Dämmung München Förderung: FKG Modul 1 und Modul 3 im Überblick
Wer in München eine Dämmung oder einen Fenstertausch plant, bekommt zwei Förderschichten übereinander: die BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf Bundesebene und die Aufstockung durch das FKG München auf kommunaler Ebene. Für Dämmmaßnahmen gibt es zwei FKG-Module: Modul 1 Einzelmaßnahmen (15 % pauschal) und Modul 3 Effizienzmaßnahmen (5 % plus bis zu drei 5-%-Boni).
Grundlogik des FKG: Die Bundesförderung muss zuerst bewilligt oder parallel beantragt sein, der FKG-Zuschuss kommt oben drauf. Bei einfachen Einzelmaßnahmen ergibt das 30 % Gesamtquote, mit iSFP-Bonus 35 %. Bei MFH in schlechter Energieklasse und im Wärmeplanungsgebiet sind über Modul 3 bis zu 35 % drin (20 % FKG + 15 % BAFA).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Nießbrauchberechtigte und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden im Münchner Stadtgebiet (Postleitzahlen 80331–81929). Bei WEG-Gebäuden stellt der Verwalter den Antrag auf Basis eines Eigentümerbeschlusses. Mieter sind nicht antragsberechtigt — anders als beim Balkonkraftwerk (Modul 6).
Welche Gebäude qualifizieren?
Für die BEG-gekoppelten Module gelten die allgemeinen FKG-Bedingungen: mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung und seit Juli 2025 Energieeffizienzklasse E, F, G oder H vor Sanierung. Klassen A bis D fallen aus den Vollsanierungsmodulen raus — bei gut sanierten Häusern sieht der Gesetzgeber weniger Handlungsbedarf.
Welche Dämmmaßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die über BAFA BEG EM anerkannt sind. Das FKG übernimmt die technischen Mindestanforderungen des Bundes eins zu eins. Die wichtigsten Maßnahmen mit ihren U-Wert-Grenzen:
| Maßnahme | Max. U-Wert | FKG-Satz |
|---|---|---|
| Fassadendämmung (Außenwand) | 0,20 W/m²K | 15 % (Modul 1) |
| Dachdämmung / Oberste Geschossdecke | 0,14 W/m²K | 15 % |
| Kellerdeckendämmung | 0,25 W/m²K | 15 % |
| Fenstertausch (Uw) | 0,95 W/m²K | 15 % |
| Außentürtausch (UD) | 1,00 W/m²K | 15 % |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | n.a. (Wärmerückgew. ≥ 80 %) | 15 % |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen) | n.a. | 15 % |
Technische Mindestanforderungen gemäß BAFA BEG EM, Stand April 2026. Für Denkmal oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten Lockerungen.
Was ist mit Heizungsoptimierung?
Der hydraulische Abgleich, der Einbau einer Hocheffizienzpumpe oder die Optimierung der Heizkurve zählen ebenfalls zu den Einzelmaßnahmen. Besonders nützlich in Kombination mit einem Wärmepumpentausch: Der Abgleich ist oft Voraussetzung dafür, dass die Wärmepumpe im Altbau effizient läuft. Zum Wärmepumpenpfad: Wärmepumpe München Förderung.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig: reine Renovierungen ohne energetischen Nutzen (Innenputz, Böden, Küche), Maßnahmen unter den U-Wert-Grenzen („günstigere“ Fenster mit Uw 1,3) sowie Eigenleistungen. Wer die Fassade selbst mit Baumarkt-Dämmstoff dämmt, bekommt nichts — Pflicht ist ein qualifizierter Fachunternehmer.
Modul 1 oder Modul 3 — welcher Pfad passt?
Modul 1 oder Modul 3 — diese Weichenstellung entscheidet über die Förderhöhe. Beide fördern dieselben Maßnahmen, zielen aber auf unterschiedliche Gebäudeprofile:
| Kriterium | Modul 1 (Einzelmaßnahmen) | Modul 3 (Effizienzmaßnahmen) |
|---|---|---|
| Grundsatz | 15 % pauschal | 5 % |
| Worst-First-Bonus (G/H) | — | +5 % |
| MFH-Bonus (ab 3 WE) | — | +5 % |
| Wärmeplanungsgebiet-Bonus | — | +5 % |
| Maximaler FKG-Satz | 15 % | 20 % |
| Beratungszuschuss | 20 % auf Honorar, max. 1.000 € | integriert in iSFP-Bonus |
| Typische Zielgruppe | EFH mittlere Klasse (E/F) | MFH, G/H-Gebäude, Wärmeplangebiet |
Ein Gebäude kann nur einem Modul zugeordnet werden — nicht beiden gleichzeitig.
