Warum die EEG-Novelle erneut vertagt wurde#
Eigentlich sollte das Bundeskabinett die EEG-Novelle am 10. Juni 2026 beschließen. Daraus wurde nichts: Auf der Tagesordnung stand stattdessen die Governance der Nationalen Wasserstoffstrategie. Nach Informationen der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) ist der neue Zieltermin nun Mittwoch, der 24. Juni 2026.
Dahinter steckt ein Streit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Katherina Reiche und dem Umweltministerium BMUKN unter Carsten Schneider. Zwei Punkte sind besonders strittig:
- Redispatch-Vorbehalt: Das BMWE will Berichten zufolge daran festhalten, dass Netzbetreiber die Einspeisung neuer Anlagen bei Netzengpässen entschädigungsärmer abregeln dürfen. Das Umweltressort lehnt das ab.
- Aus der festen Einspeisevergütung: Der Referentenentwurf sieht vor, dass neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 2027 keine garantierte Vergütung mehr erhalten und stattdessen in die Direktvermarktung müssen. Details und Übergangsregeln sind zwischen den Ressorts umstritten.
Der Zeitplan wird dadurch eng. Weder das EEG-Paket noch das parallel geplante Netzpaket stecken bisher in der Länder- und Verbändeanhörung. Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 bleibt also wenig Zeit für das parlamentarische Verfahren. Was der Entwurf im Detail vorsieht, haben wir im Ratgeber EEG-Reform 2027: Lohnt sich eine neue PV-Anlage noch? aufgeschlüsselt.
Was die PV2027-Studie berechnet hat#
Einen Tag vor der geplatzten Kabinettssitzung, am 9. Juni 2026, hat das Berliner Analyseinstitut aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) die Studie „Wirtschaftlichkeit von privaten PV-Anlagen unter dem EEG 2027" veröffentlicht. Das Team um Dr. Johannes Weniger hat simuliert, wie sich der Entwurf auf Anlagen bis 25 kW auswirken würde. Referenzbeispiel ist eine 10-kW-Anlage mit 10-kWh-Speicher.
Das Ergebnis fällt drastisch aus. Wie stark sich die Amortisationszeit verlängert, hängt davon ab, wie Betreiber auf den Wegfall der festen Vergütung reagieren:
| Szenario (10-kW-Anlage) | Amortisationszeit | Einordnung |
|---|---|---|
| Heute, mit fester Einspeisevergütung | 15,6 Jahre | Referenzwert der Studie |
| EEG 2027, Direktvermarktung (mit Speicher) | 24 Jahre | plus rund 8 Jahre |
| EEG 2027, Nulleinspeisung mit 10-kWh-Speicher | über 25 Jahre | plus rund 10 Jahre |
| EEG 2027, Nulleinspeisung ohne Speicher | über 30 Jahre | fast verdoppelt, länger als die typische Lebensdauer |
Zur Einordnung: Die Studie rechnet bewusst den härtesten Fall, die komplette Nulleinspeisung. Der aktuelle Referentenentwurf enthält daneben eine Übergangsbrücke, bei der Netzbetreiber den Strom zum Marktwert abnehmen. Mit dieser Annahme kommen moderatere Rechnungen, etwa unsere eigene im EEG-Reform-Ratgeber, auf 16 bis 18 Jahre ohne Speicher. Die große Spanne hat einen einfachen Grund: Wie teuer der Systemwechsel wird, hängt an Details, die politisch noch gar nicht entschieden sind.
Warum 69 Prozent des Solarstroms verloren gingen#
Nulleinspeisung bedeutet: Die Anlage darf keinen Strom ins öffentliche Netz abgeben. Der Wechselrichter drosselt die Produktion, sobald Haushalt und Speicher versorgt sind. Das wird teuer. Ein typischer Haushalt verbraucht nur rund ein Drittel seines Solarstroms selbst, der Rest floss bisher vergütet ins Netz.
Laut PV2027-Studie gingen bei Nulleinspeisung 69 Prozent des möglichen Jahresertrags einer typischen 10-kW-Anlage ungenutzt verloren. Die Anlage produziert dann zwar weiter, aber zwei von drei Kilowattstunden verpuffen. Das verteuert jede tatsächlich genutzte Kilowattstunde massiv.
„Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde."
Damit läge Solarstrom vom eigenen Dach auf dem Niveau von Netzstrom. Der finanzielle Vorteil wäre praktisch weg, und genau der hat den PV-Boom der letzten Jahre getragen. Ein Batteriespeicher mildert den Effekt nur teilweise: Auch mit 10-kWh-Speicher bleibt die Amortisationszeit laut Studie bei über 25 Jahren.
