Netzbetreiber-Finder · MaStR-Stand August 2026

Wer ist Ihr Stromnetzbetreiber?

Der zuständige Netzbetreiber ist für jede Adresse in Deutschland eindeutig, aber nirgends öffentlich aufgelistet. Wir leiten die Zuordnung aus 5,39 Mio registrierten PV-Anlagen im Marktstammdatenregister ab: 95,2 Prozent aller Gemeinden lassen sich damit eindeutig einem von 741 Netzbetreibern zuordnen, Gemeinde-genau, kostenlos, tagesaktuell.

14.928 Gemeinden 741 Netzbetreiber 95,2 % eindeutig MaStR Bundesnetzagentur
14.928
Gemeinden zugeordnet
741
Netzbetreiber gelistet
5,39 Mio
PV-Anlagen als Basis
95,2 %
Eindeutige Zuordnung
Was dieser Finder liefert

Drei Fragen, die Sie hier beantworten

Was ist Ihr Netzbetreiber

Der Stromnetzbetreiber ist der Eigentümer der Leitungen, Zähler und Transformatoren vor Ihrem Haus, ortsgebunden, reguliert, nicht wählbar. In Deutschland gibt es rund 880 Netzbetreiber, regional gegliedert in große Flächen-Verteilnetzbetreiber (Westnetz, Bayernwerk, Avacon) und kleine lokale Stadtwerke. Welcher für Sie zuständig ist, entscheidet die Adresse, nicht der Vertrag.

Wann brauchen Sie ihn

Beim Anschluss einer PV-Anlage (Einspeisegenehmigung, Zweirichtungszähler), bei der Wärmepumpe (Leistungserhöhung, Heizstrom-Sondertarif) und bei der Wallbox (Anmeldung ab 4,2 kW, Genehmigung ab 12 kW). Jedes dieser Projekte erfordert vor Baubeginn die schriftliche Freigabe des Netzbetreibers, dazu brauchen Sie seinen Namen und die BNetzA-Nummer.

Wie funktioniert die Zuordnung

Wir werten das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Jede dort registrierte PV-Anlage ist mit ihrem Netzanschlusspunkt verbunden, und dieser wiederum mit dem zuständigen Netzbetreiber. Aus über 5 Millionen Anlagen ergibt sich eine statistisch belastbare Karte auf Gemeinde-Ebene, vergleichbar mit dem Niveau von hagerzplan.de.

Deutschlandweit größte Flächen-Netzbetreiber

Die zehn Netzbetreiber mit der größten Gebiets-Abdeckung

#1
Westnetz GmbH
1.617 Gemeinden · 334.928 Anlagen
#2
Bayernwerk Netz GmbH
1.331 Gemeinden · 574.216 Anlagen
#3
Schleswig-Holstein Netz GmbH
999 Gemeinden · 108.428 Anlagen
#4
Netze BW GmbH
887 Gemeinden · 418.856 Anlagen
#5
E.DIS Netz GmbH
879 Gemeinden · 148.406 Anlagen
#6
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
704 Gemeinden · 62.649 Anlagen
#7
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH
625 Gemeinden · 148.586 Anlagen
#8
Pfalzwerke Netz AG
466 Gemeinden · 51.618 Anlagen
#9
Syna GmbH
396 Gemeinden · 90.646 Anlagen
#10
EWE NETZ GmbH
392 Gemeinden · 215.338 Anlagen
Muster im deutschen Netz

Wer liefert wem und in welchem Maßstab

Die fünf größten Netzbetreiber nach PV-Anlagen

Westnetz, Bayernwerk und Avacon versorgen zusammen den Großteil der ländlichen Räume in Deutschland. Gemessen an der Zahl der angeschlossenen PV-Anlagen ergibt sich folgendes Top-5:

  1. 1 Bayernwerk Netz GmbH 574.216
  2. 2 Netze BW GmbH 418.856
  3. 3 Westnetz GmbH 334.928
  4. 4 EWE NETZ GmbH 215.338
  5. 5 Avacon Netz GmbH 152.586

Größte Flächen-Netzbetreiber nach Gemeinden

Wer versorgt die größte Fläche? Ein anderer Blick aufs gleiche Register, gezählt wird diesmal die Anzahl der zugeordneten Gemeinden, nicht der Anlagen:

