + Stadt rechnerisch über 60 % der förderfähigen Kosten liegt. Drei typische Szenarien:

  • Deckel greift nicht — Einzelmaßnahme Dämmung: 15 % BAFA + 15 % FKG = 30 %. Deckel irrelevant, volle Auszahlung.
  • Deckel greift knapp — Wärmepumpe: 30 % KfW + 20 % Klimabonus + 15 % FKG = 65 %. Stadt kürzt FKG auf 10 %.
  • Deckel voll — Wärmepumpe mit Einkommensbonus: 70 % KfW. FKG-Heizungstausch dann grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme WP-Zusatzförderung ab Juni 2025).

Wichtig: Der Deckel wird pro Maßnahme gerechnet, nicht pauschal pro Gebäude. Wer Heizung und Dämmung gleichzeitig angeht, bekommt für jede Maßnahme einen eigenen Deckel-Check.

Sonderfall Mehrfamilienhaus

Bei drei oder mehr Wohneinheiten kommt der MFH-Bonus von 5 % auf alle Vollsanierungsmodule — kombinierbar mit Worst-First und Wärmeplanungsgebiet. Ein MFH im schlechten energetischen Zustand in einem Prüfgebiet erreicht beim Sanierungsstandard also 10 % + 3×5 % = 25 % FKG-Anteil. Voraussetzung ist ein rechtskräftiger WEG-Beschluss über die Sanierung; ohne Beschluss kann die Verwaltung keinen Antrag stellen. Der 60-%-Deckel greift hier auf die Gesamtkosten, nicht pro Wohneinheit.


FKG beantragen — Schritt für Schritt

Der FKG München Antrag läuft komplett online über foerderung.muenchen.de und folgt einem Zwei-Mitteilungen-System: Sie erhalten zwei Benachrichtigungen nacheinander — erst die zweite ist Ihr Startschuss zur Auftragserteilung. Dokumente hochladen müssen Sie bei der Antragstellung selbst noch keine. Die sieben Schritte im Detail:

  1. iSFP erstellen lassen. Energieberater mit BAFA-Zulassung beauftragen und Sanierungsfahrplan für EH55-Ziel erstellen (Kosten 1.500–3.500 €, eigene BAFA-Förderung bis 50 %).
  2. BEG-Antrag stellen. Je nach Maßnahme BAFA (Einzelmaßnahmen Gebäudehülle) oder KfW (Heizungstausch 458, Komplettsanierung 261). Bescheid abwarten.
  3. FKG-Antrag stellen auf foerderung.muenchen.de. Erste Mitteilung: „Antrag eingegangen“.
  4. Zweite Mitteilung abwarten: „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“. Erst jetzt Handwerker beauftragen — nicht früher.
  5. Maßnahme umsetzen innerhalb der Frist (3 Jahre für Sanierung, 1 Jahr für Balkonkraftwerk).
  6. Verwendungsnachweis hochladen: Rechnungen, BEG-Bewilligungsbescheid, Fachunternehmerbestätigung, ggf. technische Nachweise.
  7. Auszahlung: 8 bis 10 Wochen nach digitalem Bescheid.

„Antrag vor Auftrag“ — die häufigste Falle

Die FKG versteht unter „Auftrag“ jede verbindliche Beauftragung — auch mündliche Zusagen, Anzahlungen, unterschriebene Auftragsbestätigungen oder Werksverträge. Wer den Heizungsbauer vor dem FKG-Bescheid anruft und „machen Sie“ sagt, verliert den Anspruch komplett. Erlaubt sind dagegen: unverbindliche Angebote einholen, Beratungsgespräche führen, Planungsleistungen über Modul 7 abrufen. Der entscheidende Unterschied: Kein Kaufvertrag, keine Anzahlung, keine Werkslieferung vor dem Bescheid.

Für Stecker-Solar-Geräte hat die Regel besonderen Biss: Wer das Balkonkraftwerk im Baumarkt kauft und danach den Antrag stellt, bekommt eine Ablehnung. Die Rechnung muss ein Datum nach der zweiten Mitteilung tragen.

Was passiert, wenn BEG- und FKG-Antrag zeitlich auseinanderfallen?

Für alle BEG-gekoppelten Module ist ein bereits gestellter oder parallel gestellter BEG-Antrag Pflicht. Sie dürfen den FKG-Antrag also einreichen, bevor der BEG-Bescheid vorliegt — aber nicht ohne BEG-Antragsnummer. Rückwirkend lässt sich nichts korrigieren: Wer erst BEG bewilligt bekommt, mit dem Handwerker startet und dann den FKG-Bonus nachholen will, geht leer aus. Empfohlene Reihenfolge: iSFP → BEG-Antrag → FKG-Antrag → beide Bescheide abwarten → Auftrag.

