CO2-Preis 2027: Das hat das Kabinett am 12. August beschlossen#

Der CO2-Preis 2027 soll zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 in seiner 55. Sitzung beschlossen. Es geht um ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, vorgelegt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz. Der Punkt stand auf der Liste der Vorhaben, die ohne Aussprache beschlossen wurden.

Der Kern des Entwurfs ist ein einziger Satz. Paragraf 10 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes soll künftig lauten: „Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt." Bisher galt dieser Korridor nur für das Jahr 2026.

Auslöser war der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 12. Mai 2026. Dort wurde vereinbart, die CO2-Bepreisung 2027 stabil auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Der Entwurf begründet das mit Planungssicherheit in einer weiterhin angespannten Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten.

Neben dem Gesetz selbst passt der Entwurf zwei Verordnungen an: Artikel 2 ändert die Brennstoffemissionshandelsverordnung mit den Versteigerungsregeln, Artikel 3 die Doppelbilanzierungsverordnung. In Kraft treten soll das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung. Wie das Versteigerungsverfahren überhaupt funktioniert, erklärt unser Beitrag dazu, wie der CO2-Preis 2026 erstmals an der EEX versteigert wird.

Warum der CO2-Preis 2027 stabil bleibt#

Ohne diese Novelle wäre der nationale CO2-Preis 2027 an den europäischen Emissionshandel gekoppelt worden. Das steht so im geltenden Gesetz und ist der eigentliche Grund für die Änderung.

Der Hintergrund: Ursprünglich sollte der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, kurz ETS 2, bereits 2027 starten. Die EU hat den Start durch die Verordnung (EU) 2026/667 um ein Jahr auf 2028 verschoben. Genau für diesen Fall sah das deutsche Gesetz eine Zwischenlösung vor: Der nationale Preis 2027 hätte sich aus dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel ETS 1 errechnet, und zwar aus dem jeweils vorletzten vorangegangenen Quartal.

Praktisch hätte das bedeutet: Der Preis, den Sie beim Heizen zahlen, wäre einem Markt gefolgt, auf den weder die Bundesregierung noch die Verbraucher Einfluss haben. Nach oben wäre er offen gewesen, nach unten ebenso. Der fortgeschriebene Korridor ersetzt dieses Schwankungsrisiko durch eine feste Ober- und Untergrenze.

Ein Detail, das leicht untergeht: Der Korridor legt keinen bestimmten Preis fest. Innerhalb der Spanne bildet sich der Preis weiterhin in den Versteigerungen. 55 Euro ist der Mindestpreis, 65 Euro der Höchstpreis.

Was der CO2-Preis 2027 für Gas- und Ölheizungen kostet#

Bei 65 Euro je Tonne schlägt der CO2-Preis mit rund 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas und rund 20,6 Cent je Liter Heizöl zu Buche, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Am unteren Ende des Korridors, also bei 55 Euro, sind es 1,32 Cent je Kilowattstunde und 17,4 Cent je Liter.

Interessanter als die Absolutwerte ist die Spanne. Zwischen Korridorboden und Korridordeckel liegen nur 0,24 Cent je Kilowattstunde Gas und 3,2 Cent je Liter Heizöl. Der Korridor begrenzt die Unsicherheit also auf einen überschaubaren Betrag. Was das für einen konkreten Haushalt bedeutet, zeigt die Tabelle.

HaushaltVerbrauch pro JahrCO2-Mengebei 55 €/tbei 60 €/tbei 65 €/t
Gas, gut gedämmt12.000 kWh2,41 t158 €172 €187 €
Gas, Durchschnitt20.000 kWh4,02 t263 €287 €311 €
Gas, unsaniert30.000 kWh6,03 t395 €431 €466 €
Heizöl, Durchschnitt2.000 Liter5,32 t348 €380 €412 €
Heizöl, unsaniert3.000 Liter7,98 t522 €570 €617 €

Alle Werte sind Bruttobeträge inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer, gerechnet mit den Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts. Ein Haushalt mit Ölheizung zahlt bei vergleichbarem Gebäudezustand deutlich mehr als ein Gashaushalt, weil Heizöl pro Energieeinheit mehr CO2 freisetzt. Die längerfristige Kostenkurve rechnen wir in den CO2-Preis-Szenarien für Gas und Öl bis 2035 durch.

Blaue Gasflammen im Brenner einer Gasheizung als Symbol für die CO2-Kosten beim fossilen Heizen Symbolbild - AI generiert
Der CO2-Preis trifft jede fossile Kilowattstunde. Bei 20.000 kWh Erdgas im Jahr sind das 263 bis 311 Euro. Bild: AI generiert / EMA Energiewelt

Überschuss-, Nachkauf- und Sanktionspreise: die Detailregeln#

Neben dem Korridor legt der Entwurf mehrere Sonderpreise fest. Sie betreffen nicht Sie als Hausbesitzer direkt, sondern die Unternehmen, die Gas, Heizöl und Kraftstoffe in Verkehr bringen. Über den Endpreis landen sie aber trotzdem bei Ihnen.