  1. 1 Westnetz GmbH 1.617
  2. 2 Bayernwerk Netz GmbH 1.331
  3. 3 Schleswig-Holstein Netz GmbH 999
  4. 4 Netze BW GmbH 887
  5. 5 E.DIS Netz GmbH 879

Zuordnungs-Confidence in Zahlen

Wie eindeutig ist die Zuordnung in der Praxis? Von 14.928 Gemeinden lassen sich über 95 Prozent mit sehr hoher Sicherheit einem Netzbetreiber zuordnen:

  1. 1 Sehr sicher (≥ 95 %) 14.204
  2. 2 Wahrscheinlich (70-95 %) 479
  3. 3 Grenzgebiet (< 70 %) 245
Häufige Fragen

Netzbetreiber: Daten, Abgrenzung, Praxis

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?

Der Stromanbieter verkauft Ihnen den Strom und stellt die Rechnung, das kann jeder Anbieter in Deutschland sein (E.ON, Vattenfall, lokale Stadtwerke, Discounter). Der Netzbetreiber betreibt physisch die Leitungen und Zähler in Ihrer Region, er ist ortsgebunden und für jede Adresse eindeutig zuständig. Wenn Sie eine PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox installieren, brauchen Sie Kontakt zum Netzbetreiber für Anmeldung und Zählerwechsel, nicht zum Stromanbieter.

Wofür brauche ich meinen Netzbetreiber?

Bei der PV-Anlage melden Sie den geplanten Netzanschluss vor dem Bau beim Netzbetreiber an, er prüft die Kapazität und installiert später den Zweirichtungszähler. Bei der Wärmepumpe ab 12 kW elektrischer Anschlussleistung brauchen Sie eine Leistungserhöhung des Hausanschlusses; viele Netzbetreiber bieten zusätzlich Heizstrom-Sondertarife. Bei der Wallbox ist die Anmeldung ab 4,2 kW Pflicht, ab 12 kW brauchen Sie eine Genehmigung. Die MaStR-Registrierung bei der Bundesnetzagentur läuft parallel, beide sind verpflichtend.

Warum zeigt das Tool manchmal zwei Netzbetreiber an?

Innerhalb mancher Postleitzahl-Gebiete verlaufen historisch gewachsene Netz-Grenzen: Ein Stadtwerk versorgt das Zentrum, ein überregionaler Flächen-Netzbetreiber die Außenbereiche. Wir zeigen beide an, wenn der Zweit-Platzierte mindestens 10 Prozent der Anlagen im Gebiet bedient. In rund 556 von 14.928 Gemeinden kommt dieser Grenzfall vor. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Stromrechnung unter „Netznutzungsentgelt".

Wie genau ist die Zuordnung auf Gemeinde-Ebene?

Aktuell sind 95,2 Prozent aller Gemeinden eindeutig einem Netzbetreiber zuzuordnen (Confidence ≥ 95 Prozent), basierend auf 5,39 Millionen in Betrieb befindlichen PV-Anlagen. Das entspricht in etwa der Genauigkeit von hagerzplan.de. Die verbleibenden 4,8 Prozent sind Grenzgebiete, bei denen wir transparent beide möglichen Netzbetreiber mit Prozentanteil anzeigen. Eine adressgenaue Zuordnung auf Hausnummern-Ebene ist aus den öffentlich verfügbaren Daten der Bundesnetzagentur nicht ableitbar. MaStR gibt Postleitzahl und Gemeinde anonymisiert aus, keine Straßennamen.

Warum stammen die Daten aus dem MaStR und nicht aus einem Netzbetreiber-Register?

In Deutschland gibt es kein öffentliches, flächendeckendes Register, das Netzgebiete pro PLZ oder Gemeinde zuordnet. Die Bundesnetzagentur führt nur das BDEW-Codenummern-Register (welche Firma ein Netzbetreiber ist), nicht aber welche Firma wo zuständig ist. Wir leiten die Zuordnung stattdessen aus dem Marktstammdatenregister ab: Jede PV-Anlage ist dort mit ihrem Netzanschlusspunkt verknüpft, und dieser wiederum mit dem zuständigen Netzbetreiber. Über 5 Millionen Anlagen ergeben damit eine statistisch belastbare, hochgenaue Karte.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Quartalsweise. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den MaStR-Gesamtexport rund vier Mal pro Jahr. Unsere Pipeline baut die Zuordnungstabelle bei jedem Export neu auf. Aktueller Stand ist der 01.08.2026, die nächste Iteration erfolgt voraussichtlich Ende Oktober 2026. Einzelne Nachmeldungen zwischen den Quartalen werden erst mit dem nächsten Export sichtbar.