Welche Dokumente beim Verwendungsnachweis?

Beim Verwendungsnachweis verlangt die Stadt standardmäßig:

  • Rechnungskopien (Fachunternehmerleistung inkl. Material)
  • BEG-Bewilligungsbescheid der KfW oder BAFA
  • Fachunternehmerbestätigung (Technisches Projektnachweisdokument)
  • Abschlusserklärung des Energieberaters für iSFP-Module
  • Bei Modul 5: Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz über 50 Jahre
  • Bei Modul 6: identitätsnachweis und ausgefüllte Selbsterklärung; München-Pass-Kopie bei erhöhtem Satz

Welches FKG München Modul passt zu mir? — Entscheidungsbaum

Vier Module decken die häufigsten Fälle ab: Heizungstausch (Modul 2), Einzelmaßnahmen Dämmung/Fenster (Modul 1), Balkonkraftwerk (Modul 6) und Vollsanierung (Modul 4). Für die Zuordnung zählen drei Fragen: Bestand oder Neubau, welche Maßnahme, und in welcher Energieeffizienzklasse das Gebäude liegt. Die Liste unten führt durch alle sieben Module.

  1. Planen Sie einen Neubau oder eine Sanierung mit Ökobilanz über 50 Jahre? → Modul 5 (Klimagerechte Gebäudestandards, 15 % + Boni)
  2. Planen Sie nur ein Balkonkraftwerk? → Modul 6 (Stecker-Solar, bis 320 € bzw. 400 € mit München-Pass). Kein iSFP, kein BEG-Antrag nötig, auch für Mieter.
  3. Möchten Sie zuerst eine belastbare Energieberatung oder Machbarkeitsstudie? → Modul 7 (Beratung, 50 % des Honorars, max. 12.500 / 25.000 €)
  4. Planen Sie einen Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme? → Modul 2 (Heizungstausch, 15 %) — Vorsicht bei KfW-Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus.
  5. Planen Sie einzelne Hüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) ohne Worst-First- oder MFH-Bonus? → Modul 1 (Einzelmaßnahmen, 15 %)
  6. Gehört Ihr Gebäude zur Effizienzklasse G/H oder ist es ein Mehrfamilienhaus in einem Wärmeplanungsgebiet? → Modul 3 (Effizienzmaßnahmen, 5 % + Boni bis 20 %)
  7. Planen Sie eine Komplettsanierung auf EH55 oder besser? → Modul 4 (Sanierungsstandard, 10 % + Boni bis 25 %)

Die Module schließen sich nicht grundsätzlich aus. Wer parallel Heizung und Dämmung macht, beantragt zwei Module gleichzeitig — siehe unten.

Wenn ich Heizung und Dämmung kombiniere — welche Module laufen parallel?

Beispiel: Ein Eigentümer tauscht die Heizung auf Wärmepumpe (Modul 2) und dämmt gleichzeitig die Fassade (Modul 1 oder Modul 3). Beide Module laufen separat, jeweils mit eigenem BEG-Antrag und eigenem FKG-Antrag. Die 60-%-Deckelregel gilt pro Maßnahme, nicht pro Gebäude — so kannibalisieren sich Heizungs- und Dämmungszuschuss nicht gegenseitig. Konkret laufen dann bis zu vier Anträge parallel: BEG-Wärmepumpe, BEG-Dämmung, FKG-Heizungstausch, FKG-Einzelmaßnahmen. Ein gemeinsamer iSFP deckt beide Module ab.

Sonderfall: Miete, WEG, Gewerbeteil im Gebäude

Bei vermieteten Wohnungen beantragt der Vermieter, nicht der Mieter — Ausnahme ist Modul 6 (Stecker-Solar). Für Wohnungseigentümergemeinschaften stellt der Verwalter den Antrag auf Basis eines Eigentümerbeschlusses. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen + Gewerbe) beschränkt sich die Förderung anteilig auf den Wohnflächenanteil. Gewerbeteil-Kosten sind nicht förderfähig und werden aus der Kostenkalkulation herausgerechnet.