Faustregel für die Wahl
- Einfamilienhaus in Energieklasse E oder F, keine weiteren Bonusbedingungen → Modul 1 (15 % sicher)
- Einfamilienhaus in Energieklasse G oder H → Modul 3 mit Worst-First (10 % gesamt, aber Zugang zu weiteren Boni, falls das Grundstück im Wärmeplangebiet liegt → 15 %)
- Mehrfamilienhaus (ab 3 WE) → Modul 3 mit MFH-Bonus (10 %), wenn zusätzlich G/H → 15 %, plus Wärmeplan → 20 %
- Unsicher, ob Wärmeplangebiet → zuerst über den kommunalen Wärmeplan München prüfen, dann Modul wählen
Der Wärmeplanungsgebiet-Bonus im Detail
Der kommunale Wärmeplan der Stadt kennt mehrere Kategorien: Prüfgebiet (vertiefte Netzplanung läuft), Wärmepumpen-Schwerpunktgebiet (stromnetzoptimiert für dezentrale WP), Fernwärmegebiet (Ausbau der SWM-Netze geplant). Der FKG-Bonus gilt in allen drei. Außerhalb — typisch Randlagen ohne Netzperspektive — keine Aufstockung.
iSFP-Pflicht — warum und was kostet das?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für alle BEG-gekoppelten FKG-Module Pflicht. Ein BAFA-zugelassener Energieberater erstellt ihn und dokumentiert Schritt für Schritt, wie das Gebäude bis zum Effizienzhaus-55-Standard oder besser saniert werden kann. Einzelmaßnahmen werden darin als Teil eines Gesamtkonzepts verortet.
Kosten und Förderung des iSFP
Ein iSFP kostet 1.500 bis 3.500 €, je nach Gebäudegröße und Komplexität. BAFA fördert den iSFP mit bis zu 50 % (max. 650 € beim EFH, max. 850 € beim MFH). Eigenanteil typisch 750 bis 2.000 €. Der BAFA-Antrag muss vor der Beratungsleistung stehen — dieselbe „Antrag-vor-Auftrag“-Logik wie beim FKG.
iSFP-Bonus bei BAFA BEG EM
Ein genehmigter iSFP hebt den BAFA-Zuschuss für die dort aufgeführten Einzelmaßnahmen von 15 % auf 20 %. Zusammen mit FKG-Modul 1 ergibt das 20 % BAFA + 15 % FKG = 35 % — einer der lukrativsten Förderpfade für Einzelmaßnahmen in München. Mehr dazu: iSFP-Bonus 2026: 5 % mehr Förderung mit dem Sanierungsfahrplan.
Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater in München?
Die dena-Expertenliste führt BAFA-zugelassene Energieberater nach Postleitzahl. In München sind etwa 180 Experten gelistet (Stand April 2026). Filter: BEG-EM-Zulassung, iSFP-Erfahrung, Alt- oder Denkmalbau. Drei Angebote einholen lohnt sich — die Preisunterschiede liegen häufig bei 500 bis 1.000 €.
3 Rechenbeispiele für Münchner Altbauten
Drei typische Sanierungssituationen mit BAFA + FKG-Kombination:
Fall 1: Fenstertausch im Doppelhaus Schwabing (Modul 1 + iSFP)
Familie Bauer, Doppelhaushalfte Baujahr 1968, Energieklasse E. Austausch von 12 alten Holzfenstern gegen moderne Kunststoff-Fenster mit Uw 0,8 W/m²K. Gesamtkosten 28.000 €.
| Posten | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus | 20 % | 5.600 € |
| FKG Modul 1 Einzelmaßnahme | 15 % | 4.200 € |
| Gesamt Bund + Stadt | 35 % | 9.800 € |
| Eigenanteil | 65 % | 18.200 € |
Fall 2: Fassadendämmung im MFH Giesing (Modul 3 + MFH-Bonus + Worst-First)
WEG-Gebäude Baujahr 1955 mit 8 Wohneinheiten in Giesing (Wärmeplan-Prüfgebiet), Energieklasse G. Fassadendämmung 16 cm WDVS. Gesamtkosten 180.000 €.