Gilt das auch für Gas?

Ja, mit dem Umschalter „Gas" im Suchfeld oben suchen Sie dieselbe Postleitzahl nach dem Gasnetzbetreiber ab. Weil das Marktstammdatenregister für Gas keine Haushaltsanschlüsse enthält, arbeiten wir mit gekennzeichneten Stufen: exakt aus registrierten Gas-Einheiten (Verbraucher, Erzeuger, Speicher) und ihren Netzanschlusspunkten, das deckt 335 Postleitzahlen; vom Netzbetreiber veröffentlicht, wenn der Gasnetzbetreiber die Gemeinde selbst in seiner Grundversorger-Feststellung nach § 36 EnWG, Konzessionsabgaben-Liste oder Netzgebietsliste nennt, 2.554 Gemeinden von 10 Netzbetreibern; abgeleitet, wenn der Stromnetzbetreiber der Gemeinde unter gleichem Namen auch als Gasnetzbetreiber registriert ist, weitere 6.641 Postleitzahlen; und als letzte Stufe eine Liste der Gasnetzbetreiber mit Firmensitz in der PLZ-Region. Jede Antwort trägt ihre Stufe sichtbar am Ergebnis, bei veröffentlichten Gebieten mit Quelle und Stand.

Wie sicher ist die Gas-Zuordnung per Postleitzahl?

Weniger sicher als bei Strom, und wir zeigen das an jedem Ergebnis. Stufe „Exakt aus MaStR" stützt sich auf Gas-Einheiten im Marktstammdatenregister, das sind Industrie- und Gewerbeverbraucher, Biogas-Einspeiser und Gasspeicher, keine Haushalte; die Zahl der Belege pro Gemeinde ist deshalb klein. Stufe „Vom Netzbetreiber veröffentlicht" übernimmt die Gebietsangabe aus der eigenen Veröffentlichung des Gasnetzbetreibers, meist der Grundversorger-Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG, die alle drei Jahre die Gemeinden des Netzgebiets nennt; Quelle und Stand stehen am Ergebnis. Stufe „Abgeleitet, unverifiziert" schließt vom Stromnetzbetreiber auf den Gasnetzbetreiber gleichen Namens; ob er in Ihrer Gemeinde tatsächlich das Gasnetz betreibt, ist damit nicht belegt. Nennt dieser Netzbetreiber Ihre Gemeinde in seiner vollständigen Gebietsliste nicht, stufen wir das Ergebnis auf „Nicht belegt" ab und zeigen stattdessen Netzbetreiber mit Sitz in der Region. Stufe „Sitz in Region" nennt nur Firmensitze, keine Zuständigkeit. Verbindlich ist in allen Fällen Ihre Gasrechnung im Abschnitt Netzentgelte.

Wo steht der Gasnetzbetreiber auf meiner Rechnung?

Auf der Jahres- oder Abschlussrechnung im Abschnitt Netzentgelte oder Netznutzung. Dort stehen Name des Netzbetreibers, oft die Betriebsnummer der Bundesnetzagentur und die Marktlokations-ID Ihres Anschlusses. Bei vielen Versorgern finden Sie die Angabe auf der zweiten Seite.

Ist der Gasnetzbetreiber derselbe wie der Stromnetzbetreiber?

Nicht zwingend. Viele Stadtwerke betreiben beide Netze in ihrem Gebiet, in anderen Regionen sind Strom- und Gasnetz getrennt vergeben. Prüfen Sie beide Sparten getrennt: Strom über die PLZ-Suche oben, Gas über den Umschalter „Gas" mit derselben Postleitzahl, verbindlich über die Gasrechnung.
Transparenz

So entsteht die Netzbetreiber-Zuordnung

Datenquellen

Primäre Quelle für alle Zuordnungen ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, das offizielle Verzeichnis aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Drei XML-Dateien werden dabei gejoint: Marktakteure (die Liste der registrierten Netzbetreiber), Netzanschlusspunkte (die physische Zuordnung Anlage → Netz) und EinheitenSolar (die 5,39 Millionen aktiven PV-Anlagen mit ihrer Postleitzahl und Gemeinde).