5 Fallen beim FKG München Antrag — und wie Sie sie vermeiden

Die fünf häufigsten Gründe, warum FKG-Anträge scheitern oder Auszahlungen gekürzt werden:

  1. Auftrag vor FKG-Bescheid erteilt. Ablehnung des Antrags. Auch mündliche Zusagen zählen. Lösung: Immer auf die zweite Mitteilung warten.
  2. BEG-Antrag vergessen oder zu spät gestellt. Für alle BEG-gekoppelten Module (1–4) Pflicht. Lösung: BEG und FKG parallel einreichen, nicht nacheinander.
  3. Fehlender iSFP. Ohne genehmigten individuellen Sanierungsfahrplan keine Förderung. Lösung: Als Schritt 1 einen Energieberater mit BAFA-Zulassung beauftragen.
  4. 60-%-Deckel nicht vorausberechnet. Führt zu Kürzung der Auszahlung und Frust. Lösung: Vor Antragstellung Gesamtförderquote rechnen. Gegebenenfalls Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus bei BEG weglassen, um FKG zu erhalten.
  5. Umsetzungsfrist versäumt. Drei Jahre für Sanierung, ein Jahr für Balkonkraftwerk. Lösung: Verlängerungsantrag rechtzeitig im Portal stellen — nachträglich geht das nicht.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Gegen einen Ablehnungsbescheid ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Aussicht auf Erfolg haben aber nur Widersprüche mit formalem Fehler — etwa wenn Dokumente nachgereicht werden oder die Energieklasse falsch eingeordnet war. Der „Auftrag vor Antrag“-Fehler ist kein heilbarer Mangel. Dann bleibt nur der Rest-Förderweg über BEG (falls BEG-Antrag korrekt gestellt wurde) und andere Bundesförderprogramme. Für manche Fälle lohnt sich auch der Steuerbonus nach § 35c EStG (bis 20 % über drei Jahre), der ohne FKG-Antrag funktioniert.

Gibt es Ausnahmen vom „Antrag vor Auftrag“-Prinzip?

In klaren Notfällen — etwa Heizungsausfall im Winter — lässt die Stadt in seltenen Einzelfällen einen Vorabbeginn-Antrag zu. Voraussetzung sind eine schriftliche Begründung vor Auftragserteilung und eine nachgereichte Genehmigung. Die Hemmschwelle ist aber hoch, und verlässlich ist die Ausnahme nicht. Sicherer Weg bei einer Heizungshavarie: Zuerst eine provisorische Lösung installieren (Mietanlage, Heizlüfter), dann den FKG-Antrag ordentlich stellen. Sie verlieren zwei bis drei Wochen, aber nicht den gesamten Zuschuss.


FKG München als Blaupause — So funktioniert kommunale Energieförderung in Deutschland

Das FKG ist in seiner Struktur kein Sonderfall. Viele deutsche Städte führen eigene Programme, die ausschließlich als Aufstockung der Bundes-BEG funktionieren. Das hat einen juristischen Grund: Das Beihilfe- und Förderrecht des Bundes setzt kommunalen Alleingängen enge Grenzen. Und einen praktischen: Die Prüfung der Kostenangaben durch Bundesstellen spart kommunalen Energieagenturen Personalkapazität.

Die Grundstruktur kommunaler Programme besteht aus drei Bausteinen: erstens einer prozentualen Aufstockung (zwischen 5 % und 20 %, mit Boni), zweitens einem Gesamtdeckel (meist 50–60 % kumuliert mit Bund), drittens einem „Antrag vor Auftrag“-Prinzip. Wer ein Programm einer anderen Stadt prüft, sucht nach genau diesen drei Parametern plus lokalen Sonderregeln (iSFP-Pflicht, Mindest-Gebäudealter, bauliche Einschränkungen).

Vergleichbare Programme gibt es unter anderem in Hamburg (IFB Hamburg mit Neubaustandards und Wärmenetz-Zuschuss), Berlin (IBB-Programme für MFH-Sanierung), Stuttgart (Energiesparprogramm), Köln und Frankfurt. Die Detailkonditionen unterscheiden sich stark: Manche Programme bieten höhere Sätze für MFH, andere legen Gewicht auf Einzelmaßnahmen für Eigentümer. Wer in diesen Städten wohnt, sollte das kommunale Programm immer parallel zur BEG-Förderung prüfen — gerade bei größeren Sanierungen summieren sich die Zuschüsse schnell auf 5-stellige Beträge.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Landeshauptstadt München – Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG), Sachgebiet-Übersicht mit allen 7 Modulen, Stand April 2026
  2. foerderung.muenchen.de – Online-Antragsportal der Landeshauptstadt München
  3. Landeshauptstadt München – München-Pass, Sozialleistungsübersicht und Einkommensgrenzen 2026
  4. KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Übersicht zu KfW 458 (Heizungstausch) und KfW 261 (Komplettsanierung), Stand 2026
  5. BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Kumulierungsregeln 2025/2026
  6. Förderdatenbank des Bundes – BEG EM, amtliche Programmübersicht zu Einzelmaßnahmen-Förderung 2026