Balkonkraftwerk München Förderung: Was ist Modul 6 des FKG?

Modul 6 des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude der Stadt München bezuschusst steckerfertige Photovoltaik-Geräte bis 800 Watt Peak — umgangssprachlich „Balkonkraftwerk“ oder „Stecker-Solar“. Im FKG ist Modul 6 ein Sonderfall: kein BEG-Bescheid nötig, kein iSFP, und als einziges Modul auch für Mieter offen. Das senkt die Einstiegshürde deutlich — Modul 6 ist der meistgenutzte Baustein des Programms.

Hintergrund: Die Stadt will mehr dezentrale PV-Leistung auf Münchner Balkonen und Terrassen bringen, besonders in Mietwohnungen. Für Haushalte mit knappem Budget gibt es den erhöhten Fördersatz über den München-Pass, den das Sozialreferat an einkommensschwache Haushalte ausgibt.

Wer ist beim Balkonkraftwerk München antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses innerhalb des Münchner Stadtgebiets (Postleitzahlen 80331–81929)
  • Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters für die Montage
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) über den Verwalter
  • Haus- und Grundstückseigentümer, die Balkonkraftwerke für ihre Mieter sammeln kaufen wollen (Sammelantrag)
  • Sozial engagierte Initiativen stellvertretend für München-Pass-Inhaber (neu seit 2026)

Zweckbindung: Gefördert wird ein Gerät je Wohneinheit. Wer in einem Zweifamilienhaus wohnt und zwei separate Balkonkraftwerke betreibt, kann zwei Anträge stellen — einen pro Wohneinheit.

Welche Geräte sind förderfähig?

Förderfähig sind steckerfertige PV-Geräte, die:

  • über einen Wechselrichter mit maximal 800 Watt Ausgangsleistung verfügen (die PV-Modul-Spitzenleistung selbst darf auch höher liegen)
  • den Normen VDE-AR-N 4105 und DIN VDE V 0126-1-1 entsprechen
  • beim Netzbetreiber SWM Infrastruktur registriert werden (vereinfachtes Verfahren seit 2024)
  • ein CE-Prüfzeichen und eine entsprechende Konformitätserklärung tragen

Nicht förderfähig sind Selbstbaulösungen, gebrauchte Geräte oder Anlagen über 800 Wp Wechselrichterleistung (die fallen in eine höhere Genehmigungsklasse und gehören zu einer Dach-PV-Anlage).


Wie viel Geld bekommt man — Standard vs. München-Pass

Das FKG rechnet pro Watt Peak installierter PV-Leistung, mit zwei Deckelwerten. Standardsatz: 0,40 €. Mit gültigem München-Pass: 0,50 €. Dazu die 50-%-Kostengrenze — bei sehr günstigen Geräten zieht sie den Maximalsatz nach unten.

VarianteSatz pro WpMax. ZuschussObergrenze
Standard (Eigentümer, Mieter ohne Pass)0,40 €320 € bei 800 Wp50 % der Kosten
Mit München-Pass0,50 €400 € bei 800 Wp50 % der Kosten
Gerät unter 600 Wp0,40 bzw. 0,50 €anteilig kleiner50 % der Kosten

Quelle: FKG München, Stand April 2026 · stadt.muenchen.de

Die 50-%-Grenze erklärt

Die Stadt deckelt den Zuschuss auf höchstens 50 % der Investition. Beispiel: Ein 800-Wp-Set für 450 €. Der rechnerische FKG-Anspruch läge bei 320 €, das wären aber 71 % der Kosten. Die Stadt kürzt in diesem Fall auf 225 € — genau 50 %. Wer den vollen Maximalsatz von 320 € (bzw. 400 € mit München-Pass) mitnehmen will, muss ein Gerät für mindestens 640 € bzw. 800 € einschließlich Zubehör wählen.

Die Kostengrenze wirkt als indirekter Qualitätsanreiz: Billig-Sets unter 500 € bekommen nicht den Maximalsatz. Mittelklasse-Geräte mit besserer Garantie, App-Anbindung oder Speicher-Option schon.

