Was ändert sich am 1. Juli 2026 beim CO2-Preis?#
Ab 1. Juli 2026 wird der nationale CO2-Preis erstmals versteigert, statt staatlich festgelegt zu werden. Das ist der zentrale Wendepunkt im deutschen Brennstoffemissionshandel. Bis Ende 2025 galt eine Festpreisphase: Der Staat legte den Preis je Tonne CO2 jedes Jahr fest, zuletzt 55 Euro für 2025. Diese Phase endet. 2026 bildet sich der Preis an der Strombörse, bleibt aber durch einen gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne nach unten und oben begrenzt.
Rechtliche Grundlage ist die zweite Änderungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz, die das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschloss und die am 16. September 2025 in Kraft trat. Sie regelt das Veräußerungsverfahren ab 2026 und den Korridor. Für Hausbesitzer heißt das: Der oft als CO2-Steuer bezeichnete Aufschlag auf Gas und Heizöl bleibt, er wird 2026 aber nicht mehr per Dekret gesetzt, sondern am Markt ermittelt. Der Mindestpreis von 55 Euro entspricht genau dem Festpreis des Vorjahres, teurer als 2025 wird es also in jedem Fall.
Wichtig zur Einordnung des Datums: Der 1. Juli 2026 ist der Start der Auktionen, nicht eine plötzliche Preiserhöhung an einem Stichtag. Der Korridor von 55 bis 65 Euro gilt für das gesamte Jahr 2026. Verbraucher merken die Umstellung vor allem über den Arbeitspreis ihrer Gas- oder Heizölrechnung, in den die Lieferanten ihre Zertifikatskosten einrechnen.
Was ist die nEHS-Versteigerung und wie läuft sie ab?#
Die nEHS-Versteigerung ist der neue Verkaufsweg für CO2-Zertifikate im nationalen Emissionshandelssystem. Das nEHS gilt seit 2021 und bepreist die Brennstoffe für Wärme und Verkehr, also Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel und Kohle. Zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Anders als der europäische Emissionshandel für Industrie und Kraftwerke trifft das nEHS direkt die Brennstoffe, mit denen Millionen Haushalte heizen.
Ab 2026 läuft der Verkauf so ab: Die DEHSt versteigert die Zertifikate wöchentlich, in der Regel mittwochs zwischen 13 und 15 Uhr, an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Die Gesamtmenge für 2026 liegt bei rund 192 Millionen nationalen Emissionszertifikaten. Die erste Auktion findet am 1. Juli 2026 statt, die letzte voraussichtlich am 28. Oktober 2026. Bei reger Nachfrage am oberen Korridorrand kann das Kontingent auch früher erschöpft sein.
Käufer sind nicht die Haushalte selbst, sondern die Inverkehrbringer der Brennstoffe, also Gasversorger, Mineralölhändler und Kraftstofflieferanten. Sie müssen für jede Tonne CO2, die ihre verkauften Brennstoffe später verursachen, ein Zertifikat vorhalten. Diese Kosten reichen sie über den Brennstoffpreis an die Endkunden weiter. So landet der CO2-Preis am Ende auf der Heizkostenrechnung, auch wenn der Haushalt nie selbst an einer Auktion teilnimmt.
Wie wird der CO2-Preis 2026 marktbasiert gebildet?#
Der CO2-Preis 2026 entsteht aus Angebot und Nachfrage in den wöchentlichen Auktionen, bleibt aber im gesetzlichen Korridor gefangen. Der Mindestpreis liegt bei 55 Euro je Tonne, der Höchstpreis bei 65 Euro. Innerhalb dieser Spanne ergibt sich der Zuschlagspreis aus den Geboten der Brennstoffhändler. Fällt die Nachfrage schwach aus, tendiert der Preis zum Mindestpreis, ist sie stark, kann er bis 65 Euro steigen.
Für den Fall, dass die versteigerten Mengen die Nachfrage nicht decken, gibt es einen Sicherheitsmechanismus: Die DEHSt verkauft dann in einer zusätzlichen Festpreisphase ab dem 3. November 2026 weitere Zertifikate zum festen Preis von 68 Euro je Tonne, in unbegrenzter Menge. Dieser Nachverkauf liegt bewusst über dem Korridor-Höchstwert, damit zuerst die regulären Auktionen genutzt werden. Damit ist sichergestellt, dass keinem Brennstoffhändler Zertifikate fehlen, der Markt also funktionsfähig bleibt.