| Posten | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus | 20 % | 36.000 € |
| FKG Modul 3 Grundsatz | 5 % | 9.000 € |
| + Worst-First-Bonus (G) | +5 % | 9.000 € |
| + MFH-Bonus (8 WE) | +5 % | 9.000 € |
| + Wärmeplangebiet-Bonus | +5 % | 9.000 € |
| Summe FKG | 20 % | 36.000 € |
| Gesamt Bund + Stadt | 40 % | 72.000 € |
| Eigenanteil pro Wohneinheit | — | ~13.500 € |
Fall 3: Kellerdämmung im EFH Pasing (Modul 1 ohne iSFP-Bonus)
Alleinstehender Eigentümer, Einfamilienhaus Baujahr 1975, Energieklasse E. Dämmung der Kellerdecke, keine weiteren Sanierungen geplant. Gesamtkosten 9.000 €.
| Posten | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| BAFA BEG EM (kein iSFP) | 15 % | 1.350 € |
| FKG Modul 1 | 15 % | 1.350 € |
| Gesamt Bund + Stadt | 30 % | 2.700 € |
| Eigenanteil | 70 % | 6.300 € |
Ohne iSFP spärlich: Der Eigentümer spart 450 € am iSFP — aber verschenkt 450 € bei der BAFA-Förderung. Break-even bei einer einzigen Maßnahme knapp, bei zwei klar pro iSFP.
Worst-First-Bonus und MFH-Bonus nutzen
Die drei Boni aus Modul 3 sind seit Dezember 2025 die zentrale Stellschraube für höhere FKG-Zuschüsse. Voll kombinierbar — wer alle drei auslöst, macht aus dem 5-%-Grundsatz 20 % FKG. Die Voraussetzungen:
- Worst-First-Bonus (5 %) — Gebäude der Energieeffizienzklasse G oder H vor Sanierung. Der Nachweis erfolgt über eine Bedarfsberechnung durch den Energieberater (nicht über den verbrauchsbasierten Energieausweis — der ist zu ungenau).
- MFH-Bonus (5 %) — Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung qualifiziert sich nur, wenn die dritte Einheit eigenständig verwertet wird (Grundbuchprüfung).
- Wärmeplanungsgebiet-Bonus (5 %) — Gebäude in einer der vier Kategorien des kommunalen Wärmeplans. Die Kategorien werden regelmäßig aktualisiert; der Stand bei Antragstellung zählt.
Kombination mit iSFP-Bonus bei BAFA
Der iSFP-Bonus (+5 %) bei BAFA ist unabhängig von den FKG-Boni. Er lässt sich voll zu Modul 3 addieren. Ein MFH in Giesing, Energieklasse G, kommt damit auf 20 % BAFA + 20 % FKG = 40 % Gesamtzuschuss. Das ist der Maximalwert für Einzel-Dämmmaßnahmen in München.
5 Fallen bei Dämmungs-Anträgen in München
- iSFP vergessen. Ohne genehmigten iSFP keine FKG-Förderung — egal welches Modul. Lösung: Als erster Schritt Energieberater beauftragen, iSFP-BAFA-Antrag stellen, iSFP erstellen lassen (4–8 Wochen).
- Auftrag vor Bescheid. Wer den Handwerker beauftragt, bevor FKG-Freigabemitteilung vorliegt, verliert den Anspruch. Lösung: Zwei Mitteilungen abwarten, erst die zweite ist die Freigabe.
- Falsches Modul gewählt. MFH-Eigentümer wählen Modul 1 (15 %) statt Modul 3 (20 % mit MFH-Bonus). Lösung: Vor Antragstellung die Boni-Matrix prüfen.
- U-Wert-Grenze verfehlt. Fenster mit Uw 1,0 statt 0,95 werden nicht gefördert. Lösung: Produktdatenblatt vom Fachhändler unterschreiben lassen; im Zweifel den Energieberater rückfragen lassen.
- Eigenleistung abgerechnet. Baumarkt-Dämmstoffe, selbst verbaut, sind nicht förderfähig. Lösung: Fachunternehmer mit Qualifikation und schriftlichem Auftrag.