Was zur Investition zählt

Förderfähig sind:

  • PV-Module inklusive Mikrowechselrichter
  • Befestigungssysteme für Balkongeländer, Fassade, Terrasse oder Garten
  • Erforderliche Steckerkomponenten und Kabel
  • Optionaler Stromspeicher, wenn im gleichen Auftrag gekauft
  • Montagekosten durch Fachhandwerker

Nicht förderfähig: Eigenleistungen in der Montage, nachträglich gekaufte Zubehörteile, reine Mietvariante (zum Beispiel Cloud-Strom-Modelle).


Balkonkraftwerk-Antrag München: Schritt für Schritt

Der Antrag läuft ausschließlich online über foerderung.muenchen.de. Anders als bei den Sanierungsmodulen: kein iSFP, kein BEG-Bescheid. Ablauf:

  1. Gerät auswählen, Angebot einholen — aber nicht bestellen. Ein konkretes Angebot mit Preis, Wechselrichter-Leistung und Lieferzeit ist die Grundlage für den Antrag.
  2. Vermieter-Zustimmung einholen (Mieter). Formlos schriftlich. Ohne Zustimmung keine Förderung.
  3. FKG-Antrag stellen auf foerderung.muenchen.de. Auswählen: Modul 6. Erste Mitteilung: „Antrag eingegangen“.
  4. Zweite Mitteilung abwarten: „Maßnahme darf beauftragt werden“. Erst jetzt bestellen oder im Baumarkt kaufen. Die Rechnung muss ein Datum nach dieser Mitteilung tragen.
  5. Gerät installieren innerhalb von einem Jahr ab Antragstellung.
  6. Beim Netzbetreiber anmelden (SWM Infrastruktur) — seit 2024 im vereinfachten Verfahren meist ohne Rückfragen möglich. Gleichzeitig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen (Pflicht für alle PV-Anlagen).
  7. Verwendungsnachweis hochladen: Rechnungskopie, Selbsterklärung zur Fertigstellung, Nachweis der Netzbetreiber-Anmeldung. Bei erhöhtem Satz zusätzlich München-Pass-Kopie.
  8. Auszahlung: 8 bis 10 Wochen nach digitaler Bewilligung.

Antrag vor Auftrag — auch der Baumarkt-Kauf gilt als Auftrag

Häufigste Falle bei Modul 6: Der Kauf im Baumarkt, online oder beim Fachhändler gilt juristisch als Auftrag. Wer am Freitag ein Balkonkraftwerk mitnimmt und am Montag den FKG-Antrag stellt, bekommt eine Ablehnung. Grund ist nicht Formalismus, sondern die fehlende Kausalkette: Förderung muss die Kaufentscheidung bewirken, nicht umgekehrt.

Praxis-Tipp: Gerät im Angebot reservieren oder den Fachhändler bitten, die Bestellung zwei bis drei Wochen zu halten. Bei Online-Bestellungen die zweite FKG-Mitteilung abwarten, dann „kaufen“ klicken. Ein spontaner Probekauf kostet bis zu 400 €.


Welches Balkonkraftwerk: 800 Wp, Speicher, Stecker

Für den maximalen Münchner Zuschuss entscheiden drei technische Parameter: Wechselrichter-Leistung, Modul-Spitzenleistung, Anschluss-Art. Dazu die Speicherfrage.

800 Watt Wechselrichter seit 2024 erlaubt

Bis Mai 2024 galt in Deutschland eine Grenze von 600 VA für Balkonkraftwerke. Seit der Solarpaket-I-Novelle sind 800 Watt Ausgangsleistung zulässig. Das FKG folgt dieser Grenze — alle Anträge ab 2024 akzeptieren 800-Wp-Geräte. Wichtig: Der Wechselrichter darf maximal 800 W liefern, die Module selbst dürfen mehr Spitzenleistung haben (typischerweise 2 × 450 Wp = 900 Wp Modul-Peak). Das ist technisch gewünscht, weil die Module selten ihre Spitzenleistung erreichen.

Speicher: ja oder nein?