Unterm Strich bewegt sich der reale CO2-Preis 2026 also irgendwo zwischen 55 und 65 Euro, im Engpassfall bei 68 Euro. Für die Heizkosten eines Haushalts ist diese Spanne überschaubar, der Unterschied zwischen Korridor-Minimum und Maximum macht bei einer typischen Gasheizung nur wenige Dutzend Euro im Jahr aus. Entscheidend ist eher die Richtung: weg vom planbaren Festpreis, hin zum Marktpreis, der ab 2028 im EU-System deutlich höher liegen kann.
Was kostet der CO2-Preis 2026 für Gas- und Ölheizungen?#
Der CO2-Aufschlag liegt 2026 bei rund 1,1 bis 1,3 Cent je Kilowattstunde Erdgas und bei rund 14,6 bis 17,3 Cent je Liter Heizöl, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Grundlage sind die CO2-Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts: etwa 0,201 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde Erdgas und rund 2,66 Kilogramm je Liter Heizöl. Die folgende Tabelle zeigt die jährlichen CO2-Kosten für zwei typische Beispielhaushalte am unteren und oberen Korridorrand.
| Beispielhaushalt | CO2-Ausstoß pro Jahr | bei 55 €/t | bei 65 €/t |
|---|---|---|---|
| Gasheizung, 18.000 kWh | 3,62 t CO2 | 199 € | 235 € |
| Ölheizung, 2.500 Liter | 6,65 t CO2 | 366 € | 432 € |
Die Werte sind Nettobeträge. Auf der Endkundenrechnung kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu, die Gasheizung landet brutto also bei rund 240 bis 280 Euro im Jahr, die Ölheizung bei rund 435 bis 515 Euro. Wie sich diese CO2-Kosten in den Gesamtkosten der einzelnen Energieträger niederschlagen, zeigt unser Heizkosten-Vergleich aller Energieträger. Die aktuelle Preislage am Gasmarkt vertieft der Beitrag zur Entwicklung der CO2-Heizkosten bis 2035.
Ein Sonderfall betrifft Mieter mit Fernwärme aus Anlagen des europäischen Emissionshandels: Dort gilt nicht der nationale Preis, sondern der höhere Vorjahres-Durchschnittspreis des EU-Systems, der 2025 bei rund 74 Euro je Tonne lag. Wer in einem Mietverhältnis wohnt, sollte zudem die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter kennen, denn dort gilt ein eigener Rechenwert (siehe unten).
CO2-Preis-Entwicklung 2021 bis 2028: der Pfad im Überblick#
Der CO2-Preis ist seit Einführung des nationalen Emissionshandels 2021 planmäßig gestiegen, mit einer Pause während der Energiekrise. Die folgende Tabelle zeigt den gesetzlich festgelegten Pfad bis zum Übergang in den europäischen Emissionshandel.
| Jahr | CO2-Preis je Tonne | Mechanismus |
|---|---|---|
| 2021 | 25 € | Festpreis |
| 2022 | 30 € | Festpreis |
| 2023 | 30 € | Festpreis (wegen Energiekrise eingefroren) |
| 2024 | 45 € | Festpreis |
| 2025 | 55 € | Festpreis (letztes Festpreisjahr) |
| 2026 | 55 bis 65 € | Versteigerung im Korridor (Nachverkauf 68 €) |
| 2027 | offen | nationaler Handel läuft weiter, Korridor noch nicht final |
| ab 2028 | marktbasiert | EU-Emissionshandel ETS 2, kein nationaler Deckel |
Für 2027 ist der genaue Preisrahmen noch nicht abschließend festgelegt. Klar ist nur, dass der nationale Handel bis zum Start des EU-Systems weiterläuft. Eine belastbare Korridor-Zahl für 2027 gibt es bei der DEHSt zum jetzigen Stand nicht, weshalb wir hier bewusst keine Zahl nennen. Wer die langfristige Kostenentwicklung über das Jahr 2028 hinaus mit Szenarien bis 2035 sehen möchte, findet sie im CO2-Preis-Ausblick bis 2035.
Was passiert beim Übergang zum EU-ETS 2 ab 2028?#
Ab dem 1. Januar 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 das nationale System ab. Damit endet die deutsche Sonderlösung mit ihrem Korridor, der Preis bildet sich dann europaweit frei am Markt. Ursprünglich war der Start für 2027 geplant, die EU-Umweltminister haben ihn am 5. November 2025 jedoch um ein Jahr verschoben. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2026/667. Die erste Abgabepflicht greift für das Berichtsjahr 2028 und ist bis 31. Mai 2029 zu erfüllen.