Warum die Direktvermarktung Kleinanlagen nicht rettet#
Der Referentenentwurf verweist Betreiber neuer Kleinanlagen auf die Direktvermarktung: Ein Dienstleister verkauft den Überschussstrom an der Börse. Was bei Großanlagen seit Jahren funktioniert, rechnet sich bei einer Dachanlage kaum. Die Studie stellt für das Referenzbeispiel rund 250 Euro Markterlösen pro Jahr etwa 160 Euro Dienstleisterkosten gegenüber. Dazu kommen laufende Ausgaben für den digitalen Stromzähler und die Steuerungstechnik von jeweils rund 50 Euro im Jahr. Unterm Strich bleibt fast nichts übrig, die Amortisationszeit liegt bei 24 Jahren.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Bislang gibt es kaum Direktvermarktungsangebote für kleine Anlagen. Die Studie nennt drei Gründe. Es fehlen standardisierte Prozesse, es fehlen intelligente Messsysteme, und die Erlöse sind schlicht zu gering. Der SFV bewertet den geplanten Systemwechsel entsprechend scharf:
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster."
Wie Direktvermarktung grundsätzlich funktioniert und welche Anbieter es gibt, erklärt unser Ratgeber zur EEG-Reform im Detail.
Was jetzt noch gilt: Vergütung und Stichtage 2026#
Wichtig bei aller Aufregung: Die Studie bewertet einen Entwurf, kein geltendes Recht. Aktuell gilt das EEG unverändert weiter. Die Bundesnetzagentur weist für Anlagen bis 10 kWp folgende Sätze aus, gültig bis 31. Juli 2026:
- Überschusseinspeisung: 7,78 Cent je Kilowattstunde
- Volleinspeisung: 12,34 Cent je Kilowattstunde
Zum 1. August 2026 sinken die Sätze durch die reguläre halbjährliche Degression um rund ein Prozent. Die genauen Staffeln und was die Degression für die Planung bedeutet, zeigt unser Artikel zur EEG-Einspeisevergütung 2026.
Entscheidend für alle, die aktuell planen: Wer seine Anlage vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, erhält den zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre garantiert. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz, daran ändert auch die Novelle nichts.
Was Hausbesitzer jetzt tun sollten#
Panik ist kein guter Berater, ein klarer Zeitplan schon. Vier praktische Schlüsse helfen jetzt weiter:
- Geplante Anlage 2026 umsetzen: Wer ohnehin eine PV-Anlage will, sollte die Inbetriebnahme bis Ende 2026 anstreben. Das sichert 20 Jahre festen Vergütungssatz, unabhängig davon, was das Parlament später beschließt.
- Eigenverbrauch zum Kern der Planung machen: Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto weniger hängt Ihre Rechnung an der Einspeisevergütung. Speicher, Wärmepumpe, Wallbox und smarte Lastverschiebung heben den Eigenverbrauch von rund 30 auf 60 bis 80 Prozent. Konkrete Strategien zeigt unser Artikel zum Eigenverbrauch maximieren.
- Anlage nicht kleinrechnen lassen: Auch im Studien-Worst-Case bleibt eigenverbrauchter Solarstrom günstiger als Netzstrom. Die Anlagengröße sollte zum Verbrauchsprofil passen, nicht zur maximalen Dachfläche.
- Den 24. Juni im Blick behalten: Beschließt das Kabinett den Entwurf, beginnt erst das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat können die Regeln noch deutlich entschärfen oder verschärfen.
Fachbegriffe wie Einspeisevergütung und Eigenverbrauch erklärt unser zentrales Energie-Glossar ausführlich.
Quellen und Nachweise (Primärquellen)
- aquu, 09.06.2026: PV2027-Studie „Wirtschaftlichkeit von privaten PV-Anlagen unter dem EEG 2027" (Amortisationszeiten, Ertragsverlust, Stromgestehungskosten, Zitate)
- Solarserver, 09.06.2026: SFV-Studie: Geplantes EEG 2027 macht private Photovoltaik-Anlagen unwirtschaftlich (Studienzahlen, Einordnung)
- Erneuerbare Energien, 09.06.2026: EEG 2027: Studie warnt vor massivem Einbruch beim Ausbau privater Solaranlagen (Zweitbestätigung der Studienwerte)
- Photon, 09.06.2026: Geplante Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen aktuell noch zu teuer (Direktvermarktungs-Kosten)
- Zeitung für kommunale Wirtschaft, Stand Juni 2026: Energiegesetze-Ticker (Kabinettstermin 24. Juni, Streitpunkte BMWE/BMUKN, Verfahrensstand)
- Bundesregierung, Juni 2026: Kabinettssitzungen und Kabinettsthemen (Tagesordnung vom 10. Juni 2026)
- Bundesnetzagentur, 2026: EEG-Förderung und Fördersätze (Vergütungssätze 7,78 und 12,34 ct/kWh, Gültigkeit bis 31.07.2026)