Das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist die Anlaufstelle für die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) bei Einzelmaßnahmen. Wer eine Wärmepumpe, Dämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierungen plant, landet früher oder später auf der bafa.de-Seite. Und stellt fest, dass die Fördersätze verwirrend klingen.

Dieser Artikel erklärt das System, ohne Schnörkel. Mit den echten Zahlen, den Bedingungen dahinter und den Dingen, die Hausbesitzer regelmäßig falsch machen.

Wer fördert was, BAFA vs. KfW

Seit der BEG-Reform im Januar 2024 ist die Förderung auf zwei Stellen aufgeteilt. Das wird oft verwechselt, hier die klare Trennung. Manche Städte stocken beide Förderwege zusätzlich auf: Das FKG München legt auf BAFA- und KfW-Maßnahmen jeweils 5 bis 15 Prozentpunkte Stadtzuschuss oben drauf.

KfW (Programm 458), Heizungstausch

Die KfW ist seit 2024 zuständig für den Austausch von Heizungsanlagen. Förderfähig sind:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Luft-Luft mit Heizfunktion)
  • Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel)
  • Solarthermie (Warmwasser und Heizungsunterstützung)
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen
  • Anschluss an ein Wärmenetz

BAFA, Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle

Das BAFA ist zuständig für BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle und Anlagentechnik:

  • Gebäudehülle: Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstererneuerung
  • Lüftungsanlagen: kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen, Thermostatventile

Nicht förderfähig: Reine Gas- oder Ölheizungen, Batteriespeicher (PV-Speicher), PV-Anlagen selbst (eigenes EEG-Regime).


Fördersätze und Boni

Seit 2024 gibt es zwei getrennte Fördersysteme mit unterschiedlichen Sätzen:

Heizungstausch (KfW 458), Fördersätze

Förderkomponente Prozentsatz Bedingung
Grundförderung30%Tausch auf klimafreundliche Heizung (WP, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz)
Klimageschwindigkeitsbonus+16%Selbstnutzer, Ersatz funktionierende Öl-/Gas-/Kohle-/Nachtspeicherheizung. Sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt zum 1. August 2028
EffizienzbonusentfallenBis 20. Juli 2026 gab es +5% für WP mit natürlichem Kältemittel (z.B. R290) oder Sole-/Wasser-WP
Einkommensbonus+30%Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €
EmissionsminderungszuschlagentfallenBis 20. Juli 2026 gab es +2.500 € pauschal für Biomasse-Heizungen mit Staubemission ≤ 2,5 mg/m³

Max. förderfähige Kosten Heizungstausch: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je weitere WE (2.6.), 8.000 € ab der 7. WE. Kein Limit bei der Anzahl der WE.

Maximale Kombination: 30% + 16% + bis 40% = bis 86%, gedeckelt bei 70%, mit dem höchsten Einkommensbonus bei 80%. Bei 28.000 € und 70% ergibt das max. 19.600 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus, bei 80% sind es 22.400 €. Den früheren Emissionsminderungszuschlag für Biomasse gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

Für mittlere Einkommen (kein Einkommensbonus): 30% + 20% + 5% = 55% = bis zu 16.500 €. Das ist erheblich.

Effizienzmaßnahmen (BAFA), Fördersätze

Förderkomponente Prozentsatz Bedingung
Grundförderung15%Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
iSFP-Bonus+5%Maßnahme in individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehen

Max. förderfähige Kosten Effizienzmaßnahmen: 30.000 € pro WE und Kalenderjahr, mit iSFP verdoppelt auf 60.000 €.

Maximale Kombination: 15% + 5% = 20%. Bei 60.000 € (mit iSFP) ergibt das max. 12.000 € Zuschuss.

70% Förderung beim Heizungstausch klingt spektakulär, und ist es auch. Aber die Kombination setzt spezifische Voraussetzungen voraus. Realistisch für die meisten Selbstnutzer mit fossiler Heizung: 50 bis 55%.

Was sich 2024/2025 geändert hat

Die BEG-Reform vom Januar 2024 war die größte Änderung seit Einführung des Programms:

  • Heizungstausch jetzt über KfW: Statt BAFA ist seit 2024 die KfW (Programm 458) für den Heizungstausch zuständig, als Zuschuss, kein Kredit
  • Grundförderung Heizung auf 30%: Für den Tausch auf klimafreundliche Heizung gibt es 30% Grundförderung
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16% extra (seit 21. Juli 2026, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028), ersetzt den alten Austauschbonus
  • Einkommensbonus neu: 30% extra für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 €
  • Förderstopp für neue Gasheizungen: Keine Förderung mehr für reine Gasheizungen
  • BAFA weiterhin für Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Lüftung bleiben beim BAFA mit 15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus

So läuft der Antragsprozess

Der wichtigste Satz: Der Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Nicht nach der Installation. Nicht während der Planung. Vor dem Unterschreiben des Auftrags. Das gilt für KfW und BAFA gleichermaßen.

Heizungstausch (KfW 458)

  1. Angebote einholen, keinen Auftrag vergeben
  2. Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW" stellen
  3. Zuwendungsbescheid abwarten (nach Antragsnummer darf beauftragt werden)
  4. Heizung installieren lassen, Rechnung + Fachunternehmererklärung hochladen
  5. Auszahlung auf das Konto

Effizienzmaßnahmen (BAFA)

  1. Angebote einholen, ggf. Energieberater für iSFP beauftragen
  2. Antrag im BAFA-Portal „Mein BAFA" stellen
  3. Zuwendungsbescheid abwarten
  4. Maßnahme durchführen, Nachweise hochladen
  5. Auszahlung

Zeitrahmen

Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein. Belegnachweise müssen innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung eingereicht werden.


Die häufigsten Fallen

Vier Fehler, die den Förderantrag scheitern lassen, und die regelmäßig passieren:

  1. Auftrag vor Antrag: Der häufigste Grund für Ablehnung. Wer den Handwerker unterschreiben lässt, bevor der KfW-/BAFA-Antrag gestellt ist, bekommt keine Förderung. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
  2. Falsche Stelle beantragt: Heizungstausch gehört zur KfW (458), Gebäudehülle zum BAFA. Wer beim falschen Träger beantragt, verliert Zeit.
  3. Fachunternehmer ohne Bescheinigung: Der Installateur muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen. Nicht alle Betriebe haben das Formular parat, vorher klären.
  4. Einkommensbonus vergessen: Viele Haushalte wären einkommensberechtigt, beantragen aber den Bonus nicht. Steuerbescheid prüfen: Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 €?

Häufige Fragen: BAFA-Förderung BEG 2026

Was fördert das BAFA 2026 noch?

Seit 2024: Dämmung, Fenster, Lüftung (15 % + 5 % iSFP). Heizungstausch läuft über KfW 458.

Muss ich den Antrag vor dem Handwerker stellen?

Ja, in der Regel. Sonst entfällt der gesamte Förderanspruch.

Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, für verschiedene Maßnahmen. WP über KfW 458, Dämmung über BAFA BEG EM.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung?

15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus (seit 21.07.2026 erst ab 30.000 Euro Ausgaben und nur auf den übersteigenden Anteil) = bis 20 % auf förderfähige Kosten.

Quellen & weiterführende Informationen