Für Verbraucher ist das die eigentlich wichtige Weichenstellung. Ohne nationalen Deckel hängt der CO2-Preis ab 2028 allein von Angebot und Nachfrage im EU-Emissionshandel. Schätzungen für den Startbereich liegen je nach Studie zwischen rund 50 und 90 Euro je Tonne, mit der Möglichkeit deutlicher Ausschläge nach oben. Es gibt zwar einen EU-Preisstabilitätsmechanismus, der extreme Spitzen dämpfen soll, eine feste Obergrenze wie im nationalen System existiert aber nicht mehr.
Was das konkret bedeutet, lässt sich heute nicht seriös auf den Cent beziffern. Sicher ist die Richtung: Fossiles Heizen wird mittelfristig teurer, und die Planbarkeit nimmt ab. Genau diese Unsicherheit ist ein starkes Argument, beim ohnehin anstehenden Heizungstausch auf eine Technik zu setzen, die keinen CO2-Aufschlag trägt.
Bekommen Verbraucher eine Entlastung trotz steigendem CO2-Preis?#
Teilweise ja, aber nicht als direkte Rückzahlung. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Daraus werden unter anderem die Heizungsförderung und die Senkung von Strompreisbestandteilen finanziert. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verweist auf diese Entlastung über günstigeren Strom, etwa durch die abgesenkte Stromsteuer und Zuschüsse zu den Netzentgelten.
Ein Klimageld als gleiche Pro-Kopf-Auszahlung an alle Bürger ist seit Jahren in der politischen Diskussion und war auch Gegenstand von Koalitionsvereinbarungen. Ausgezahlt wird es bislang nicht. Wer also auf eine spürbare Direktzahlung wartet, sollte damit aktuell nicht rechnen. Die wirksamste persönliche Entlastung bleibt, den eigenen Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken, denn nur das reduziert die CO2-Kosten unmittelbar.
Wie senken Hausbesitzer ihre CO2-Heizkosten 2026?#
Der wirksamste Hebel gegen den CO2-Preis ist der Wechsel weg vom fossilen Brennstoff. Vier Ansätze stehen Hausbesitzern offen, von der großen Lösung bis zur schnellen Maßnahme:
- Auf eine Wärmepumpe umsteigen. Eine Wärmepumpe heizt mit Strom und trägt deshalb keinen nationalen CO2-Aufschlag. Genau das macht sie zum stärksten Hebel: Der komplette CO2-Posten der Gas- oder Ölrechnung entfällt. Ob sich der Umstieg im Einzelfall rechnet, zeigt der Kostenvergleich Wärmepumpe gegen Gasheizung.
- Den Verbrauch durch Dämmung senken. Jede eingesparte Kilowattstunde fossiler Wärme senkt die CO2-Kosten direkt. Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke gehört zu den Maßnahmen mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung.
- Förderung nutzen. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bezuschusst den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Details und die Bonus-Staffelung erklärt der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung bis 70 Prozent.
- Die bestehende Heizung optimieren. Wer noch nicht tauschen kann, holt mit einem hydraulischen Abgleich und einer angepassten Heizkurve oft mehrere Prozent Einsparung heraus, bis der Austausch ansteht.
Ob sich der Umstieg jetzt oder erst später lohnt, hängt auch vom rechtlichen Rahmen ab. Das neue Heizungsgesetz lässt fossile Heizungen weiter zu, der wirtschaftliche Trend spricht aber gegen reine Gaslösungen. Eine Einordnung der Kaufentscheidung gibt der Beitrag Heizungsgesetz GModG: jetzt kaufen oder warten.
Fachbegriffe wie nEHS, BEHG und EU-ETS 2 werden im zentralen Energie-Glossar ausführlich erklärt. Im Fließtext oben erscheinen kurze Hover-Tooltips über das Glossar-System.
Quellen und Nachweise (Primärquellen)
- DEHSt: nEHS-Versteigerung ab 2026, FAQ Verbraucherpreise (Stand 2025/2026)
- DEHSt: Verkauf und Versteigerung im nationalen Emissionshandel (Termine, Korridor, Nachverkauf)
- DEHSt: Zweite BEHV-Änderungsverordnung beschlossen (6. August 2025, in Kraft 16. September 2025)
- DEHSt: EU-ETS 2 Berichtsphase 2024 bis 2027, operativer Start 2028 nach EU-Verordnung 2026/667
- DEHSt: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, Rechenwert 60 Euro je Tonne für 2026
- Umweltbundesamt: CO2-Emissionsfaktoren für fossile Brennstoffe
- Bundesrecht: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), konsolidierte Fassung
- BMUKN: Entlastungen für Verbraucher trotz steigendem CO2-Preis