RegelParagraf20262027 laut Entwurf
Preiskorridor in der Versteigerung§ 10 Abs. 255 bis 65 €55 bis 65 €
Überschussmengenpreis nach Ende der Versteigerungen§ 1468 €73 €
Nachkaufmengenpreis im Folgejahr§ 1570 € (bis 31.08.2027)75 € (bis 31.08.2028)
Zahlung bei nicht abgegebenen Zertifikaten§ 2165 €65 €

Der Überschussmengenpreis nach Paragraf 14 greift, sobald die reguläre Versteigerungsmenge verkauft ist. Wer dann noch Zertifikate braucht, zahlt den festen Aufschlag. Der Nachkaufmengenpreis nach Paragraf 15 erlaubt es, im Folgejahr begrenzt nachzukaufen, gedeckelt auf 10 Prozent der im Vorjahr erworbenen Menge.

Neu ist außerdem eine Beschränkung bei der Gebotsabgabe: Für die Versteigerungen im Jahr 2027 sollen nur noch Gebote auf Compliance-Konten zulässig sein. Ein einzelnes Konto darf pro Versteigerungstermin höchstens 20 Prozent der angebotenen Menge bieten. Das soll verhindern, dass sich einzelne Marktteilnehmer im gedeckelten Markt eindecken und die Zertifikate weiterhandeln.

Was der Beschluss für die Abrechnung zwischen Vermieter und Mieter bedeutet#

Für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ändert der Entwurf zunächst nichts, denn er fasst das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz nicht an. Wichtig ist trotzdem, wie der dort maßgebliche Preis zustande kommt, denn er ist nicht identisch mit dem Auktionspreis des laufenden Jahres.

Paragraf 4 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes unterscheidet drei Phasen. Bis 2025 galt der gesetzliche Festpreis. Für 2026 gilt der Mittelwert des Preiskorridors, also genau 60,00 Euro je Tonne. Diesen Wert hat die Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht. Ab 2027 gilt etwas anderes: dann zählt der Durchschnittspreis der Versteigerungen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. November des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres.

Für die Abrechnung 2027 heißt das konkret: Maßgeblich sind die Versteigerungen, die von Juli bis November 2026 laufen, also genau jetzt. Weil der Korridor gilt, kann dieser Durchschnitt nur zwischen 55 und 65 Euro liegen. Den exakten Wert veröffentlicht das Umweltbundesamt spätestens zehn Werktage vor Beginn des Jahres, also etwa Mitte Dezember 2026.

Wie die Aufteilung nach dem Zehn-Stufen-Modell im Detail funktioniert und wer welchen Anteil trägt, steht in unserem Beitrag zu den CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter.

Ab 2028 wird es teuer: der Wechsel ins EU-ETS 2#

Der Korridor ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Am 1. Januar 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 das nationale System ab. Damit endet die deutsche Sonderlösung mit Mindest- und Höchstpreis, der Preis bildet sich dann europaweit am Markt.

Der Entwurf zieht diese Konsequenz bereits: Für die Jahre ab 2028 verweist er auf einen marktbasierten Preis, der sich am Durchschnitt der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel orientiert. Das greift aber nur, falls dann überhaupt noch eine nationale Restmenge übrig ist.

Was das kosten wird, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Belastbar ist nur die Richtung: Ein Deckel, den es nicht mehr gibt, kann auch nicht mehr bremsen. Wer heute eine Gas- oder Ölheizung betreibt, sollte deshalb weniger auf 2027 schauen als auf die Jahre danach.

Was Hausbesitzer mit Gas- oder Ölheizung jetzt tun können#

Kurzfristig entsteht durch diesen Beschluss kein Handlungsdruck. 2027 bringt keinen Preissprung, das ist die eigentliche Nachricht. Die Zeit lässt sich aber nutzen, um die Jahre ab 2028 vorzubereiten.

Drei Schritte, in der Reihenfolge ihres Nutzens pro Aufwand:

  1. Verbrauch kennen: Multiplizieren Sie Ihren Jahresverbrauch mit dem Faktor aus der Tabelle oben. Erst wenn Sie Ihren eigenen CO2-Anteil in Euro sehen, wird die Größenordnung greifbar.
  2. Gebäudehülle vor Technik: Jede eingesparte Kilowattstunde spart CO2-Kosten dauerhaft, unabhängig davon, welcher Preis gerade gilt. Dämmung und Hydraulik wirken auch dann, wenn Sie die Heizung noch nicht tauschen.
  3. Heizungstausch durchrechnen: Eine Wärmepumpe zahlt keinen CO2-Preis, weil sie keinen Brennstoff verbrennt. Ob sich der Wechsel für Ihr Haus rechnet, zeigt der Kostenvergleich Wärmepumpe gegen Gasheizung. Zur Finanzierung lohnt ein Blick auf die Förderung über die KfW.

Was Sie nicht tun sollten: aus Angst vor dem CO2-Preis überstürzt eine Heizung bestellen. Die Förderbedingungen und die Reihenfolge von Antrag und Auftrag entscheiden über mehrere Tausend Euro. Wer zuerst unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert den Zuschuss.

Fachbegriffe wie BEHG, nEHS und EU-ETS 2 werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt.