Was die EPBD 2024 für Deutschland konkret bedeutet
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, Richtlinie 2024/1275) wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Stichtag: 29. Mai 2026.
Deutschland hat diesen Stichtag verpasst. Das Umsetzungsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), wurde am 13. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen, am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 29. Juli 2026 gilt es, die EPBD-Umsetzungsteile treten aber erst rund sechs Monate später in Kraft, also Ende Januar 2027. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland läuft bereits seit dem 27. März 2025, damals wegen einer früheren Teilfrist (Förderstopp für neue fossile Heizkessel).
Die EPBD verfolgt ein Ziel: Alle Gebäude in der EU sollen bis 2050 klimaneutral sein. Dafür setzt sie auf drei Instrumente: eine einheitliche Energieausweis-Skala (A bis G), Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (MEPS) und nationale Gebäude-Renovierungspläne. Für Hausbesitzer in Deutschland ist die zentrale Frage: Was ändert sich für mich persönlich?
Die neue Energieausweis-Skala: A bis G statt A+ bis H
Die bisherige deutsche Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr schlecht). Die EPBD ersetzt sie durch eine EU-weit einheitliche Skala von A bis G. Klasse A ist künftig ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, Klasse G bezeichnet die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands.
| Neue Klasse | Gebäudetyp | Orientierungswert kWh/(m²a) |
|---|---|---|
| A | Nullemissionsgebäude | unter 30 |
| B | Sehr effizienter Neubau | 30 bis 50 |
| C | Guter Neubaustandard | 50 bis 75 |
| D | Durchschnittlicher Bestand | 75 bis 100 |
| E | Sanierungsbedürftig | 100 bis 150 |
| F | Schlechter Bestand | 150 bis 200 |
| G | Schlechteste 15 % des Bestands | über 200 |
Orientierungswerte auf Basis EPBD-Vorgaben. Exakte Grenzwerte werden durch das GModG festgelegt. Quelle: BBSR GEG-Infoportal
Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären Gültigkeit von 10 Jahren wirksam. Wer heute einen Ausweis besitzt, muss ihn nicht umtauschen. Erst wenn ein neuer Ausweis fällig wird (Ablauf, Verkauf, Vermietung), erhält man automatisch den neuen nach A-bis-G-Skala. Alles Weitere zu Kosten und Pflichten im Energieausweis-Ratgeber.
Muss ich mein Haus jetzt sanieren?
Nein. Für private Wohngebäude gibt es durch die EPBD keine individuelle Sanierungspflicht. Kein Hausbesitzer muss sanieren, nur weil sein Gebäude in einer schlechten Effizienzklasse liegt.
Was die EPBD tatsächlich vorschreibt, ist ein nationales Portfolioziel: Deutschland muss den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % senken (Basis: 2020). Mindestens 55 % dieser Einsparung sollen durch Sanierung der energetisch schlechtesten 43 % der Wohngebäude erreicht werden. Aber: Welche Gebäude saniert werden und in welcher Reihenfolge, entscheidet Deutschland selbst.
In vielen Medienberichten wird fälschlicherweise behauptet, Wohngebäude der Klasse G müssten bis 2030 auf Klasse F saniert werden. Das ist nach dem EPBD-Richtlinientext und dem BBSR-Infoportal nicht korrekt. Diese Pflicht gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude (siehe Abschnitt MEPS). Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Sanierung wirtschaftlich: Wer jetzt mit KfW oder BAFA saniert, profitiert von Fördersätzen bis 20 % plus 5 % iSFP-Bonus. Der Überblick dazu im Ratgeber zur energetischen Sanierungsförderung.
Was gilt für Vermieter: Erweiterte Vorlagepflichten ab 2026
Vermieter trifft die EPBD spürbar stärker als Eigenheimbesitzer. Bisher musste der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden. Nach dem GModG wird die Vorlage proaktiv: beim Erstkontakt mit Mietinteressenten, bei Besichtigungen und beim Vertragsabschluss.
Darüber hinaus müssen Immobilienanzeigen künftig die neue Effizienzklasse (A bis G) enthalten. Wer inseriert, ohne die Klasse anzugeben, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Auch bei Mietvertragsverlängerungen wird die Vorlage Pflicht. Das betrifft besonders Bestandsmietverhältnisse, bei denen bisher kein Ausweis vorgelegt werden musste.
Parallel dazu greift ab 2028 die verschärfte CO2-Kostenteilung: Bei Einbau einer fossilen Heizung trägt der Vermieter 50 % der CO2-Abgaben, Gasnetzentgelte und Biogaskosten. Vermieter mit schlechten Effizienzklassen zahlen also doppelt. Die Details dazu im Artikel zu den CO2-Kosten für Vermieter und Mieter ab 2028.
MEPS: Sanierungspflicht nur für Nichtwohngebäude
MEPS (Minimum Energy Performance Standards) ist der einzige Teil der EPBD, der eine gebäudescharfe Sanierungspflicht enthält. Und er gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude: Büros, Einzelhandelsflächen, Hotels, öffentliche Gebäude.
Die Fristen:
- Bis 2030: Die schlechtesten 16 % des nationalen Nichtwohngebäudebestands müssen einen Mindest-Effizienzstandard erreichen.
- Bis 2033: Die schlechtesten 26 % des Bestands.
Welcher konkrete Schwellenwert (in kWh/m²a) als MEPS-Grenze gilt, legt Deutschland im Rahmen des GModG fest. Die genauen Werte stehen nicht im Gesetz selbst, sie sollen per Verordnung folgen. Für Eigentümer größerer Gewerbeimmobilien ist der Planungsvorlauf entscheidend: Eine umfassende Sanierung braucht 3 bis 5 Jahre von der Planung bis zur Fertigstellung. Wer 2030 die Schwelle halten will, sollte jetzt mit der Analyse beginnen. Als erster Schritt eignet sich ein hydraulischer Abgleich als kostengünstige Effizienzmaßnahme.
Wann kommt der neue Energieausweis in Deutschland wirklich?
Der Zeitstrahl zeigt, warum der neue Energieausweis auf sich warten lässt:
- 8. Mai 2024: EPBD im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- 28. Mai 2024: Richtlinie tritt in Kraft
- 27. März 2025: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein (Teilfrist: Förderstopp fossile Heizkessel)
- 13. Mai 2026: GModG-Kabinettsbeschluss
- 29. Mai 2026: EPBD-Umsetzungsfrist verstrichen
- 10. Juli 2026: Bundestag und Bundesrat verabschieden das GModG
- 28. Juli 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt (Nr. 226/2026)
- 29. Juli 2026: Erste GModG-Regelungen treten in Kraft
- Ende Januar 2027: Die EPBD-Umsetzungsteile des GModG treten in Kraft
Bis zum Inkrafttreten der EPBD-Teile Ende Januar 2027 bleibt es beim bisherigen Ausweis-Verfahren. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. Neue Ausweise nach der A-bis-G-Skala werden erst danach ausgestellt. Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren wegen der verpassten Gesamtfrist ist für Sommer 2026 realistisch, hat aber keine direkten Auswirkungen auf Hausbesitzer. EU-Zwangsgelder wären frühestens ab 2027/2028 denkbar.
Was Sie jetzt tun sollten: Energieausweis prüfen, Förderung sichern
Auch ohne akute Sanierungspflicht gibt es gute Gründe, jetzt aktiv zu werden:
- Energieausweis-Datum prüfen: Schauen Sie auf Ihren bestehenden Ausweis. Wann wurde er ausgestellt? Läuft er in den nächsten 12 Monaten ab, sollten Sie ihn vor dem Inkrafttreten der EPBD-Teile Ende Januar 2027 erneuern lassen, solange die Ausstellung nach aktuellem Verfahren noch möglich ist.
- Effizienzklasse einschätzen: Liegt Ihr Gebäude voraussichtlich in Klasse F oder G? Dann lohnt sich jetzt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP bringt nicht nur Klarheit, sondern erhöht die förderfähigen Kosten bei KfW und BAFA auf 60.000 Euro plus 5 % Extra-Bonus.
- Förderung nutzen, solange sie besteht: KfW 458 für Heizungstausch (bis 70 % Zuschuss) und BEG-Förderung für Dämmung und Anlagentechnik (15 bis 20 %) sind aktuell verfügbar. Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
- PV prüfen: Ab 2027 plant das GModG eine Solar-Installationspflicht für Neubauten (Art. 2). Wer vorher installiert, kann den Zeitpunkt und die Anlagengröße selbst bestimmen. Der PV-Rechner zeigt, was sich für Ihr Dach rechnet.
Alle Förderprogramme auf einen Blick: KfW-Förderung 2026 für PV, Wärmepumpe und Wallbox.
Fachbegriffe wie EPBD, Energieausweis und MEPS werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt.
Quellen und Nachweise
- Richtlinie (EU) 2024/1275: EPBD Neufassung, EU-Amtsblatt 8. Mai 2024
- BBSR GEG-Infoportal: EU-Gebäuderichtlinie EPBD, Anforderungen und Umsetzung
- BBSR: GModG-Chronologie, Stand Mai 2026
- Gebäudeforum.de: EPBD zentrale Vorgaben und Anforderungen
- energie-fachberater.de: Neue Energieausweise ab Mai 2026
- Bundestag: Debatte KW21, Gebäudemodernisierung und Heizungen
- DENEFF: Bundestag muss GModG nachbessern, Mai 2026