Mehrere Maßnahmen parallel — was beachten?
Wer Fassade, Dach und Fenster gleichzeitig angeht, kann alle drei Maßnahmen über denselben iSFP + BAFA-Antrag abwickeln (Sammelantrag). Der FKG-Antrag folgt ebenfalls gesammelt. Der 60-%-Deckel gilt pro Maßnahme, nicht pro Gebäude — kein Problem. Zum Gesamt-Zusammenspiel: Überblick zum FKG München.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es in München für eine Dämmung?
Für Dämmung und Fenstertausch bekommen Sie in München 15 % von BAFA BEG EM plus 15 % vom FKG Modul 1 — insgesamt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit iSFP-Bonus steigt der BAFA-Satz auf 20 %, damit sind 35 % Gesamtzuschuss möglich. Der 60-%-Deckel greift bei Dämmmaßnahmen in der Regel nicht.
Welche Dämmmaßnahmen fördert das FKG München?
Förderfähig sind Fassaden-, Dach-, Kellerdecken- und oberste Geschossdeckendämmung, Fenstertausch, Außentürtausch sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Alle Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der BAFA BEG EM erfüllen, also definierte U-Werte unterschreiten (z. B. Fassade max. 0,20 W/m²K).
Modul 1 oder Modul 3 — welches passt für meine Dämmung?
Modul 1 bietet 15 % Grundsatz und eignet sich für einzelne Sanierungsschritte in EFH ohne besondere Zusatzbedingungen. Modul 3 hat 5 % Grundsatz, aber bis drei Boni à 5 % für Worst-First (Klasse G/H), MFH und Wärmeplanungsgebiet — maximal 20 %. Faustregel: Einfaches EFH in mittlerer Klasse nimmt Modul 1, G/H-Gebäude oder MFH nehmen Modul 3.
Brauche ich für die FKG-Dämmung einen iSFP?
Ja. Für alle BEG-gekoppelten FKG-Module (auch Modul 1 und Modul 3) ist ein genehmigter iSFP zwingend. Er muss vor Auftragserteilung vorliegen und die geplante Einzelmaßnahme als Teil eines Gesamtkonzepts dokumentieren. Der iSFP kostet 1.500 bis 3.500 € und wird über BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst.
Was ist der Worst-First-Bonus und wie bekomme ich ihn?
Der Worst-First-Bonus von 5 % greift bei Gebäuden der Energieeffizienzklasse G oder H vor Sanierung. Der Nachweis erfolgt über eine Bedarfsberechnung im iSFP. Der Bonus ist Teil von Modul 3 Effizienzmaßnahmen und lässt sich mit MFH-Bonus und Wärmeplanungsgebiet-Bonus kombinieren — maximal 15 Prozentpunkte Boni auf den 5-%-Grundsatz.
Kann ich den Fenstertausch in München auch einzeln fördern lassen?
Ja. Fenster- und Außentürtausch sind über BAFA BEG EM förderfähig (15 % Grundsatz, mit iSFP-Bonus 20 %) und bekommen die FKG-Aufstockung von 15 %. Voraussetzung ist Uw ≤ 0,95 W/m²K für Fenster bzw. UD ≤ 1,0 W/m²K für Türen. Der Austausch kann einzeln erfolgen, muss aber im iSFP als Teil des Sanierungsfahrplans stehen.
Greift bei der Dämmung auch der 60-%-Deckel aus dem FKG?
Der Deckel existiert auch für Modul 1 und 3, wird aber in der Praxis fast nie erreicht. Bei Einzelmaßnahmen liegt die kombinierte Förderung typischerweise bei 30 bis 35 % — weit unter der 60-%-Grenze. Nur wenn Sie parallel einen Heizungstausch mit hohen KfW-Boni beantragen, kann die Rechnung pro Maßnahme an den Deckel kommen.
Bis wann muss ich die geförderte Dämmung umsetzen?
Die Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre ab Antragstellung. Sie ist in begründeten Fällen auf bis zu fünf Jahre verlängerbar, wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig im Förderportal gestellt wird. Anders als beim Balkonkraftwerk gibt es bei Dämmungsmaßnahmen deutlich mehr zeitlichen Spielraum für die Abwicklung.