Ein Balkon-Speicher mit 1–2 kWh kostet zusätzlich 400–900 €. Die Münchner Durchschnittseinspeisung bei 800 Wp liegt bei 250–400 kWh/Jahr. Ohne Speicher gehen davon rund 70 % ungenutzt ins Netz — Einspeisevergütung gibt es bei steckerfertigen Anlagen nicht. Ein 1-kWh-Speicher drückt diesen Anteil auf 30–40 %.

Rein wirtschaftlich rechnet sich der Speicher bei Haushaltsverbräuchen unter 2.500 kWh und reiner Abendnutzung selten. Für die FKG-Rechnung hat er trotzdem einen Vorteil: höhere Gesamtkosten erleichtern es, den Maximalsatz auszureizen, ohne an der 50-%-Regel zu scheitern.

Schuko oder Wieland-Stecker?

Seit 2023 akzeptiert der VDE den klassischen Schuko-Stecker auch für Balkonkraftwerke bis 800 Wp — das war früher eine Grauzone. Der Wieland-Einspeisestecker ist technisch sicherer (berührungssicher), aber teurer und nur sinnvoll, wenn Sie eine feste Einspeise-Steckdose nachrüsten lassen. Für die meisten Münchner Mietwohnungen reicht der Schuko-Anschluss an eine vorhandene Außensteckdose.


Rechenbeispiele — mit und ohne Speicher

Drei typische Szenarien für das FKG-Balkonkraftwerk:

SzenarioInvestFKG-AnspruchEigenanteil
Basis-Set 800 Wp, ohne Speicher, ohne Pass650 €320 € (voller Max-Satz)330 €
Basis-Set 800 Wp, ohne Speicher, mit München-Pass650 €325 € (50 %-Deckel greift)325 €
Set 800 Wp + 1 kWh Speicher, mit Pass1.100 €400 € (voller Max-Satz)700 €
Billig-Set 600 Wp, ohne Speicher380 €190 € (50 %-Deckel)190 €

Beispiele auf Basis der FKG-Berechnungsregeln München · Stand April 2026

Zwei Muster aus den Zahlen: Beim Basis-Set 800 Wp ist der Unterschied zwischen Standardsatz und München-Pass kaum spürbar — die 50-%-Grenze frisst den Pass-Bonus auf. Der Pass lohnt sich erst bei Set plus Speicher (ab 1.100 €), dann greift der volle 400-€-Zuschuss. Bei Billig-Sets unter 500 € ist Modul 6 fast immer deckelgetrieben.

Amortisation: 6 bis 10 Jahre typisch

Ein 800-Wp-Balkonkraftwerk in idealer Münchner Ausrichtung (Süd/Südwest, maximal 30° Abweichung) erzeugt 280–400 kWh/Jahr. Bei 32 ct/kWh Haushaltsstrompreis und 50 % Eigenverbrauchsquote sparen Sie 45–64 €/Jahr. Mit FKG-Förderung liegt die Amortisation bei 6–8 Jahren ohne Speicher, 8–10 Jahren mit Speicher. Ohne Förderung verschieben sich die Werte um 4 bis 6 Jahre nach hinten.


5 Fallen beim FKG-Balkonkraftwerk-Antrag

Die häufigsten Ablehnungsgründe aus den Beratungsstatistiken der Münchner Energieagenturen:

  1. Kauf vor Antrag. Der klassische Fehler: Im Baumarkt zugeschlagen, dann das Antragsformular geschickt. Lösung: Gerät im Angebot reservieren, zweite FKG-Mitteilung abwarten, dann kaufen.
  2. Vermieter-Zustimmung vergessen. Mieter brauchen eine schriftliche Erklärung. Lösung: formlose E-Mail reicht, muss aber datiert und unterschrieben sein.
  3. Billig-Set gewählt und 50-%-Deckel unterlaufen. Wer ein Set für 400 € nimmt, bekommt maximal 200 € — nicht 320 €. Lösung: Gerätequalität und Zubehör prüfen; ein Gerät ab 640 € für den Maximalsatz.
  4. Marktstammdatenregister-Eintrag vergessen. Bei der Bundesnetzagentur ist die Anmeldung Pflicht — ohne Eintrag verweigert die Stadt den Verwendungsnachweis. Lösung: gleich nach der Inbetriebnahme registrieren (kostenlos, dauert 10 Minuten).
  5. Ein-Jahres-Frist versäumt. Anders als bei Sanierungsmodulen gibt es keine Verlängerung. Lösung: erst dann beantragen, wenn der Liefertermin realistisch ist.