Aggregations-Logik

Für jedes (PLZ, Gemeinde)-Tupel zählen wir, wie viele der dort registrierten PV-Anlagen welchem Netzbetreiber zugeordnet sind. Der am häufigsten vorkommende Netzbetreiber ist die Antwort (Top-1). Kommt ein zweiter Netzbetreiber auf mindestens 10 Prozent Anteil, zeigen wir ihn als „Auch möglich" an. So werden Grenzgebiete zwischen Stadtwerken und Flächen-Netzbetreibern transparent statt verschwiegen.

Confidence-Skala

Von 14.928 (PLZ + Gemeinde)-Kombinationen haben 14.204 eine „Sehr sicher"-Zuordnung (≥ 95 Prozent Top-1-Anteil), 479 fallen in „Wahrscheinlich" (70-95 Prozent) und 245 sind echte Grenzgebiete (< 70 Prozent). Bei letzteren zeigen wir beide möglichen Netzbetreiber an und empfehlen Prüfung auf der Stromrechnung.

Gemeinde-Ebene, nicht Hausnummer

Das MaStR gibt PLZ und Gemeinde aus, keine Straßennamen oder Hausnummern, das ist DSGVO-bedingte Anonymisierung. Eine adressgenaue Zuordnung ist damit aus öffentlichen Daten nicht flächendeckend kostenlos möglich. Innerhalb einer Gemeinde ist der Netzbetreiber aber in der Regel eindeutig, sodass Gemeinde-Ebene praktisch vollständig ausreicht. Für echte Grenzfälle (z. B. Stadtwerke-Versorgungszone innerhalb einer Flächen-VNB-Gemeinde) zeigen wir beide Optionen.

Aktualisierung und Grenzen

Der Datensatz wird quartalsweise aus dem MaStR-Gesamtexport neu aufgebaut (aktueller Stand: 01.08.2026). Anlagen mit Status „In Betrieb" (MaStR-Code 35) fließen ein, Planungen und Stilllegungen bleiben außen vor. Rund 13 Prozent der jüngsten Anlagen-Anmeldungen haben noch keinen abgeschlossenen Netzanschlusspunkt-Eintrag und werden verworfen, das ist MaStR-typisches „Bearbeitungs-Lag" und betrifft die Coverage nicht materiell.

Gas: Zuordnungsstufen

Für Gas enthält das MaStR keine Haushaltsanschlüsse, nur Gas-Verbraucher (Industrie, Gewerbe), Gas-Erzeuger (Biogas-Einspeisung) und Gasspeicher. Diese Einheiten joinen wir wie bei Strom über die Netzanschlusspunkte auf den Gasnetzbetreiber (Stufe A, exakt, 335 Postleitzahlen aus 428 Einheiten). Fernleitungsnetzbetreiber und geschlossene Verteilnetze bleiben außen vor. Dazu kommen die eigenen Gebietsveröffentlichungen der Gasnetzbetreiber: Grundversorger-Feststellungen nach § 36 Abs. 2 EnWG, Konzessionsabgaben-Listen und Netzgebietslisten, gelesen von den Websites der Netzbetreiber (Stufe W, veröffentlicht, 2.554 Gemeinden von 10 Netzbetreibern, abgerufen am 27.09.2026, Quelle und Stand stehen an jedem Ergebnis). Fehlen Einheiten, prüfen wir, ob der Stromnetzbetreiber der Gemeinde unter gleichem Namen als Gasnetzbetreiber registriert ist (Stufe B, abgeleitet, unverifiziert, weitere 6.641 Postleitzahlen). Nennt dieser Netzbetreiber die Gemeinde in seiner vollständigen Gebietsliste nicht, gilt das Ergebnis als nicht belegt (Stufe N) und wir zeigen die Regionsliste. Ohne beides zeigen wir Gasnetzbetreiber mit Sitz in der PLZ-Region, ohne Fernleitungsnetzbetreiber (Stufe C). Jede Stufe steht sichtbar am Ergebnis, verbindlich bleibt die Gasrechnung.

Datenquelle & Lizenz Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 01.08.2026. Eigene Aggregation und Join-Logik durch EMA Energiewelt. Die Ausgangsdaten sind frei verfügbar unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Gas-Zuordnung ist nach Stufen gekennzeichnet: A exakt aus Gas-Einheiten, W vom Netzbetreiber selbst veröffentlicht (mit Quelle und Stand), B abgeleitet vom Stromnetzbetreiber gleichen Namens, N nicht belegt, C Firmensitz in der PLZ-Region.

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