Tipp: Wenn Sie gleichzeitig Dach-PV planen

Wer über eine Dach-PV-Anlage nachdenkt, kann das Balkonkraftwerk als Kombiantrag mit der regulären PV-Anlage einreichen. Dann gelten 3 Jahre Umsetzungsfrist statt einem. Die Dach-PV selbst fällt nicht unter Modul 6 — dafür gibt es getrennte BAFA- oder KfW-Zuschüsse. Zur Gesamtkombination: Überblick zum FKG München.


Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es in München für ein Balkonkraftwerk?

Das FKG München zahlt 0,40 Euro pro Watt Peak, maximal 320 Euro pro Wohneinheit. Mit München-Pass steigt der Satz auf 0,50 Euro pro Watt Peak und maximal 400 Euro. Zusätzlich gilt: Die Förderung darf 50 % der Investitionskosten nicht überschreiten.

Können auch Mieter in München ein Balkonkraftwerk gefördert bekommen?

Ja. Modul 6 ist das einzige FKG-Modul, bei dem auch Mieter antragsberechtigt sind — sofern sie die Investition selbst tragen und eine schriftliche Zustimmung des Vermieters für die Montage vorliegt. Seit 2026 dürfen auch sozial engagierte Initiativen stellvertretend für München-Pass-Inhaber Anträge einreichen.

Muss ich das Balkonkraftwerk vor dem FKG-Antrag kaufen oder danach?

Zwingend danach. Das FKG München folgt dem Prinzip Antrag vor Auftrag ohne Ausnahme. Wer das Gerät im Baumarkt oder online kauft, bevor die zweite FKG-Mitteilung vorliegt, verliert den Anspruch vollständig. Die Rechnung muss ein Datum nach der Freigabemitteilung tragen.

Wird ein Speicher zum Balkonkraftwerk mitgefördert?

Ja, sofern der Speicher zusammen mit dem Balkonkraftwerk in einem Auftrag gekauft wird. Die Speicherkosten zählen dann zu den förderfähigen Gesamtkosten und fließen in die 50-%-Grenze ein. Separate Nachrüstungen nach dem Förderbescheid sind nicht mehr förderfähig.

Wie lange habe ich Zeit, das geförderte Balkonkraftwerk zu installieren?

Die Umsetzungsfrist beträgt bei Modul 6 nur ein Jahr ab Antragstellung — anders als bei Sanierungsmodulen ist eine Verlängerung nicht vorgesehen. Wer das Balkonkraftwerk zusammen mit einer Dach-PV-Anlage als Kombiantrag einreicht, erhält die reguläre Drei-Jahres-Frist der BEG-gekoppelten Module.

Wie beweise ich den München-Pass für den erhöhten Fördersatz?

Beim Verwendungsnachweis lädt man eine Kopie des gültigen München-Passes hoch. Der Pass wird vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgegeben. Er muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein — läuft er während der Projektlaufzeit aus, beeinträchtigt das den Zuschuss nicht.

Kann ich FKG-Modul 6 mit der Bundesförderung kombinieren?

Für Balkonkraftwerke gibt es aktuell keine reguläre Bundesförderung mehr — der KfW-Zuschuss 442 ist 2023 ausgelaufen. Die Mehrwertsteuer auf Stecker-Solar-Geräte liegt seit 2023 bei 0 %. Das FKG ist damit in München das einzige Zuschussprogramm. Eine Kumulierung mit anderen regionalen Förderungen ist nicht vorgesehen.

Brauche ich für Modul 6 einen iSFP oder BEG-Antrag?

Nein. Modul 6 ist das einzige FKG-Modul ohne iSFP-Pflicht und ohne vorgeschalteten BEG-Antrag. Das senkt den bürokratischen Aufwand erheblich und macht das Modul auch für Mieter praktikabel, für die die Vollsanierungsmodule ohnehin ausgeschlossen wären.